SGB 1 - § 28 Leistungen der Sozialhilfe
(1) Nach dem Recht der Sozialhilfe können in Anspruch genommen werden:
- 1.
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- 1a.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- 2.
- Hilfen zur Gesundheit,
- 3.
- (weggefallen)
- 4.
- Hilfe zur Pflege,
- 5.
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
- 6.
- Hilfe in anderen Lebenslagen