Bildungsurlaub NRW: Anspruch, anerkannte Kurse und Antrag
Beim Bildungsurlaub in NRW stehen Beschäftigten fünf bezahlte Arbeitstage pro Kalenderjahr zu, wenn sie sich beruflich oder politisch weiterbilden. Voraussetzung sind sechs Monate im Betrieb, mindestens zehn Beschäftigte und ein Kurs bei einem anerkannten Anbieter. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich beim Arbeitgeber sein. Geregelt ist das im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG).
Als Betriebsrat hören Sie die Fragen dazu oft zuerst: Ein Kollege hat einen Kurs gefunden, sein Vorgesetzter winkt ab. Ist das zulässig? Mit den Regeln aus diesem Artikel beraten Sie Kollegen sicher, erkennen eine unzulässige Ablehnung und stärken ihnen den Rücken.

Bildungsurlaub NRW: die Regeln auf einen Blick
Das Gesetz für den Bildungsurlaub in Nordrhein-Westfalen gilt in seiner aktuellen Fassung seit dem 15. Dezember 2022.
| Regel | Was gilt | Paragraf |
|---|---|---|
| Umfang | fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, das Entgelt läuft weiter | § 3 Abs. 1, § 7 AWbG |
| Wartezeit | sechs Monate im Betrieb | § 3 Abs. 3 AWbG |
| Betriebsgröße | kein Anspruch in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten | § 3 Abs. 7 AWbG |
| Zehn-Prozent-Grenze | in Betrieben bis 50 Beschäftigte kein Anspruch mehr, wenn im Jahr schon zehn Prozent freigestellt waren (bei 30 Beschäftigten: drei) | § 3 Abs. 7 AWbG |
| Kurs | berufliche oder politische Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung | § 9 Abs. 1 AWbG |
| Dauer | in der Regel mindestens fünf, ausnahmsweise mindestens drei Tage am Stück | § 5 Abs. 5 AWbG |
| Ort | höchstens 500 Kilometer hinter der Landesgrenze (Ausnahme: NS-Gedenkstätten), auch online | § 9 AWbG |
| Antrag | schriftlich mit Unterlagen, spätestens sechs Wochen vor Beginn | § 5 Abs. 1 AWbG |
| Ablehnung | schriftlich mit Gründen binnen drei Wochen, sonst gilt die Freistellung als erteilt | § 5 Abs. 3 AWbG |
| Auszubildende | fünf Tage politische Weiterbildung für die gesamte Ausbildung | § 12a AWbG |
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?
Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW haben Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis seinen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen hat (§ 2 AWbG), egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder im Minijob. In der Regel zählt der Arbeitsort, nicht der Wohnort. Bei Home-Office über die Landesgrenze hinweg entscheidet der Einzelfall.
Ihr Arbeitsverhältnis muss seit sechs Monaten bestehen, und im Betrieb müssen mindestens zehn Beschäftigte arbeiten (§ 3 Abs. 3 und 7 AWbG). Tage, die Sie im laufenden Jahr schon bei einem früheren Arbeitgeber genommen haben, zählen mit (§ 3 Abs. 6 AWbG).
Auszubildende haben fünf Tage für politische Weiterbildung, und zwar für die gesamte Ausbildung, nicht pro Jahr. Die Tage liegen in den ersten zwei Dritteln der Ausbildung (§ 12a AWbG). Für Beamte gilt das AWbG nicht.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen Ihnen in NRW zu?
Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es fünf Arbeitstage im Kalenderjahr (§ 3 Abs. 1 AWbG). Arbeiten Sie regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche, etwa in Teilzeitarbeit, ändert sich der Anspruch entsprechend (§ 3 Abs. 2 AWbG). Ein Beispiel: Bei drei Arbeitstagen pro Woche haben Sie drei Tage Bildungsurlaub im Jahr, bei sechs Arbeitstagen sind es sechs.
Der Bildungsurlaub kommt zum gesetzlichen Urlaub hinzu: Ihr Erholungsurlaub wird dadurch nicht kürzer. Ihr Entgelt läuft weiter (§ 7 AWbG). Kursgebühr, Anreise und Unterkunft zahlen Sie selbst.
