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Vertragliche Arbeitzeit und Günstigkeitsprinzip

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UdoWoe
Jul 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Szenario: Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeit DI bis SA mit 8h/Tag. GBV Allgemeine Arbeitsbedingung enthält die Regelung, dass MO bis FR die Arbeit zu leisten ist. Anmerkung, wir benötigen Mitarbeiter die am SA arbeiten. Nun kam die Diskussion im BR auf, ob hier das Günstigkeitsprinzip zählt und der Mitarbeiter sich auf die GBV berufen könnte und in Zukunft von MO bis FR arbeiten kann. Wie seht ihr das? Könnte der MA sich auf die GBV berufen? Müsste die Abweichende Arbeitszeit (Di - SA) noch in die GBV aufgenommen werden? Vielen Dank für eure Unterstützung.

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Community-Antworten (24)

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Muschelschubser

02.07.2024 um 18:01 Uhr

Welcher Tarif gilt denn da, bzw. gibt es Öffnungsklauseln?

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celestro

02.07.2024 um 20:22 Uhr

Der Samstag ist ein normaler Werktag.

F
Fried

02.07.2024 um 21:40 Uhr

Nur Rosinen picken ist nicht, der MA hat einen AV unterschrieben.

Spricht doch nichts dagegen, DI-SA mit aufzunehmen, der Kunde bezahlt schließlich den MA, ohne Kunden, kein Lohn, relativ einfach zu verstehen.

M
Moreno

02.07.2024 um 22:43 Uhr

Beitrag von Fried nicht beachten ist nur ein Troll!

Wenn in der BV vereinbart wurde, dass die Arbeit von Montag bis Freitag zu verrichten ist darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht einsetzen ohne Ausnahmegenehmigung des GBR. Steht es wirklich so in der GBV? Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz! Der AG müsste erst eine andere Regelung vereinbaren.

F
Fried

02.07.2024 um 22:58 Uhr

Blödsinn, im Sinne des Kunden kann der MA von DI-SA arbeiten, darauf basiert schließlich sein Arbeitsvertrag, die Grundlage seiner Beschäftigung!

Nochmals zum Verstehen, wir können gerne irgendwelche angeblichen Vereinbarungen durchboxen, alles zu Lasten des Kunden. Ergebnis ==> Kundenschwund, ergo Personalabbau! Wann begreift Ihr endlich diesen simplen Zusammenhang?!

T
takkus

02.07.2024 um 23:15 Uhr

Aaalter- du kannst es echt nicht lassen mit Beleidigungen und Großgetue um die Ecke zu kommen. Deine erste Antwort war m.E.n. gar nicht so übel: Auf Dein Kunde, Kunde, bla, bla, bla kannst Du auch gern verzichten. Auch wenn es Dir nicht passt: es gibt nunmal Verträge und Gesetze.

Aber-> Deiner Aussage folge ich: der AV sagt DI- Sa. Da ändert auch eine BV nichts dranne.

Ich hatte es vor längerer Zeit geschrieben: solltest Du jemals, so wie Du hier schreibst, eine Firma führen, fährst Du jede Pommesbude an die Wand.

C
celestro

03.07.2024 um 01:52 Uhr

"Nochmals zum Verstehen,"

Ja, es wäre gut, wenn Du mal endlich simple Dinge verstehen würdest. Daher fangen wir auch gerne klein an.

1.) Der BR hat nicht darüber zu urteilen, was für bescheuerte Entscheidungen der AG trifft. Wenn der AG also hier:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/764421/einstellung-bei-unterbeschaeftigung

einen MA einstellt, obwohl er nicht genug Arbeit für diesen hat, kann man das nicht dem BR vorwerfen.

Und 2.) zum Thema HIER: Bemühe mal Google und suche nach

"Normenpyramide" und "Arbeitsrecht"

vielleicht verstehst Du ja irgendwann....

