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Psychische Belastung am Arbeitsplatz

5 Minuten Lesezeit

Psychische Belastungen bezeichnen Einflüsse, die von außen auf den Beschäftigten an seinem Arbeitsplatz zukommen und psychisch auf ihn einwirken.

Was das genau bedeutet und wie Sie als Betriebsrat mit dem Thema umgehen können? Lesen Sie weiter!

Eine Frau ist am Arbeitsplatz psychisch belastet.

Definition

Bei psychischen Belastungen handelt es sich um Anforderungen durch die Arbeit bzw. Arbeitstätigkeit und die Arbeitsumgebung, die das Denken, Fühlen und Verhalten beeinflussen.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz können in ihrer Wirkung sowohl positiv als auch negativ sein. Dementsprechend wurde der Begriff in der DIN EN ISO 10075 neutral formuliert.

Die Nennung psychischer Belastungen als Gefährdungsfaktor im Arbeitsschutzgesetz und die Verpflichtung zur Berücksichtigung dieser in der Gefährdungsbeurteilung erfolgte 2013. Dabei geht es um eine „menschengerechte Gestaltung der Arbeit“. Die Beschäftigten müssen ihrer Arbeit demnach schädigungslos nachgehen können. Menschengerecht bedeutet, dass die Arbeit beeinträchtigungsfrei und persönlichkeitsförderlich gestaltet werden soll. Zur beeinträchtigungsfreien Arbeit gehört es Stress, psychische Ermüdung, Monotonie und Konflikte zu vermeiden und die Humankriterien der Arbeit sowie Potentiale und Kompetenzen zu fördern und zu entfalten. Darunter fallen unter anderem Entwicklungsmöglichkeiten, Handlungs- und Entscheidungsspielräume und ganzheitliche Arbeit.

Ursachen psychischer Belastungen

Psychische Belastungen resultieren aus einer Fehlbeanspruchung, das heißt aus einer Überforderungssituation am Arbeitsplatz. Der Beschäftigte sieht sich vor Anforderungen gestellt, die nach seiner subjektiven Bewertung seine Leistungsmöglichkeiten übersteigen. Die Anforderungen können dabei sowohl von außen an ihn herangetragen werden, zum Beispiel durch enge Terminvorgaben, als auch durch innere Wertvorstellungen, wie beispielsweise hohe persönliche Ansprüche in Form vom Perfektionismus oder strenge Zielsetzungen, erzeugt oder gesteigert werden. Dadurch entsteht eine Diskrepanz zwischen den auf den Arbeitnehmer einwirkenden Belastungen und individuell wahrgenommenen Bewältigungsmöglichkeiten und –fähigkeiten, die negative psychische Belastungen zur Folge hat.

Einflussfaktoren auf die psychische Belastungssituation

Als zentrale Einflussfaktoren für das Entstehen psychischer Belastungen gelten:

  • Die Arbeitsaufgabe: Termin- und Zeitdruck, hohe Verantwortung, emotionale Inanspruchnahme
  • Die Umgebungsbedingungen: Lärm, mangelhafte ergonomische Verhältnisse, Gefahren
  • Die betriebliche Organisation: strukturelle Veränderungen, unklare Kompetenzregelungen
  • Die sozialen Verhältnisse: konflikthafte Arbeitsbeziehungen zu Vorgesetzten und Kollegen, schlechtes Betriebsklima
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Formen psychischer Belastungen

In den vergangenen Jahren wurden zwei spezifische Erscheinungsformen und Folgen von Stress besonders hervorgehoben: Mobbing und Burn-out.

Konflikte mit Vorgesetzten und Kollegen sind ein zentraler Belastungsfaktor am Arbeitsplatz. Mobbing stellt dabei eine extreme Form sozialer Belastungen dar, die zu weitreichenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Zu unterscheiden sind folgende Mobbing-Strategen:

  • Mobbing über organisationale Maßnahmen
  • Soziale Isolation
  • Angriff auf die Person und ihre Privatsphäre
  • Verbale Drohungen bzw. Aggression
  • Androhung und Ausübung körperlicher Gewalt
  • Verbreitung von Gerüchten.

Untersuchungen zufolge erfährt jeder neunte Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens Mobbing.

Burn-out stellt ein arbeitsbezogenes Syndrom dar, das insbesondere im Bereich der (Human-)Dienstleistungen anzutreffen ist. Symptome von Burn-out sind unter anderem Erschöpfung, Müdigkeit sowie eine negative Grundstimmung. Längerfristige Folgen können sich darüber hinaus auch in Depressionssymptomen, reduzierter Arbeitsleistung und erhöhten Fehlzeiten am Arbeitsplatz niederschlagen. Dabei spielen neben personenbezogenen Faktoren vor allem zu hohe Arbeitsbelastungen eine tragende Rolle bei der Entstehung von Burn-out.

Folgen psychischer Fehlbelastungen

Psychische Belastungen bei der Arbeit werden häufig in Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen wie Burn-out oder Depression gebracht. Darüber hinaus können Fehlbelastungen jedoch auch körperliche Erkrankungen, wie beispielsweise Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, hervorrufen, die vor allem bei dauerhafter Mehrarbeit auftreten. Außerdem werden durch Stress bei der Arbeit kognitive Prozesse maßgeblich beeinträchtigt, wodurch die Entstehung degenerative Erkrankungen gefördert wird. Hierzu zählen mitunter Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer. Auch die Gefahr von Arbeitsunfällen steigt signifikant, wenn Arbeitnehmer durch Fehlbeanspruchungen oder mangelnde Erholung unkonzentriert oder übermüdet sind.

Neben der psychischen und körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigung der Beschäftigten haben negative Belastungen auch weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele. Grund hierfür sind vor allem längerfristige Leistungseinbußen bei den Arbeitnehmern sowie vermehrte Erkrankungen und Fehlzeiten.

Wie lassen sich psychische Belastungen vermeiden?

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitstätigkeit gilt der Grundsatz „Verhältnis- vor Verhaltensprävention“. Demnach sollten Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen vermieden und die Ressourcen der Arbeitnehmer gefördert werden. Hierbei soll auch ein Beitrag zur Gesundheitskompetenz und dem gesundheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten, beispielsweise durch Informations- und Aufklärungsmaßnahmen über Techniken zur Stressbewältigung, geleistet werden. Zentral sind außerdem eine Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen und die Beseitigung von Mängeln in Arbeitsabläufen und der Arbeitsgestaltung. Arbeitgeber sind in diesem Zug verpflichtet, eine Gefährdungsanalyse zur Ermittlung psychischer Fehlbelastungen durchzuführen und Maßnahmen zur Beseitigung dieser einzuleiten. Durch die Gefährdungsbeurteilung wird wesentlich zur Prävention psychischer Belastungen am Arbeitsplatz beigetragen.

Was kann der Betriebsrat tun?

Zur Vermeidung psychischer Belastungen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Betriebsrat berechtigt die Initiative zu ergreifen und ihn zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung aufzufordern. Dabei kann sich der Betriebsrat durch konkrete Vorschläge an der Gestaltung der Beurteilung maßgeblich beteiligen. Voraussetzung für eine sinnvolle Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG ist außerdem auch eine Beteiligung der Beschäftigen, beispielsweise im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung.

Empfehlenswert ist es sowohl den Ablauf als auch die Beurteilungskriterien in einer Betriebsvereinbarung festzusetzen. Hierfür ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erforderlich. Kann diese nicht erzielt werden, entscheidet der Spruch der Einigungsstelle.

Gefährdungen für die Gesundheit der Beschäftigten, die im Zuge der Analyse ermittelt werden, müssen durch die Ergreifung entsprechender Maßnahmen beseitigt bzw. reduziert werden. Infrage kommen hierbei zum Beispiel eine Änderung der Arbeitsorganisation oder die Optimierung der Arbeitsabläufe.

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