Checkliste
Einstellungsgespräch - Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers
Grundsätzlich |
Die Pflicht zur Offenbarung bedeutet, dass der Arbeitnehmer Umstände mitteilen muss, ohne dass der Arbeitgeber danach fragt. Eine derartige Offenbarungspflicht besteht nur, wenn die fraglichen Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung der Arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder aus anderen Gründen für den Arbeitsplatz von ausschlAGGebender Bedeutung sind. |
HIV-Infektion |
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