F
Fried

03.07.2024 um 08:45 Uhr

Da fängt der Blödsinn Eurer Denkweise doch schon an. Grundlage einer Firma sind keine BV's etc., sondern ein Unternehmer, der im Gegensatz zu Euch, Eier hat und eine Firma gründet. Bestehen tut die Firma alleine durch Kunden, die gewillt sind, Geld für ein Produkt/Dienstleistungen zu zahlen.

Ohne diese beiden Komponenten KEINE Firma, keine Mitarbeiter, kein überflüssigen BR.

Wenn also ein BR gegen die Kunden schießt, handelt dieser gegen eine Grundsäule der Firma, selten dämlich sowas, ließt man ja von takkus "Kunden bla bla", genau das ist Überheblichkeit, der Kunde ist Dein Arbeitgeber und Du sch... drauf.

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XYZ68

03.07.2024 um 09:35 Uhr

@ UdoWoe Die Meinung des Users Frieds stellt, wie du aus den anderen Kommentaren auch ersehen kannst, die Meinung einer Minderheit da.

Grundsätzlich entsprechen Betriebsvereinbarungen betrieblichen Gesetzen und sind für beide Seiten zwingend. Ob es für deine Betriebsvereinbarung ggf. eine Öffnungsklausel gibt, dies ist ja grundsätzlich möglich, und wie genau die GBV formuliert ist, kann hier niemand sagen. Ob die Regelung des Arbeitsvertrages für den Mitarbeiter günstiger ist, können wir hier auch nicht entscheiden. Nur in dieser Richtung würde übrigens das Günstigkeitsprinzip wirken. Im Klartext Falls die BV abschließend die Arbeitszeit von Mo bis FR festlegt und der MA einverstanden ist, hilft hier kein Günstigkeitsprinzip, den MA zur Arbeit am Samstag zu "verdonnern".

Fragt doch aber einfach beim GBR nach, wie es sich mit der Regelung verhält, die sollen es euch erklären. Außerdem bezweifle ich, dass es hier wirklich eine originäre Zuständigkeit des GBR gibt. Arbeitszeit lässt sich konkret meist vor Ort besser regeln.

Falls in der GBV übrigens steht " Die Arbeit ist grundsätzlich von Mo bis FR zu leisten, ist Arbeit am Samstag durchaus möglich. Grundsätzlich heißt nur Ausnahmen bestätigen die Regel.

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enigmathika

03.07.2024 um 09:43 Uhr

wenn der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschließt, ist sie für beide Seiten bindend. Keine der Vertragsparteien ist gezwungen, seine Unterschrift unter diese Vereinbarung zu setzen. Wenn der Arbeitgeber also eine "kundenunfreundliche" Vereinbarung abschließt, ist das ihm selbst anzulasten, nicht dem Betriebsrat.

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rtjum

03.07.2024 um 10:20 Uhr

wieso eigentlich eine GBV? Arbeitszeit ist eigentlich immer vor Ort durch den BR zu klären bzw. eine BV dazu abzuschließen!

F
Fried

03.07.2024 um 10:29 Uhr

Völlig unintetessant, im AV steht etwas anderes, also muß der MA entsprechend arbeiten.

Zeiten ändern sich, genau wie Kundenanforderungen, besteht also eine ältere BV, was tust Du dann? Wenn man als BR diese nicht anpassen möchte, handelt man Geschäftsschädigend, aber wem will man es vorwerfen, da fehlt es am Verständnis von simplen Zusammenhängen und weshalb, weil es keine Mindestqualifikation gibt.

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XYZ68

03.07.2024 um 10:51 Uhr

Zeiten ändern sich, genau wie Kundenanforderungen, besteht also eine ältere BV, was tust Du dann? Eine BV kann gekündigt und neu verhandelt werden.

@ Fried BVen sind Verträge, die von beiden Seiten unterschrieben werden und an die man sich zu halten hat. Vertragspartner sind Arbeitgeber und BR. Wobei der BR hier die Interessen aller Arbeitnehmer des Betriebes vertritt. Ich weiß ja nicht, wo dein Rechtsverständnis herkommt, aber an Verträge hat man sich zu halten. Nicht umsonst sagt man, dass Betriebsvereinbarungen die Gesetze des Betriebes sind.