Achten Sie auf betriebliche Fortbildungen: Stellt der Arbeitgeber Sie bezahlt für eine betrieblich veranlasste Fortbildung frei, darf er davon bis zu zwei Tage im Jahr auf Ihren Bildungsurlaub anrechnen. Das muss er Ihnen mindestens sechs Wochen vorher schriftlich mitteilen (§ 4 Abs. 2 AWbG). Fehlt die rechtzeitige Mitteilung, bleiben Ihnen alle fünf Tage.
Welche Kurse werden in NRW als Bildungsurlaub anerkannt?
Anerkannt ist ein Kurs, wenn er der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient und eine anerkannte Einrichtung ihn durchführt (§ 9 Abs. 1 AWbG). In NRW erkennt das Land die Anbieter an, einzelne Kurse durchlaufen kein eigenes Verfahren (§ 10 AWbG). Anerkannte Kurse für den Bildungsurlaub in NRW erkennen Sie deshalb zuerst am Anbieter: Die Liste der anerkannten Einrichtungen veröffentlicht das zuständige Landesministerium (§ 11 Abs. 7 AWbG). Zusätzlich muss der Kurs selbst die Vorgaben erfüllen, die dieser Abschnitt nennt. Steht in einem der Angebote für den Bildungsurlaub in NRW nichts dazu, fragen Sie beim Anbieter nach.
Berufliche Weiterbildung ist nicht auf Ihre jetzige Tätigkeit beschränkt. Es genügt, dass der Arbeitgeber das Gelernte zumindest mittelbar nutzen kann (§ 1 Abs. 3 AWbG). Politische Weiterbildung stärkt das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge (§ 1 Abs. 4 AWbG). Anerkannte Kurse müssen allen Beschäftigten offenstehen und in der Regel acht, mindestens sechs Unterrichtsstunden am Tag umfassen, auch online (§ 9 Abs. 1 AWbG).
Ausgeschlossen sind nach § 9 Abs. 2 AWbG:
Kurse zur Erholung, zur Unterhaltung oder zur privaten Haushaltsführung
Kurse zur Körper- und Gesundheitspflege sowie zu Sport, Kunst und Kunsthandwerk
Kurse zum Einüben psychologischer oder ähnlicher Fertigkeiten
Kurse für Führerscheine und ähnliche Berechtigungen
Studienreisen und Veranstaltungen mehr als 500 Kilometer hinter der Landesgrenze
Praxisbeispiel: Ein Kollege aus der Logistik will einen Spanischkurs besuchen. Sein Arbeitgeber beliefert Kunden in Spanien, mit denen der Kollege bisher nichts zu tun hat. Der Vorgesetzte lehnt ab: kein Bezug zur Arbeit. Das trägt so nicht, denn bei spanischen Kunden kann der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse zumindest mittelbar nutzen.
So beantragen Sie Bildungsurlaub in NRW
Den Bildungsurlaub in NRW beantragen Sie schriftlich beim Arbeitgeber, so früh wie möglich und spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn (§ 5 Abs. 1 AWbG). Gehen Sie in fünf Schritten vor:
Kurs auswählen: Prüfen Sie, ob der Anbieter anerkannt ist, und fordern Sie das Programm an.
Frist berechnen: Zwischen dem Eingang Ihres Antrags und dem ersten Kurstag müssen sechs volle Wochen liegen. Wer den Bildungsurlaub NRW 2026 ab dem 14. Dezember nehmen will, gibt den Antrag deshalb bis Freitag, den 30. Oktober, ab.
Antrag schreiben: Nennen Sie Kurs, Anbieter, Ort und Zeitraum.
Unterlagen beilegen: Dazu gehören der Nachweis der Anerkennung und das Programm mit Zielgruppe, Lernzielen, Inhalten und Zeitplan. Ohne diese Unterlagen ist der Antrag unvollständig und Sie haben keinen Anspruch auf die Freistellung.
Teilnahme nachweisen: Nach dem Kurs geben Sie dem Arbeitgeber die Bescheinigung, die der Anbieter kostenlos ausstellt (§ 5 Abs. 6 AWbG).
