StGB – § 167a: Störung einer Bestattungsfeier

Besonderer Teil

Elfter Abschnitt: Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen


§ 167a:Störung einer Bestattungsfeier

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.