Erstes Kapitel: Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
Dritter Abschnitt: Versicherungsfall
§ 7:Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.