Für den Antrag auf Bildungsurlaub in NRW eignet sich der Musterbrief zum Antrag auf Bildungsurlaub. Passen Sie dabei einen Punkt an: In NRW ist der Anbieter als Einrichtung nach § 10 AWbG anerkannt, nicht die einzelne Veranstaltung. Statt einer Bescheidnummer für den Kurs schreiben Sie deshalb, dass der Anbieter anerkannt ist, und legen den Nachweis bei.
Praxistipp: Lassen Sie sich den Eingang des Antrags bestätigen, etwa mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie. Ab diesem Tag läuft die Frist von drei Wochen, in der der Arbeitgeber reagieren muss. Das gilt nur, wenn alle Unterlagen beiliegen.
Wann darf der Arbeitgeber Bildungsurlaub in NRW ablehnen?
Das Gesetz lässt nur zwei Gründe zu: zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Beschäftigter, die dem Termin entgegenstehen (§ 5 Abs. 2 AWbG). Zwingend heißt mehr als unbequem. Der Arbeitgeber muss konkret begründen, warum der Betrieb genau in dieser Zeit nicht ohne den Kollegen auskommt. Die Ablehnung muss schriftlich, mit Gründen und innerhalb von drei Wochen nach dem Antrag kommen. Versäumt der Arbeitgeber diese Frist, gilt die Freistellung als erteilt (§ 5 Abs. 3 AWbG).
Praxisbeispiel: Ein Kollege gibt seinen Antrag auf Bildungsurlaub mit allen Unterlagen am 2. März ab, der Kurs beginnt am 20. April. Der Vorgesetzte winkt im Flur ab: Personalengpass. Eine schriftliche Ablehnung mit Gründen kommt bis zum 23. März nicht. Damit gilt die Freistellung als erteilt, und der Kollege nimmt am Kurs teil.
Was nach einer Ablehnung gilt
Mit einer Ablehnung kommen Kollegen oft zu Ihnen. Zwei Punkte entscheiden über das weitere Vorgehen:
Übertragung: Stützt der Arbeitgeber die Ablehnung auf zwingende betriebliche Belange oder entgegenstehende Urlaubsanträge, geht der Anspruch einmalig ins nächste Kalenderjahr über (§ 3 Abs. 4 AWbG).
Anderer Grund: Nennt der Arbeitgeber einen anderen Grund, darf der Kollege trotzdem teilnehmen, wenn er dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach der Ablehnung schriftlich mitteilt, dass er teilnimmt. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorher eine gerichtliche Entscheidung gegen die Teilnahme erwirkt. Schadensersatz kann der Arbeitgeber für diese Teilnahme nicht verlangen. Erfolgte die Ablehnung zu Unrecht, bekommt der Kollege sein Entgelt weiter (§ 5 Abs. 4 AWbG).
Was Sie als Betriebsrat tun können
Das AWbG lässt Ihre Mitbestimmungsrechte ausdrücklich unberührt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AWbG). Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überwachen Sie außerdem, dass der Arbeitgeber das Gesetz einhält, also Fristen wahrt und Ablehnungen begründet. Im Alltag heißt das:
Grundsätze mitbestimmen: Legt der Arbeitgeber allgemeine Grundsätze oder einen Plan für die Freistellungen zum Bildungsurlaub fest, etwa wie sie sich über das Jahr verteilen, haben Sie ein Recht auf Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG. Das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (BAG, Beschluss vom 28.05.2002, Az. 1 ABR 37/01). Was das AWbG selbst festlegt, steht dabei nicht zur Verhandlung: wer Anspruch hat, welche Kurse zählen und wie der Antrag abläuft.
Beschwerden aufnehmen: Über das Beschwerderecht der Arbeitnehmer nach § 85 BetrVG können sich Kollegen bei Ihnen beschweren, etwa über eine Ablehnung. Halten Sie die Beschwerde für berechtigt, wirken Sie beim Arbeitgeber auf Abhilfe hin.
Weiterbildung fördern: Nach § 96 Abs. 2 BetrVG achten Sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber darauf, dass Beschäftigte an Maßnahmen der Berufsbildung teilnehmen können. Was über das Gesetz hinausgeht, etwa zusätzliche Tage oder ein Zuschuss zu den Kurskosten, halten Sie in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung fest.
