In dieser Rubrik haben wir für Sie einige Urteile rund um die Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
Handys für den Betriebsrat
ArbG Frankfurt 18 BV 103/97 vom 12. Aug. 1997
Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf zur Verfügungstellung von Mobilfunktelefonen (Handys), wenn auf andere Weise eine unmittelbare, zugleich direkte und zeitnahe Kommunikation zwischen dem Betriebsratsmitglied und den betroffenen Arbeitnehmern nicht möglich ist.
Handy für Betriebsrat
ArbG Wesel 4 BV 44/98 vom 14. Apr. 1999
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel und Büropersonal für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
BAG 1 ABR 2/13 (B) vom 15. Apr. 2014
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung.
Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern
BAG 1 ABR 25/13 vom 20. Jan. 2015
Die Beteiligten streiten über das Anwesenheitsrecht der Arbeitgeberin bei Gesprächen des Betriebsrats mit betrieblichen Auskunftspersonen.
Reisekosten für BR-Mitglieder
BAG 1 ABR 40/74 vom 28. Apr. 1975
Betriebsratsmitglieder, die in dieser Eigenschaft eine Dienstreise unternehmen, haben nicht ohne weiteres Anspruch auf Benutzung der 1. Klasse der Bundesbahn. Ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer (Betriebsratsmitglied) infolge Abwesenheit von zu Hause eine Haushaltsersparnis hat, so finden dabei zwar im Verhältnis zum zahlungspflichtigen Arbeitgeber die Lohnsteuerrichtlinien keine Anwendung, doch können sie Erfahrungswerte vermitteln. Spesen für Reisetage ("Zehrgeld") hat der Arbeitnehmer (Betriebsrat) zu belegen, es sei denn, dass eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen.
Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht
BAG 1 ABR 46/15 vom 25. Apr. 2017
Eine Betriebsvereinbarung über eine "Belastungsstatistik", die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dauerhaft die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange des Arbeitgebers gedeckt.
Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug
BAG 1 ABR 51/14 vom 11. Okt. 2016
Die Beteiligten streiten über einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats.
Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung
BAG 1 AZR 260/92 vom 1. Dez. 1992
Bei der Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen. In einer Betriebsvereinbarung, durch die "zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes und Images" des Arbeitgebers eine einheitliche Arbeitskleidung eingeführt wird, können die Betriebspartner nicht regeln, dass die Arbeitnehmer einen Teil der Kosten (hier knapp 50%) für die Gestellung der Arbeitskleidung zu tragen haben.
Aufsuchen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, Sprechstunde
BAG 6 ABR 65/80 vom 23. Juni 1983
Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit; deshalb entfällt auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen.
Fachzeitschrift für den Betriebsrat
BAG 6 ABR 70/82 vom 21. Apr. 1983
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf dessen Verlangen die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" für dessen laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für die Betriebsratsarbeit
BAG 6 ABR 85/76 vom 21. Nov. 1978
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Belegschaft umfassend und pünktlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs über seine Tätigkeit zu unterrichten. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht darauf beschränkt, die Belegschaft allein auf Betriebsversammlungen und durch Anschläge am Schwarzen Brett i.S. der Nr 1 zu unterrichten. Ob diese Informationspflicht durch Herausgabe schriftlicher, zur Verteilung an die Belegschaft bestimmter Informationen erfüllt werden kann, ist nach den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebes zu beurteilen. Abzuwägen sind die Dringlichkeit der Unterrichtung vor der nächsten ordentlichen Betriebsversammlung und die etwaige Unzulänglichkeit anderer Informationsmittel (Schwarzes Brett, mündliche Unterrichtung) einerseits sowie die Kostenbelastung für den Arbeitgeber andererseits.
Sitzung des Gesamtbetriebsrats
BAG 6 AZR 301/81 vom 19. Jan. 1984
Zur Frage der Erforderlichkeit der Anreise bereits einen Tag vor der Betriebsratssitzung und dem damit verbundenen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gemäß § 37 Abs 2 BetrVG.
Fachliteratur für die Betriebsratsarbeit
BAG 7 ABR 15/94 vom 25. Okt. 1994
Das auf der gesetzlichen Aufgabenstellung beruhende Informationsbedürfnis des Betriebsrats verlangt, dass sich die ihm von dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Kommentare jeweils auf dem neuesten Stand befinden und bei einem Wechsel der Auflage auch neu beschafft werden; dabei steht dem Betriebsrat ein Wahlrecht darüber zu, ob er an dem bisherigen Kommentar festhält oder ob ihm ein anderer für seine Bedürfnisse geeigneter erscheint.
Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung
BAG 7 ABR 17/15 vom 21. März 2017
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin von den Mitgliedern des Betriebsrats die Erbringung von Arbeitsleistungen verlangen darf, wenn diese vor Beginn ihrer Arbeitszeit an einer Betriebsratssitzung teilgenommen haben und die Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Dauer der Sitzungsteilnahme die Grenzen der zulässigen werktäglichen Höchstarbeitszeit überschreitet.
Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds
BAG 7 ABR 35/93 vom 10. Aug. 1994
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Kosten, die durch Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte entstanden sind.
"Handelsblatt" für Betriebsrat nicht erforderlich
BAG 7 ABR 42/89 vom 29. Nov. 1989
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Zeitung "Handelsblatt" zur Verfügung stellt.
Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit
BAG 7 ABR 43/89 vom 27. Juni 1990
Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden
BAG 7 ABR 5/91 vom 13. Nov. 1991
Auch in Betrieben mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes von seiner beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt (Bestätigung von BAG Beschluss vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972). Die Einrichtung und Abhaltung von Betriebsratssprechstunden nach § 39 BetrVG bedingt durch die pauschale Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes, sondern hat zur Folge, dass zur Abhaltung der Betriebsratssprechstunde im jeweils erforderlichen Umfang ein Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG von seiner Arbeitspflicht befreit ist.
Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss
BAG 7 ABR 50/14 vom 20. Apr. 2016
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen separaten Telefon- und Internetanschluss einschließlich eines unkontrollierbaren E-Mail-Verkehrs zur Verfügung zu stellen.
Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
BAG 7 ABR 51/15 vom 2. Aug. 2017
Die Beteiligten streiten über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder.
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
BAG 7 ABR 60/15 vom 18. Jan. 2017
Die Beteiligten streiten über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder.
Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen außerhalb der Einigungsstelle - Erforderlichkeit der Kosten - Honorarvereinbarung
BAG 7 ABR 8/15 vom 14. Dez. 2016
Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durch den Gesamtbetriebsrat entstanden sind.
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG
BAG 7 ABR 83/10 vom 18. Jan. 2012
Wann der Betriebsrat der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einen Rechtsanwalt zur Seite stellen darf, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
BAG 7 AZR 205/15 vom 18. Jan. 2017
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
BAG 7 AZR 224/15 vom 18. Jan. 2017
Die Parteien streiten über die Gutschrift von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers.
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto
BAG 7 AZR 248/14 vom 28. Sep. 2016
Die Parteien streiten über die Einstellung von Stunden in das Überstundenkonto des Klägers.
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
BAG 7 AZR 480/12 vom 19. März 2014
Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigte Kläger an Tagen, an denen er von seiner persönlichen Arbeitszeit zur Erfüllung von Freizeitansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG freigestellt ist, einen Anspruch auf Freizeitausgleich erwirbt, wenn er außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit verrichtet oder an Seminaren teilnimmt.
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
BAG 7 AZR 500/88 vom 7. Juni 1989
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
BAG 7 AZR 643/94 vom 15. März 1995
Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluss vom 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625). Für die Prüfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs 2 BetrVG in Verbindung mit § 611 BGB kann der Arbeitgeber auch Angaben zur Art der durchgeführten Betriebsratstätigkeit fordern, wenn anhand der betrieblichen Situation und des geltend gemachten Zeitaufwandes erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen.
Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement - Besuch nur eines Teils einer Schulungsveranstaltung
BAG 7 AZR 699/14 vom 28. Sep. 2017
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers für die Zeit seiner Teilnahme an einer Schulung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Nahauslösung und Fahrtkosten bei Betriebsratstätigkeit
BAG 7 AZR 753/87 vom 14. Sep. 1988
Das dem § 37 Abs. 2 BetrVG zugrundeliegende Lohnausfallprinzip gibt dem Betriebsratsmitglied nur einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts; zum Arbeitsentgelt aber gehört das beim Arbeitgeber gewährte Kilometergeld nicht. Die bei dem Arbeitgeber bestehende Regelung stellt sich vielmehr als ein Verfahren dar, durch das im beiderseitigen Interesse bei Montagetätigkeit unnötige Fahrten zum Betriebssitz vermieden und Abrechnungsschwierigkeiten verringert werden sollen.
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
BAG 7 AZR 847/12 vom 25. Juni 2014
Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob das zwischen ihnen befristete Arbeitsverhältnis am 11. Oktober 2011 beendet worden ist. Hilfsweise erstrebt die Klägerin ihre Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung.
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
BAG 7 AZR 893/93 vom 31. Aug. 1994
Ist ein Betriebsratsmitglied der objektiv fehlerhaften Ansicht, eine Betriebsratsaufgabe wahrzunehmen, kommt eine Abmahnung des Arbeitgebers wegen einer dadurch bedingten Versäumnis der Arbeitszeit nicht in Betracht, wenn es sich um die Verkennung schwieriger oder ungeklärter Rechtsfragen handelt.
Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder - gegen den Betriebsrat gerichteten Handlungstitel
LAG 17 TaBV 1299/17 vom 17. Jan. 2018
Aus einem gegen den Betriebsrat gerichteten Handlungstitel kann die Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder betrieben werden, sofern und soweit die Betriebsratsmitglieder zur Vornahme der Handlungen materiell-rechtlich verpflichtet sind.
Betriebsratsmitglied - Schlechterstellungsverbot - Umsetzung in ein Großraumbüro
LAG 5 SaGa 10/10 vom 26. Juli 2010
Die Parteien streiten im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren über die Anweisung der Verfügungsbeklagten an die Verfügungsklägerin, zukünftig nicht mehr in einem Zweierbüro sondern in einem Großraumbüro zu arbeiten.
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Verweigerung Betriebsratsaufgaben
LAG 6 TaBV 97/16 vom 17. Jan. 2017
Die Beteiligten streiten um den Ausschluss des Beteiligten aus dem Betriebsrat.
Einsicht des Betriebsausschusses in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten
LAG 7 TaBV 43/17 vom 19. Sep. 2017
Die Beteiligten streiten über den Umfang des Einsichtsrechts in die Bruttoentgeltlisten.