Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Erklärung
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Die Abmahnung ist eine rechtsfolgliche Androhung (Kündigung) aufgrund einer Missbilligung eines Fehlverhaltens
Der Begriff ist nicht gesetzlich definiert, sondern von Rechtsprechungen entwickelt
Erwähnung in § 314 Abs. 2 Satz 1 BGB und in § 4 Abs. 1 BeschäftigungsG
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Abgrenzung
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Ermahnung aufgrund eines Pflichtverstoßes, jedoch keine Kündigung und keine sonstigen Arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Betriebsbußen in Form von Ordnungsstrafen (Verhängung einer Betriebsvereinbarung)
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Funktion
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Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung sind Beweise und Dokumentationen, Hinweise/Erinnerungen und Warnungen/AnKündigungen
Erfüllung der Funktion durch Einhaltung eines bestimmten Inhalts/Aufbaus
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Form
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Fristen
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Es gibt keine Frist für den Ausspruch einer Abmahnung
Der Anspruch kann allerdings verwirken
Reaktionsloses Hinnehmen des vertragswidrigen Verhaltens durch Arbeitgeber über längere Zeit
Dadurch konnte für Arbeitnehmer Eindruck entstehen, Verhalten habe keine Arbeitsrechtlichen Konsequenzen
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Abmahnungsberechtigte
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Jeder Arbeitgeber ist zu einer Abmahnung berechtigt
Zusätzlich sind Personen befugt, der Arbeitnehmern Arbeitsanweisungen erteilen darf und auf den Arbeitgeber Abmahnungsrecht erteilen darf Personal-, Abteilungsleiter, Geschäftsführer und andere Vorgesetzte)
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