Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt: Das Strafgesetz
Erster Titel: Geltungsbereich
§ 10:Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.