StGB – § 1: Keine Strafe ohne Gesetz

Allgemeiner Teil

Erster Abschnitt: Das Strafgesetz

Erster Titel: Geltungsbereich


§ 1:Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.