Druck stoppen: Wer Bildungsurlaub nimmt, darf deshalb nicht benachteiligt werden (§ 8 Abs. 2 AWbG). Setzen Vorgesetzte Kollegen unter Druck, fordern Sie die Geschäftsleitung mit dem Musterbrief des Betriebsrats zum Bildungsurlaub auf, das zu unterbinden.
Praxisbeispiel: Vor dem Jahresabschluss kündigt eine Abteilungsleiterin an: Wer jetzt Bildungsurlaub nimmt, kann die nächste Gehaltserhöhung vergessen. Ein Kollege zieht seinen Antrag daraufhin zurück. Damit droht sie eine Benachteiligung an, die § 8 Abs. 2 AWbG verbietet. Sie fordern die Geschäftsleitung schriftlich auf, das zu unterbinden, und der Kollege stellt seinen Antrag neu.
Haben Sie als Betriebsratsmitglied zusätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW?
Ja, als Betriebsratsmitglied haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub in NRW wie jeder Kollege. Schulungen für Ihr Amt nach § 37 BetrVG kommen hinzu und verbrauchen davon keinen Tag: Das AWbG rechnet andere Freistellungen nur an, wenn die jeweilige Regelung das vorsieht (§ 4 Abs. 1 AWbG), und das BetrVG sieht es nicht vor.
| Bildungsurlaub nach AWbG | Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG | Schulung nach § 37 Abs. 7 BetrVG | |
|---|---|---|---|
| Wofür | berufliche oder politische Weiterbildung | Kenntnisse, die die Arbeit im Betriebsrat erfordert | vom Land als geeignet anerkannte Veranstaltungen |
| Umfang | fünf Tage pro Jahr | so viel wie erforderlich | drei Wochen pro Amtszeit, vier für Erstgewählte ohne JAV-Vorerfahrung |
| Kurskosten | trägt der Arbeitgeber nicht | trägt der Arbeitgeber | trägt der Arbeitgeber nicht |
Das Entgelt läuft in allen drei Fällen weiter. Grundlagen-Seminare wie Der Betriebsrat Teil 1 besuchen Sie über Ihren Schulungsanspruch als Betriebsrat, die Kosten trägt dabei der Arbeitgeber.
Häufige Fragen
Wie viel Bildungsurlaub habe ich in NRW bei einer Vier-Tage-Woche?
Sie haben vier Tage im Kalenderjahr, denn der Anspruch richtet sich nach Ihren regelmäßigen Arbeitstagen (§ 3 Abs. 2 AWbG). Einen Kurs über eine ganze Woche besuchen Sie trotzdem: An Ihrem freien Tag brauchen Sie keine Freistellung.
Kann ich zehn Tage Bildungsurlaub am Stück nehmen?
Ja, wenn Sie den Anspruch von zwei Kalenderjahren zusammenfassen (§ 3 Abs. 1 AWbG). Die Zustimmung des Arbeitgebers brauchen Sie dafür nicht (BAG, Urteil vom 18.11.2008, Az. 9 AZR 815/07). Teilen Sie dem Arbeitgeber aber bis zum 31. Dezember des ersten Jahres mit, dass Sie die Tage ins nächste Jahr mitnehmen, sonst verfallen sie. Für den Antrag gelten die üblichen Fristen.
Ist eine Sprachreise in NRW als Bildungsurlaub anerkannt?
Eine Reise zählt nicht, ein Sprachkurs unter Umständen schon. Studienreisen schließt das Gesetz aus, ebenso Kurse mehr als 500 Kilometer hinter der Grenze von Nordrhein-Westfalen (§ 9 Abs. 2 AWbG). Ein Sprachkurs eines anerkannten Anbieters in den Niederlanden kann zählen, einer in Spanien nicht. Prüfen Sie Angebote für den Bildungsurlaub NRW im Ausland deshalb immer auf die Entfernung.
Was gilt, wenn ich während des Bildungsurlaubs krank werde?
Die Krankheitstage zählen nicht als Bildungsurlaub, wenn Sie sie mit einem ärztlichen Attest nachweisen (§ 3 Abs. 5 AWbG). Diese Tage bleiben Ihnen also erhalten.
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