Aufgaben | Was ist zu tun? | Erledigt |
Ordnungsgemäße Information durch den Arbeitgeber |
Fristberechnung
Eingang der Mitteilung über die beabsichtigte Versetzung am _________
Ablauf der Frist für die Stellungnahme des Betriebsrats am _________
Nächste Betriebsratssitzung am _________
Angaben zur Person, die versetzt werden soll.
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Ausbildung, Fort- und Weiterbildungen)
Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers
(Schwerbehinderung, Gleichstellung, andere Gründe)
Angaben zur derzeitigen Beschäftigung
(Art der Beschäftigung, derzeitige Vergütung)
Angaben zur vorgesehenen Beschäftigung
(Art der Beschäftigung, vorgesehen Vergütung (Tarifgruppe), erstmalige Eingruppierung, Umgruppierung)
Angaben zum Versetzungstermin
Zu welchem Termin soll die Versetzung erfolgen?
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Beratung des Betriebsrats |
Prüfung, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder andere Vorschriften vorliegt.
Prüfung, ob Versetzung durch das Direktionsrecht gedeckt.
(Grenzen des Direktionsrechts können sich aus gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften ergeben.)
Regelungen in einer Betriebsvereinbarung
Regelungen im Arbeitsvertrag
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Stellungnahme des Betriebsrats |
Zustimmung zur Versetzung
Verstreichenlassen der Wochenfrist für die Stellungnahme
Zustimmung zur Versetzung, Ablehnung der Ein-/Umgruppierung
(mit Vorschlag für die richtige Ein-/Umgruppierung)
Schriftliche Verweigerung der Zustimmung
Verstoß gegen geltendes Recht (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG):
Gesetz, Verordnung, Unfallverhütungsvorschrift, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, gerichtliche Entscheidung, behördliche Anordnung
Verstoß gegen Richtlinie i.S.d. § 95 BetrVG
(§ 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG)
Besorgnis, das durch Versetzung (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)
im Betrieb Beschäftigte gekündigt werden oder andere Nachteile erleiden und die Benachteiligung nicht aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Ungerechtfertigte Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers
(§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG)
Fehlen einer internen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG
(§99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG)
Besorgnis, das der Bewerber den Betriebsfrieden stört durch Gesetzwidriges Verhalten
Grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 BetrVG genannten Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Äußerungen
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