SGB 7 – § 161: Mindestbeitrag

Sechstes Kapitel: Aufbringung der Mittel

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften

Zweiter Unterabschnitt: Beitragshöhe


§ 161:Mindestbeitrag

Die Satzung kann bestimmen, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird.