Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Anfechtung wegen Inhalt (§ 119 Abs. 1 BGB)
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Grundlage
Wenn Irrtum über Inhalt einer Willenserklärung vorliegt (Irrtum über die Rechtsnatur des Rechtsgeschäfts oder über Person des Vertragspartners) oder
Der Betreffende Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Beispiel: Versprechen oder Verschreiben)
Die Erklärung muss sofort innerhalb von 2 Wochen angefochten werden
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Anfechtung wegen der Eigenschaft (§ 119 Abs. 2 BGB)
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Grundlage
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften der Sache oder der Person (Beispiel: Alter, Vorstrafen, Ehrlichkeit etc.)
unverzügliche Erklärung der Anfechtung (d.h. innerhalb von 2 Wochen)
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Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB)
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Grundlage
Anfechtungsgegner wurde in zulässiger Weise nach einer Tatsache gefragt,
Ist nach Treu und Glauben zur Offenbarung verpflichtet und
hat falsche oder ungenügende Auskunft gegeben
Beispiel: Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch nach Vorstrafen, soweit diese für zu besetzende Stelle relevant sind
Erklärung der Anfechtung
Keine Einhaltung von Fristen erforderlich
Nur Grundsatz von Treu und Glauben berücksichtigen
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Anfechtung wegen Drohung (§ 123 Abs. 1 BGB)
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