Forum
Wissen
Rechtsprechung
Seminare


Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)

UrhG - § 142 Evaluierung

Die Bundesregierung erstattet vier Jahre nach Inkrafttreten des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes dem Deutschen Bundestag Bericht über die Auswirkungen des Teils 1 Abschnitt 6 Unterabschnitt 4.