SGB 11 - § 106b Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
(1) Zum Ausgleich
- 1.
- der erforderlichen erstmaligen Ausstattungskosten, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen, sowie
- 2.
- der Kosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen,