Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Ultima-Ratio-Prinzip
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Abmahnung und Kündigung
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Kündigung ohne Abmahnung
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Gravierende Störung des Vertrauensbereichs
Störungen im Leistungsbereich
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Vorweggenommene Abmahnung
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Häufigkeit von Abmahnungen
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Grundsätzlich nicht zu viele aber auch nicht zu wenige.
Als Faustformel gilt: Je schwerer die Vertragsverletzung, desto weniger Abmahnungen erforderlich.
Höchstgrenze: 3 Abmahnungen
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Wirkungsdauer der Abmahnung
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Keine gesetzliche Regelfrist
Auch nach Rechtsprechung keine Regelfrist
In der Praxis verbleibt die Abmahnung für mind. 2 Jahre in der Personalakte. Bei beanstandungsfreiem Verhalten des Arbeitnehmers während dieser Zeit gilt die Abmahnung als erledigt.
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