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Dienstpläne: Der Betriebsrat bestimmt mit, auch wenn der Arbeitgeber ihn infrage stellt

LAG Berlin-Brandenburg, Az. 23 TaBVGa 269/26, vom 14.04.2026

Der Fall

Eine Fluggesellschaft aus Malta hat am Flughafen BER rund 320 Piloten und Flugbegleiter stationiert. Seit Jahren bestreitet sie, dass dort überhaupt ein Betriebsrat gewählt werden kann. Diese Grundsatzfrage war noch offen, als die Beschäftigten im Mai 2025 einen Betriebsrat wählten. Ende Februar 2026 kündigte die Fluggesellschaft den Piloten neue Dienstpläne an, ohne ihn zu beteiligen. Weil die Pläne schon im April starten sollten, beantragte der Betriebsrat im März beim Arbeitsgericht Cottbus eine einstweilige Verfügung. Die Fluggesellschaft hält deutsche Gerichte für unzuständig. Einen Betriebsrat gibt es für sie am BER nicht, erst recht nicht, seit sie die örtlichen Ansprechpartner ins Ausland verlegt hat. Darf sie die Dienstpläne also allein festlegen?

Die Entscheidung des Gerichts

Wie schon das Arbeitsgericht hat das LAG Berlin-Brandenburg am 15.04.2026 entschieden: Ohne Zustimmung des Betriebsrats oder Spruch der Einigungsstelle darf die Fluggesellschaft keine Dienstpläne der Piloten festlegen. Denn bei Dienstplänen bestimmt der Betriebsrat mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Deutsche Gerichte sind zuständig. Der Betriebsrat darf seine Rechte schon ausüben, bevor die Grundsatzfrage entschieden ist. Selbst wenn der BER kein eigener Betrieb wäre, hätte man die Wahl nur binnen zwei Wochen anfechten können (§ 19 Abs. 2 BetrVG). Das hat niemand getan. Auch die verlegten Ansprechpartner ändern nichts, ihre Aufgaben gehören weiter zum BER. Inzwischen hat das BAG die Betriebsratsfähigkeit des BER bestätigt.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie

Dienstpläne regeln, wann Ihre Kollegen arbeiten. Deshalb bestimmen Sie bei jedem Plan und jeder Änderung mit. Kündigt der Arbeitgeber neue Dienstpläne ohne Sie an, fassen Sie zügig einen Beschluss und beantragen Sie eine einstweilige Verfügung. Ein reguläres Verfahren dauert oft Monate. Stellt der Arbeitgeber Ihr Gremium infrage, nehmen Sie Ihre Rechte trotzdem wahr, auch wenn der Streit darüber noch läuft. Wie Sie Dienstpläne vom ersten Entwurf an mitgestalten und ihre Einhaltung überwachen, zeigt Ihnen das Seminar Dienstplangestaltung.

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