BBiG 2005 - § 53a Fortbildungsstufen
(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind
- 1.
- als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,
- 2.
- als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und
- 3.
- als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.