In dieser Rubrik haben wir für Sie einige Urteile rund um die Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
Kein Hausverbot für den Betriebsratsvorsitzenden
Hessisches LAG 16 TaBVGa 97/23 vom 28. Aug. 2023
Die Verweigerung des Zutritts des Betriebsratsvorsitzenden zum Betrieb des Arbeitgebers durch Ausspruch eines Hausverbots stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit im Sinne von § 78 Satz 1 BetrVG dar.
Vorstrafe kippt Beförderung nur bei Befürchtung fachlicher Mängel
LAG Berlin-Brandenburg Az. 26 TaBV 920/22 vom 4. Mai 2023
1. Nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme als erteilt, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung der Zustimmung nicht frist- und formgerecht mitteilt. Voraussetzung für den Eintritt dieser gesetzlichen Fiktion ist eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG durch den Arbeitgeber (vgl. BAG 11. Oktober 2022 - 1 ABR 18/21, Rn. 22).(Rn.42) 2. Bei der Frage, was der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen eines Antrags nach § 99 BetrVG mitzuteilen hat, kann bei Vorstrafen eine Parallele zum Fragerecht beim Einstellungsvorgang gezogen werden.(Rn.45) Der Arbeitgeber ist nur zur Angabe bekannter Vorstrafen verpflichtet, wenn sich aus ihnen Rückschlüsse auf die fachliche Eignung (zB Verkehrsdelikte von Kraftfahrern) oder eine mögliche Gefährdung des Betriebsfriedens (§ 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG) ziehen lassen.(Rn.46) 3. An die erforderliche Besorgnis der Störung des Betriebsfriedens sind generell strenge Maßstäbe anzulegen. In der Vergangenheit liegende Tatsachen müssen objektiv die Prognose künftiger Störungen des Betriebsfriedens rechtfertigen. An der Wahrscheinlichkeit eines gesetzwidrigen Verhaltens bzw. des Verstoßes gegen § 75 Abs. 1 darf letztlich kein Zweifel bestehen (Düwell-BetrVG/Kreuder/Matthiessen-Kreuder, 6. Aufl. 2022, BetrVG § 99 Rn. 74).(Rn.48)
Arbeitgeber setzt nach Jahren das Vergünstigungsverbot um
ArbG Mannheim Az. 7 Ca 139/22 vom 7. März 2023
1. Einzelfallentscheidung zur Frage der angemessenen Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden(Rn.116) 2. Soweit ein Betriebsratsmitglied Vergütungsansprüche mit dem Argument geltend macht, diese hätte er auf einer ihm angebotenen, aber von ihm ausgeschlagenen Stelle erzielt, setzt dies jedenfalls voraus, dass sämtliche Voraussetzungen zum Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages vorliegen, die Bekleidung der Stelle also ausschließlich noch vom Willen des Betriebsratsmitglieds abhängt. Dies ist nicht der Fall, wenn zum Zeitpunkt der Ausschlagung der Stelle die für den Abschluss des Arbeitsvertrages erforderliche Zustimmung des Aufsichtsrats fehlt.(Rn.122) 3. Auf Stellenangebote des Arbeitgebers, die dem Betriebsratsmitglied allein aufgrund seines Betriebsratsamtes in Aussicht gestellt wurden, kann sich das Betriebsratsmitglied zur Begründung von Vergütungsansprüchen nach § 78 Satz 2 BetrVG nicht berufen.(Rn.127) 4. Auch eine jahrelange Zahlungspraxis kann keinen Vertrauenstatbestand für Zahlungen für die Zukunft begründen, wenn diese Zahlungen gegen § 78 Satz 2 BetrVG verstoßen.(Rn.132) 5. Die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes nach § 61 Abs. 1 ArbGG ist hinsichtlich bezifferter Zahlungsanträge im Regelfall nicht erforderlich.
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei Vorlage eines ärztlichen Attests am ersten Tag
BAG Erfurt Az. 1 ABR 5/22 vom 15. Nov. 2022
Ein Arbeitgeber gab gegenüber einem klar abgegrenzten Teil seiner Arbeitnehmer die Anweisung, bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest vorzulegen. Der Betriebsrat sah darin sein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verletzt, da es sich um die Frage der betrieblichen Ordnung handelt. Der Betriebsrat verlangte daraufhin, die erteilte Weisung zurückzunehmen.
Arbeitgeber darf BR-Mitglied wegen angeblicher Abfindungsforderung nicht diffamieren
LAG Nürnberg Az. 1 TaBVGa 4/22 vom 14. Nov. 2022
Bei einem Arbeitgeber wurde eine Betriebsvereinbarung für ein Freiwilligenprogramm ausgehandelt, das im Falle des freiwilligen Ausscheidens eine hohe Abfindungssumme vorsieht. Der Abfindungsanspruch war auf 250.000 € begrenzt.
Abzug der Rechtsanwaltskosten vom Nettolohn
LAG Niedersachsen Az. 9 Sa 945/21 vom 30. Aug. 2022
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, von ihm gezahlte Kosten des Betriebsrats im Sinne von § 40 BetrVG im Wege der Aufrechnung von dem betroffenen Betriebsratsmitglied zurückzuverlangen, nachdem er die – nicht erforderlichen – Kosten zunächst übernommen hat.
Auflösung des Betriebsrats wegen Falschvortrags
LAG Hessen Az. 16 TaBV 3/21 vom 23. Aug. 2022
1. Eine grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Betriebsrats ist nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint. 2. Es muss eine Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ vorliegen. Begehen einzelne oder alle Betriebsratsmitglieder parallel Pflichtverletzungen, die nicht auf einem gemeinsamen Beschluss des Betriebsrats als solchem beruhen, kommt nur ein Ausschlussverfahren, nicht die Auflösung des Betriebsrats in Betracht. Dabei kann eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt. 3. Mit dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Absatz 1 BetrVG ist es unvereinbar, in einem gerichtlichen Verfahren gegen den Arbeitgeber einen bewusst unwahren Sachvortrag zu halten oder einen objektiv falschen, wenn auch in gutem Glauben gehaltenen Sachvortrag aufrecht zu halten, das heißt nicht zu korrigieren, obwohl der Arbeitgeber entgegenstehenden Tatsachenvortrag gehalten hat, bei dem es sich geradezu aufdrängt, dass der zuvor erfolgte Vortrag des Betriebsrats nicht zutreffend sein kann. Insoweit folgt aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit eine Verpflichtung des Betriebsrats auch gutgläubig gehaltenen Sachvortrag, der objektiv unzutreffend ist, in dem gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber richtigzustellen. Auf die strafrechtliche Wertung als Prozessbetrug kommt es nicht an.
Wo darf der Betriebsrat seine Sprechstunden abhalten?
LAG München Az. 7 TaBV 70/21 vom 1. Juli 2022
Der Betriebsrat hat beantragt, dass er Sprechstunden in einer Verkaufsfiliale abhalten möchte und dass ihm die Arbeitgeberin dafür eine Räumlichkeit zur Verfügung stellen soll. Wegen der fehlenden Räumlichkeiten in der Filiale musste der Betriebsrat seine Sprechstunden aber im Betriebsratsbüro am Hauptstandort abhalten.
Betriebsrat benötigt Laptop
LAG Köln Az. 9 TaBV 52/21 vom 24. Juni 2022
Die Bereitstellung eines Laptops mit moderner Standardausstattung ist nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Betriebsratstätigkeit erforderlich.
Vereinbarung von Arbeitsentgelt bei BR-Tätigkeit
ArbG Hamburg Az. 3 Ca 74/21 vom 10. Mai 2022
1. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist wirksam, wenn sie sich innerhalb eines tatsächlichen Korridors hypothetischer Betrachtung bewegt.(Rn.50) 2. Wird dieser Korridor verlassen, wird die Vereinbarung unwirksam.(Rn.50) 3. Der Umfang der Betriebsratstätigkeit kann keine Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB werden.(Rn.55)
Beteiligung des Betriebsrats bei Versetzungen
LAG 1 TaBV 3/21 vom 10. Mai 2021
1. Allein die Zuweisung von Arbeit an einem 12 km entfernten Betriebsteil innerhalb derselben politischen Gemeinde stellt die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches im Sinne des § 95 Abs. 3 BetrVG dar, die bei Überschreitung von einem Monat die Zustimmungspflicht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG auslöst. 2. Dies gilt selbst dann, wenn sich weder die Arbeitsaufgabe noch die Verantwortung noch die Eingliederung in die Organisation ändern.
Ausstattung Betriebsrat mit Technik für Videokonferenzen
LAG 15 TaBVGa 401/21 vom 14. Apr. 2021
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.
Betriebsratssitzung per Videokonferenz
ArbG Köln Az. 18 BVGa 11/21 vom 24. März 2021
1. Bis zum 30.06.2021 sind Betriebsratsmitglieder regelmäßig berechtigt, an Betriebsratssitzungen per Videokonferenz von zu Hause aus teilzunehmen, wenn im Betrieb die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021 für Sitzungen des Betriebsrats nicht eingehalten werden können. 2. Es stellt eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit dar, wenn ein Arbeitgeber unter diesen Umständen wegen der Teilnahme von zu Hause aus Betriebsratsmitgliedern Abmahnungen erteilt oder Gehaltskürzungen vornimmt.
Mitbestimmungsrechte bei Corona-Konzept
LAG 9 TaBV 58/20 vom 22. Jan. 2021
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung eines Coronakonzeptes
Der Arbeitgeber darf Betriebsratssitzungen als Präsenzsitzungen pandemiebedingt untersagen
ArbG Regensburg Az. 2 BVGa 7/20 vom 7. Dez. 2020
Im Einzelfall kann das aktuelle Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie es erfordern, dass ein Betriebsrat seine Betriebsratssitzungen digital im Sinne des § 129 Abs. 1 BetrVG durchzuführen hat.
Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung zulässig
ArbG Berlin Az. 7 BVGa 12816/20 vom 7. Okt. 2020
Das ArbG Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung nicht verboten werden kann.
Anzahl der Beisitzer für Einigungsstelle
LAG 3 TaBV 4/20 vom 1. Okt. 2020
Anzahl der Beisitzer für Einigungsstelle
Gesamtbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung zulässig
LAG 12 TaBVGa 1015/20 vom 24. Aug. 2020
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine Präsenzsitzung eines Gesamtbetriebsrats trotz Verbots des Arbeitgebers aufgrund der Corona-Pandemie zulässig ist, da geheim durchzuführende Wahlen anstehen.
Compliance
LAG 16 TaBV 177/19 vom 10. Aug. 2020
1. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsratsschulungen beschränkt sich auf die erforderlichen Kosten. Dies beurteilt sich nach der Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung. Maßgeblich ist, ob das Betriebsratsmitglied die auf dem Seminar vermittelten Inhalte benötigt, um sein Amt ausüben zu können. 2. Ein privater (nicht gewerkschaftlicher) Schulungsveranstalter ist nicht zu einer Aufschlüsselung seiner Kostenrechnung verpflichtet. 3. Wertvolle Seminarbeigaben (unter anderem ein Tablet) führten hier nicht dazu, dass die Schulungsteilnahme nicht erforderlich, noch mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden war. Der Preis für die Teilnahme lag im Bereich des Marktüblichen. Die Veranstaltung war nicht -unter Verzicht auf die Seminarbeigaben- zu einem günstigeren Preis buchbar. 4. Die Seminarbeigaben stellen keine Begünstigung des Betriebsratsmitglieds nach § 78 Satz 2 BetrVG dar. Jedenfalls lassen sie die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Schulungsveranstaltung nicht entfallen.
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung - Entfernung aus der Personalakte - Feststellungsantrag des Betriebsrats
LAG 8 TaBV 3/19 vom 3. Juli 2020
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen haben in der Personalakte nichts zu suchen, die Entfernung kann im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltend gemacht werden.
Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung durchführbar
LAG 13 TaBVGa 4/20 vom 26. Juni 2020
Das LAG Hamm hat in einer aktuellen Eil-Entscheidung auf Antrag eines Betriebsrats entschieden, dass der Betriebsrat auch zu Corona-Zeiten eine Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung abhalten kann.
Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst
LArbG 14 TaBV 75/19 vom 24. Juni 2020
Das LArbG Düsseldorf hat den Betriebsrat eines Herstellers von Leichtmetallfelgen auf Antrag der Arbeitgeberin aufgelöst, weil der Betriebsrat grob gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstoßen hat.
Auslegung von Unterlassungs- bzw. Handlungsansprüchen
LArbG Nürnberg 1 TaBV 33/19 vom 18. Juni 2020
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren.
Die Einigungsstelle und mobiles Arbeiten
LAG Az.: 5 TaBV 1/20 vom 25. Feb. 2020
Wenn sich der Arbeitgeber mit seinem Betriebsrat auf eine Betriebsvereinbarung nicht einigen kann, muss die Einigungsstelle entscheiden. Aber nicht immer ist diese zuständig. Dementsprechend musste das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Zuständigkeitsfrage zum Regelungsgegenstand mobiles Arbeiten beantworten.
