SGB 7 - § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
(1) Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge
- 1.
- der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung,
- 2.
- der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels,
- 3.
- der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung