Aufgaben
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Was ist zu tun?
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Erledigt
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Betriebsratsanhörung
(§ 102 Abs. 1 BetrVG)
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Welche Inhalte umfassen die Anhörung?
Tätigkeitsbeschreibung (Dauer, Art, Vollzeit/Teilzeit, Abteilung)
Persönliche Angaben des Mitarbeiters (Anschrift, Name, evtl. soziale Umstände, Familienstand, Kinder, Alter, Zugehörigkeit im Betrieb)
Kündigungsart, -frist, -grund
Einhaltung der Fristen (Ablauf ab dem Wochen-Frist an dem Tag der Anhörung)
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Beratung des BR
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Besteht ein Anspruch auf einen speziellen Kündigungsschutz?
Azubi, Schwerbehinderter bzw. deren Vertrauensperson, Schwangere, Mitglied im Betriebsrat, Umweltschutzbeauftragter
Liegen Beweise für den Kündigungsgrund vor?
Liegt eine bzw. mehrere berechtigte Abmahnung(en) vor?
Anhörung von Betroffenen/Zeugen notwendig?
Entlastende Umstände
Welche Auswirkungen hat eine Kündigung auf den Mitarbeiter und deren Familie? Reicht ein vielleicht milderes Mittel aus? (Versetzung, Änderungskündigung, Abmahnung)
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Meinung des Betriebsrats
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Mitarbeiter informieren
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Wenn die Kündigung wirksam wird, muss dies dem Betroffenen mitgeteilt werden
Der Mitarbeiter ist über folgendes in Kenntnis zu setzen:
Dreiwöchige Frist auf Klage
Möglichkeit auf Kündigungsschutzklage
Wie läuft ein Kündigungsschutzprozess ab? Erfolgsaussichten?
Beim Betriebsrat kann Einspruch erhoben werden (§ 3 KSchG, Frist von einer Woche nach Erhalt der Kündigung)
Der Mitarbeiter kann bei Widerspruch des Betriebsrats eine Weiterbeschäftigung verlangen (§ 102 Abs. 5 BetrVG)
Stellt der Betriebsrat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht, um einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung durchzusetzen? (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
Hilfe durch Rechtsanwalt, Gewerkschaft, Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts
Anspruch auf Weiterbeschäftigung entfällt, wenn der Kündigungsgrund innerhalb der Kündigungsfrist entfällt
Bestehen Restansprüche? (Urlaub, Vergütung…)
Ausstellung eines Zeugnisses
Problem der Ausgleichsquittung (nur Empfang von Geld und Arbeitspapieren unterschreiben)
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