Der Betriebsrat stimmt nicht zu
Zweifel der Benachteiligung anderer Mitarbeiter des Betriebes (§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG)
Rechtsverstoß gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG
Der Bewerber verhält sich inkorrekt und verstößt dabei gegen Gesetze bzw. grobe Verletzung der Grundsätze aus § 75 Abs. 1 BetrVG
Verstoß gegen Einstellungsrichtlinien gemäß § 95 BetrVG / § 99 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
Eine interne Stellenausschreibung wurde nicht durchgeführt § 93 BetrVG / § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG
Benachteiligung des Mitarbeiters ( § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG)