SGB 1 - § 29 Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
(1) Nach dem Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen können in Anspruch genommen werden
- 1.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere
- a)
- Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
- b)
- ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
- c)
- Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
- d)
- Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
- e)
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere
- a)
- Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
- b)
- Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
- c)
- sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
- 2a.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere
- a)
- Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu,
- b)
- Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
- c)
- Hilfen zur Hochschulbildung,
- d)
- Hilfen zur schulischen beruflichen Weiterbildung,
- 3.
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere
- a)
- Leistungen für Wohnraum,
- b)
- Assistenzleistungen,
- c)
- heilpädagogische Leistungen,
- d)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- e)
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- f)
- Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- g)
- Leistungen zur Mobilität,
- h)
- Hilfsmittel,
- 4.
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere
- a)
- Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
- b)
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
- c)
- Reisekosten,
- d)
- Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
- e)
- Rehabilitationssport und Funktionstraining,
- 5.
- besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben.