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Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVGDV1WO)

BetrVGDV1WO - § 41 Berechnung der Fristen

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.