SGB 1 - § 24 Leistungen der Sozialen Entschädigung
(1) Nach dem Recht der Sozialen Entschädigung können in Anspruch genommen werden:
- 1.
- Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen,
- 2.
- Krankenbehandlung,
- 3.
- Leistungen zur Teilhabe,
- 4.
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
- 5.
- Leistungen bei Blindheit,
- 6.
- Entschädigungszahlungen,
- 7.
- Berufsschadensausgleich,
- 8.
- Besondere Leistungen im Einzelfall,
- 9.
- Leistungen bei Überführung und Bestattung,
- 10.
- Ausgleich in Härtefällen,
- 11.
- Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie
- 12.
- Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen.