StGB – § 15: Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Allgemeiner Teil

Zweiter Abschnitt: Die Tat

Erster Titel: Grundlagen der Strafbarkeit


§ 15:Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.