Nur Anspruch auf vorhandene Unterlagen
LAG Az.: 19 TaBV 2/19 vom 28. Jan. 2020
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat sich mit der spannenden Frage beschäftigt, ob für den Betriebsrat Unterlagen erstellt werden müssen.
Betriebsrat - Informationsanspruch - Fachkraft für Arbeitssicherheit
LAG 19 TaBV 2/19 vom 28. Jan. 2020
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf, dass dieser die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur detaillierten Aufschlüsselung der Aktivitäten (sog. Grundbetreuungs- sowie betriebsspezifische Betreuungszeiten) veranlasst, die nach Prozentwerten in einem Jahresbericht enthalten sind. Ein solcher Jahresbericht entspricht § 5 DGUV VO2. Der Betriebsrat ist keine innerbetriebliche Aufsichtsbehörde, die die Aktivitäten der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Einzelnen zu kontrollieren hätte.
Die fehlerhafte Betriebsratsanhörung
LAG 4 Sa 143/19 vom 24. Juni 2019
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung, über die Beschäftigung des Klägers, über Zahlungsansprüche aus Annahmeverzug für die Monate März bis August 2018 einschließlich zusätzlicher Urlaubsvergütung und jährlicher Sonderzahlung sowie über die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses.
Taschenkontrollen - Regelungsabrede - erstmals gewählter Betriebsrat - Kündigung einer Regelungsabrede
LArbG 10 TaBVGa 1001/19 vom 20. Juni 2019
Die Beteiligten streiten über die Unterlassung von Taschenkontrollen durch die Arbeitgeberin.
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen
ArbG Stuttgart Az. 4 BV 251/18 vom 30. Apr. 2019
1. Abmahnungen, mit denen der Arbeitgeber die Amtsausübung von Betriebsratsmitgliedern rügt und Sanktionen nach § 23 Abs. 1 BetrVG androht (betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen), dürfen unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit nicht in die Personalakten der Betriebsratsmitglieder aufgenommen werden. Die Betriebsratsmitglieder können die Entfernung der Abmahnungen aus ihren Personalakten verlangen und nötigenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchsetzen. 2. Mahnt der Arbeitgeber alle Mitglieder des Betriebsrats ab und droht mit Sanktionen nach § 23 Abs. 1 BetrVG, kann der Betriebsrat als Gremium im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren im Wege des Feststellungsantrags die Unwirksamkeit der Abmahnungen geltend machen. Ein Antrag auf Entfernung der Abmahnungen aus einer „Betriebsratsakte“ ist ebensowenig vorrangig zu stellen wie ein Antrag auf Rücknahme der Abmahnungen oder ein Unterlassungsantrag. Zudem kann der Betriebsrat zur Rechtsverteidigung nicht auf ein künftiges Verfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG verwiesen werden. 3. Es kann dahinstehen, ob betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen überhaupt zulässig sind. Jedenfalls würde für sie – anders als für individualrechtliche Abmahnungen – eine Erheblichkeitsschwelle gelten. Es wäre ein solches Verhalten des Betriebsratsmitglieds zu verlangen, das sich bereits bei einmaliger Wiederholung, oder jedenfalls sehr wenigen Wiederholungen, dazu eignet, in Summe einen groben Verstoß gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG zu begründen (hier verneint). 4. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht dazu berufen, im Wege des Beschlussverfahrens das im Hinblick auf das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit wünschenswerte Verhalten bzw. die Grenze zum Fehlverhalten trennscharf zu bestimmen.
Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung
BAG Erfurt Az. 1 ABR 42/17 vom 12. März 2019
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsansprüche des Betriebsrats.
Unterrichtung des Betriebsrats über Arbeitsunfälle Dritter
BAG 1 ABR 48/17 vom 12. März 2019
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber verlangen, über Arbeitsunfälle unterrichtet zu werden, welche Beschäftigte eines anderen Unternehmens im Zusammenhang mit der Nutzung der betrieblichen Infrastruktur des Arbeitgebers erleiden.
Wirksamkeit der Wahl von freigestellten Betriebsratsmitgliedern
ArbG Bonn Az. 3 BV 87/18 vom 7. März 2019
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl von freigestellten Betriebsratsmitgliedern.
Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
BAG Erfurt Az. 1 ABR 12/17 vom 11. Dez. 2018
Die Beteiligten streiten über die Einladung des Betriebsrats zu Personalgesprächen, die „disziplinarische“ Maßnahmen zum Gegenstand haben.
Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte
ArbG Krefeld Az. 2 Ca 1313/18 vom 7. Dez. 2018
Enthält eine Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen oder rechtsirrig angenommene Vertragsverstöße des Arbeitnehmers, ist sie aus dessen Personalakte zu entfernen.
Äußerungen eines Betriebsrats über Twitter-Account - Meinungsfreiheit - Grundrechtsfähigkeit des Betriebsrats - Globalantrag
LAG 5 TaBV 107/17 vom 6. Dez. 2018
Die Betriebsparteien streiten darüber, ob und in welchem Umfang sich der Betriebsrat über einen Twitter-Account zu betrieblichen Angelegenheiten äußern darf.
Einigungsstelle - Beisitzerzahl - Regelbesetzung - Mitbestimmung bei Schulungsmaßnahme
LAG 3 TaBV 15/18 vom 8. Mai 2018
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz allein noch über die Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zu dem Thema "Durchführung der geplanten Schulung zum Sicherheitsbewusstsein ("Security Awareness”)”.
Betriebsvereinbarung - Rechtsschein
LAG 10 TaBV 64/17 vom 27. Apr. 2018
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine am 12.12.2014 vom Vorsitzenden des Antragstellers (im Folgenden: Betriebsrat) und dem damaligen Geschäftsführer der Antragsgegnerin (im Folgenden: Arbeitgeberin) unterzeichnete Betriebsvereinbarung wirksam ist.
Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds
BAG 7 AZR 590/16 vom 21. März 2018
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ggf. andere Zuwendungen, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds.
Die Meinungsfreiheit gilt auch für Betriebsräte
LAG 16 TaBV 185/17 vom 19. März 2018
Die Beteiligten streiten über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat.
Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder - gegen den Betriebsrat gerichteten Handlungstitel
LAG 17 TaBV 1299/17 vom 17. Jan. 2018
Aus einem gegen den Betriebsrat gerichteten Handlungstitel kann die Zwangsvollstreckung gegen einzelne Betriebsratsmitglieder betrieben werden, sofern und soweit die Betriebsratsmitglieder zur Vornahme der Handlungen materiell-rechtlich verpflichtet sind.
Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats
BAG 1 ABR 47/16 vom 21. Nov. 2017
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht bei einer konzernweiten Mitarbeiterbefragung.
Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement - Besuch nur eines Teils einer Schulungsveranstaltung
BAG 7 AZR 699/14 vom 28. Sep. 2017
Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers für die Zeit seiner Teilnahme an einer Schulung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Einsicht des Betriebsausschusses in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten
LAG 7 TaBV 43/17 vom 19. Sep. 2017
Die Beteiligten streiten über den Umfang des Einsichtsrechts in die Bruttoentgeltlisten.
Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - Schwellenwerte - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern
BAG 7 ABR 51/15 vom 2. Aug. 2017
Die Beteiligten streiten über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder.
Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht
BAG 1 ABR 46/15 vom 25. Apr. 2017
Eine Betriebsvereinbarung über eine "Belastungsstatistik", die durch eine technische Überwachungseinrichtung iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG dauerhaft die Erfassung, Speicherung und Auswertung einzelner Arbeitsschritte und damit des wesentlichen Arbeitsverhaltens der Arbeitnehmer anhand quantitativer Kriterien während ihrer gesamten Arbeitszeit vorsieht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Ein solcher Eingriff ist nicht durch überwiegend schutzwürdige Belange des Arbeitgebers gedeckt.
Antragsbefugnis des Betriebsrats - Arbeitsbefreiung
BAG 7 ABR 17/15 vom 21. März 2017
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin von den Mitgliedern des Betriebsrats die Erbringung von Arbeitsleistungen verlangen darf, wenn diese vor Beginn ihrer Arbeitszeit an einer Betriebsratssitzung teilgenommen haben und die Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Dauer der Sitzungsteilnahme die Grenzen der zulässigen werktäglichen Höchstarbeitszeit überschreitet.
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
BAG 7 AZR 224/15 vom 18. Jan. 2017
Die Parteien streiten über die Gutschrift von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto des Klägers.
