SGB 7 - § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
(1) In der See- und Binnenschiffahrt sind Versicherungsfälle auch Unfälle infolge
- 1.
- von Elementarereignissen,
- 2.
- der einem Hafen oder dem Liegeplatz eines Fahrzeugs eigentümlichen Gefahren,
- 3.
- der Beförderung von Land zum Fahrzeug oder vom Fahrzeug zum Land.