SGB 7 – § 7: Begriff

Erstes Kapitel: Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall

Dritter Abschnitt: Versicherungsfall


§ 7:Begriff

(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.