SGB 1 - § 24 Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden
(1) Nach dem Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden können in Anspruch genommen werden:
- 1.
- Heil- und Krankenbehandlung sowie andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
- 2.
- besondere Hilfen im Einzelfall einschließlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- 3.
- Renten wegen anerkannten Schädigungsfolgen,
- 4.
- Renten an Hinterbliebene, Bestattungsgeld und Sterbegeld,
- 5.
- Kapitalabfindung, insbesondere zur Wohnraumbeschaffung.