Was ist zu tun? | Erledigt |
Die Sachverhalte sind korrekt dargestellt, allerdings falsch bewertet worden
Der Sachverhalt wird falsch bzw. unvollständig dargestellt
Die Sachverhalte werden falsch behauptet. Eine teilweise unzutreffende Behauptung ist ausreichend, um die Abmahnung zurückzuziehen. Allerdings kann der Arbeitgeber eine erneute richtige Abmahnung erteilen
Der Inhalt verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, d.h. gegen ein höherrangiges Recht
Eine Wiederholung des in der Abmahnung gerügten Verhaltens ist objektiv ausgeschlossen
Gegenstand der Abmahnung ist ein derart geringfügiges Fehlverhalten, das den Ausspruch einer Abmahnung als unverhältnismäßig erscheinen lässt
Die Zeitspanne zwischen Ausspruch und Erteilung der Abmahnung ist zu groß
Die Abmahnung enthält entwürdigende Wendungen gegen den Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber bewertet ein bisher problemloses Verhalten plötzlich als falsch
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