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
BAG 7 ABR 60/15 vom 18. Jan. 2017
Die Beteiligten streiten über die Anzahl der nach § 38 BetrVG freizustellenden Betriebsratsmitglieder.
Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
BAG 7 AZR 205/15 vom 18. Jan. 2017
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Verweigerung Betriebsratsaufgaben
LAG 6 TaBV 97/16 vom 17. Jan. 2017
Die Beteiligten streiten um den Ausschluss des Beteiligten aus dem Betriebsrat.
Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen außerhalb der Einigungsstelle - Erforderlichkeit der Kosten - Honorarvereinbarung
BAG 7 ABR 8/15 vom 14. Dez. 2016
Die Beteiligten streiten über die Freistellung von Kosten, die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen durch den Gesamtbetriebsrat entstanden sind.
Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug
BAG 1 ABR 51/14 vom 11. Okt. 2016
Die Beteiligten streiten über einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats.
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto
BAG 7 AZR 248/14 vom 28. Sep. 2016
Die Parteien streiten über die Einstellung von Stunden in das Überstundenkonto des Klägers.
Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen
BAG Erfurt Az. 1 ABR 30/14 vom 7. Juni 2016
Einzelne Mitglieder des Betriebsrats können im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nicht klären lassen, ob der jeweilige Leiter der Betriebsratssitzung das Abstimmungsverhalten anderer Betriebsratsmitglieder zutreffend gewürdigt und in der Folge die nach § 33 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Mehrheit der Stimmen richtig festgestellt hat. Hierfür fehlt ihnen die erforderliche Antragsbefugnis.
Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss
BAG 7 ABR 50/14 vom 20. Apr. 2016
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen separaten Telefon- und Internetanschluss einschließlich eines unkontrollierbaren E-Mail-Verkehrs zur Verfügung zu stellen.
Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige Antragstellung im Beschlussverfahren
BAG 1 ABR 5/14 vom 23. Feb. 2016
Die Beteiligten streiten über die Durchführung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit.
Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG
BAG 10 AZR 600/14 vom 17. Feb. 2016
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Beiträgen zur Urlaubskasse des Baugewerbes für einen gewerblichen Arbeitnehmer für die Zeitspanne von Oktober 2007 bis Dezember 2011 in Höhe von 29.691,00 Euro.
Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern
BAG Erfurt Az. 1 ABR 25/13 vom 20. Jan. 2015
Die Beteiligten streiten über das Anwesenheitsrecht der Arbeitgeberin bei Gesprächen des Betriebsrats mit betrieblichen Auskunftspersonen.
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
BAG 7 AZR 847/12 vom 25. Juni 2014
Die Parteien streiten in erster Linie darüber, ob das zwischen ihnen befristete Arbeitsverhältnis am 11. Oktober 2011 beendet worden ist. Hilfsweise erstrebt die Klägerin ihre Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung.
Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung
BAG Erfurt Az. 1 ABR 2/13 (B) vom 15. Apr. 2014
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung.
Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich
BAG 7 AZR 480/12 vom 19. März 2014
Die Parteien streiten darüber, ob der teilzeitbeschäftigte Kläger an Tagen, an denen er von seiner persönlichen Arbeitszeit zur Erfüllung von Freizeitansprüchen nach § 37 Abs. 3 BetrVG freigestellt ist, einen Anspruch auf Freizeitausgleich erwirbt, wenn er außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratstätigkeit verrichtet oder an Seminaren teilnimmt.
Vergütung für Betriebsratstätigkeit - Zahlung von Nachtzuschlägen
LAG 12 Sa 682/13 vom 19. Dez. 2013
Nachtzuschläge können auch dann zu dem nach § 37 Abs. 2, 4 BetrVG bei Arbeitsbefreiung für Betriebsratstätigkeiten zu zahlenden Entgelt gehören, wenn das Betriebsratsmitglied die Amtstätigkeiten nicht innerhalb des zuschlagspflichtigen Zeitrahmens ausgeübt hat. Ein Anspruch auf die Nachtzuschläge besteht, wenn und soweit vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit in dem maßgeblichen Zeitraum Nachtzuschläge erhalten haben und auch das Betriebsratsmitglied diese ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit verdient hätte.
Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für die Vertretung der Jugend- und Auszubildendenvertretung in Verfahren nach § 78a Abs 4 BetrVG
BAG 7 ABR 83/10 vom 18. Jan. 2012
Wann der Betriebsrat der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) einen Rechtsanwalt zur Seite stellen darf, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Betriebsratsmitglied - Schlechterstellungsverbot - Umsetzung in ein Großraumbüro
LAG 5 SaGa 10/10 vom 26. Juli 2010
Die Parteien streiten im vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren über die Anweisung der Verfügungsbeklagten an die Verfügungsklägerin, zukünftig nicht mehr in einem Zweierbüro sondern in einem Großraumbüro zu arbeiten.
Handy für Betriebsrat
ArbG Wesel Az. 4 BV 44/98 vom 14. Apr. 1999
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel und Büropersonal für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.
Handys für den Betriebsrat
ArbG Frankfurt Az. 18 BV 103/97 vom 12. Aug. 1997
Der Betriebsrat hat einen Anspruch auf zur Verfügungstellung von Mobilfunktelefonen (Handys), wenn auf andere Weise eine unmittelbare, zugleich direkte und zeitnahe Kommunikation zwischen dem Betriebsratsmitglied und den betroffenen Arbeitnehmern nicht möglich ist.
Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit
BAG 7 AZR 643/94 vom 15. März 1995
Bei der Abmeldung für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben hat das Betriebsratsmitglied dem Arbeitgeber Ort und voraussichtliche Dauer der beabsichtigten Betriebsratstätigkeit mitzuteilen. Angaben auch zur Art der Betriebsratstätigkeit können nicht verlangt werden. Insoweit gibt der Senat seine entgegenstehende Rechtsprechung auf (BAG Beschluss vom 14. Februar 1990 - 7 ABR 13/88 - BB 1990, 1625). Für die Prüfung des Entgeltfortzahlungsanspruchs nach § 37 Abs 2 BetrVG in Verbindung mit § 611 BGB kann der Arbeitgeber auch Angaben zur Art der durchgeführten Betriebsratstätigkeit fordern, wenn anhand der betrieblichen Situation und des geltend gemachten Zeitaufwandes erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Betriebsratstätigkeit bestehen.
Fachliteratur für die Betriebsratsarbeit
BAG 7 ABR 15/94 vom 25. Okt. 1994
Das auf der gesetzlichen Aufgabenstellung beruhende Informationsbedürfnis des Betriebsrats verlangt, dass sich die ihm von dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Kommentare jeweils auf dem neuesten Stand befinden und bei einem Wechsel der Auflage auch neu beschafft werden; dabei steht dem Betriebsrat ein Wahlrecht darüber zu, ob er an dem bisherigen Kommentar festhält oder ob ihm ein anderer für seine Bedürfnisse geeigneter erscheint.
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
BAG 7 AZR 893/93 vom 31. Aug. 1994
Ist ein Betriebsratsmitglied der objektiv fehlerhaften Ansicht, eine Betriebsratsaufgabe wahrzunehmen, kommt eine Abmahnung des Arbeitgebers wegen einer dadurch bedingten Versäumnis der Arbeitszeit nicht in Betracht, wenn es sich um die Verkennung schwieriger oder ungeklärter Rechtsfragen handelt.
Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds
BAG 7 ABR 35/93 vom 10. Aug. 1994
Zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erstattung von Kosten, die durch Entsendung eines Betriebsratsmitglieds zu einer Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte entstanden sind.
Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung
BAG 1 AZR 260/92 vom 1. Dez. 1992
Bei der Einführung einer einheitlichen Arbeitskleidung hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitzubestimmen. In einer Betriebsvereinbarung, durch die "zur Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes und Images" des Arbeitgebers eine einheitliche Arbeitskleidung eingeführt wird, können die Betriebspartner nicht regeln, dass die Arbeitnehmer einen Teil der Kosten (hier knapp 50%) für die Gestellung der Arbeitskleidung zu tragen haben.
Betriebsratsfreistellung wegen Sprechstunden
BAG 7 ABR 5/91 vom 13. Nov. 1991
Auch in Betrieben mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann eine Freistellung oder teilweise Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes von seiner beruflichen Tätigkeit in Betracht kommen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist und regelmäßig Betriebsratstätigkeit in einem bestimmten, einer Pauschalierung zugänglichen Mindestumfang anfällt (Bestätigung von BAG Beschluss vom 2. April 1974 - 1 ABR 43/73 - AP Nr. 10 zu § 37 BetrVG 1972). Die Einrichtung und Abhaltung von Betriebsratssprechstunden nach § 39 BetrVG bedingt durch die pauschale Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes, sondern hat zur Folge, dass zur Abhaltung der Betriebsratssprechstunde im jeweils erforderlichen Umfang ein Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG von seiner Arbeitspflicht befreit ist.
Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit
BAG 7 ABR 43/89 vom 27. Juni 1990
"Handelsblatt" für Betriebsrat nicht erforderlich
BAG 7 ABR 42/89 vom 29. Nov. 1989
Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Zeitung "Handelsblatt" zur Verfügung stellt.
Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
BAG 7 AZR 500/88 vom 7. Juni 1989
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.
Nahauslösung und Fahrtkosten bei Betriebsratstätigkeit
BAG 7 AZR 753/87 vom 14. Sep. 1988
Das dem § 37 Abs. 2 BetrVG zugrundeliegende Lohnausfallprinzip gibt dem Betriebsratsmitglied nur einen Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts; zum Arbeitsentgelt aber gehört das beim Arbeitgeber gewährte Kilometergeld nicht. Die bei dem Arbeitgeber bestehende Regelung stellt sich vielmehr als ein Verfahren dar, durch das im beiderseitigen Interesse bei Montagetätigkeit unnötige Fahrten zum Betriebssitz vermieden und Abrechnungsschwierigkeiten verringert werden sollen.
Sitzung des Gesamtbetriebsrats
BAG 6 AZR 301/81 vom 19. Jan. 1984
Zur Frage der Erforderlichkeit der Anreise bereits einen Tag vor der Betriebsratssitzung und dem damit verbundenen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts gemäß § 37 Abs 2 BetrVG.
Aufsuchen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, Sprechstunde
BAG 6 ABR 65/80 vom 23. Juni 1983
Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Ausübung der Betriebsratstätigkeit; deshalb entfällt auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG. Betriebsratsmitglieder sind bei Abmeldung vom Arbeitsplatz weder verpflichtet, die Namen von Arbeitnehmern anzugeben, die sie im Betrieb aufsuchen wollen, noch sind sie verpflichtet, generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen.
Fachzeitschrift für den Betriebsrat
BAG 6 ABR 70/82 vom 21. Apr. 1983
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat auf dessen Verlangen die Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" für dessen laufende Geschäftsführung zur Verfügung zu stellen.
Kosten der Öffentlichkeitsarbeit für die Betriebsratsarbeit
BAG 6 ABR 85/76 vom 21. Nov. 1978
Zu den Aufgaben des Betriebsrats gehört es, die Belegschaft umfassend und pünktlich im Rahmen seines Aufgabenbereichs über seine Tätigkeit zu unterrichten. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Arbeitgeber zur Last. Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht darauf beschränkt, die Belegschaft allein auf Betriebsversammlungen und durch Anschläge am Schwarzen Brett i.S. der Nr 1 zu unterrichten. Ob diese Informationspflicht durch Herausgabe schriftlicher, zur Verteilung an die Belegschaft bestimmter Informationen erfüllt werden kann, ist nach den konkreten Verhältnissen des einzelnen Betriebes zu beurteilen. Abzuwägen sind die Dringlichkeit der Unterrichtung vor der nächsten ordentlichen Betriebsversammlung und die etwaige Unzulänglichkeit anderer Informationsmittel (Schwarzes Brett, mündliche Unterrichtung) einerseits sowie die Kostenbelastung für den Arbeitgeber andererseits.
Reisekosten für BR-Mitglieder
BAG Erfurt Az. 1 ABR 40/74 vom 28. Apr. 1975
Betriebsratsmitglieder, die in dieser Eigenschaft eine Dienstreise unternehmen, haben nicht ohne weiteres Anspruch auf Benutzung der 1. Klasse der Bundesbahn. Ist zu beurteilen, ob der Arbeitnehmer (Betriebsratsmitglied) infolge Abwesenheit von zu Hause eine Haushaltsersparnis hat, so finden dabei zwar im Verhältnis zum zahlungspflichtigen Arbeitgeber die Lohnsteuerrichtlinien keine Anwendung, doch können sie Erfahrungswerte vermitteln. Spesen für Reisetage ("Zehrgeld") hat der Arbeitnehmer (Betriebsrat) zu belegen, es sei denn, dass eine betriebliche Reisekostenregelung oder die betriebliche Praxis die Pauschalierung zulassen.