@ UdoWoe Fragt beim GBR nach, wie es zu so einer GBV kam, gab es eine Beauftragung aus den einzelnen Gremien oder kam der AG einfach auf den GBR zu? Originär sehe ich eine BV zu diesem Thema im Normalfall nicht beim GBR.

A
Andi67

03.07.2024 um 11:05 Uhr

Ich wüsste nicht wo hier etwas günstiger sein sollte, der eine arbeitet lieber von MO-FR der andere von DI-SA je nachdem wie sein Leben aufgebaut ist also müsste ja erstmal geklärt werden für wen was günstiger ist, mal so mal so wird schwierig.......

M
Moreno

03.07.2024 um 11:40 Uhr

Andi67 hier geht es ja nicht um günstiger sondern, dass es wohl eine GBV gibt die eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag vorgibt. Dies wird ja eigentlich von den einzelnen BRs ausgehandelt. Müsste man schauen wie dies zustande gekommen ist...vielleicht durch eine betriebsübergreifende freiwillige BV oder durch Beauftragung der einzelnen BRs auf den GBV ? Hier müsste UdoWoe noch mal Infos bringen.

A
Andi67

03.07.2024 um 12:20 Uhr

Dann hab ich wohl was missverstanden, Zitat:

Nun kam die Diskussion im BR auf, ob hier das Günstigkeitsprinzip zählt und der Mitarbeiter sich auf die GBV berufen könnte und in Zukunft von MO bis FR arbeiten kann

Evtl. auch mal hier nachschlagen was GBV´s angeht:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/gesamtbetriebsvereinbarung

C
celestro

03.07.2024 um 17:10 Uhr

"Da fängt der Blödsinn Eurer Denkweise doch schon an."

Ganz im Gegenteil! Was Du hier von Dir gibst, zeigt eindeutig, das Du den Sinn von BR-Arbeit nicht verstanden hast.

"Wenn also ein BR gegen die Kunden schießt,"

Wenn der BR einen MA berät und ihm sagt "es gibt eine GBV mit folgendem Wortlaut und die steht in der Gesetzespyramide ÜBER dem AV" dann handelt er seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend.

Darüber hinaus sind Deine "Anregungen" völlig realitätsfremd. Sehr oft (wie bei uns auch) geht die GL ja hin und denkt "der BR hat eh keine Ahnung und nervt nur". Denkst Du ernsthaft, so eine GL hört darauf, wenn man ihr sagt: "für den MA ist nicht genug Arbeit da"? Da kommt dann ein trotziges "das weiß ich jawohl besser" und dann wird der MA eingestellt und langweilt sich.

Traurig aber wahr ....

J
Josefina

03.07.2024 um 17:54 Uhr

Geil ist ja, dass dieser Fried keine Ahnung von der Normenpyramide hat und hier seine eigene Rechtsauffassung vertritt....

Schlimm finde ich auch, das der AG hier, obwohl AV existieren die Di-Sa. beinhalten in der BV nur Mo-Fr. aufnimmt. Letztlich wird am Ende hier garantiert der Wortlaut der BV sowie des AV entscheidend sein.

M
Muschelschubser

03.07.2024 um 18:12 Uhr

Dann soll der Fried, sollte er in seiner Bubble jemals Personalverantwortung haben, mal schön eine regelmäßige 60-Stunden-Woche vereinbaren. Mal sehen wann ihm das auf die Füße fällt...

F
Fried

03.07.2024 um 19:20 Uhr

@Josefina ... ohne Unternehmer kannst Du Dir die Normenpyramide sonst wo reinschieben, begreift Ihr ernsthaft nicht, wie ein Wirtschaftskreislauf funktioniert?

C
celestro

03.07.2024 um 19:25 Uhr

Begreifst Du ernsthaft nicht, dass der BR nicht dafür da ist, den Wirtschaftskreislauf am Laufen zu halten? Dafür ist die GL da. Und wenn die GL die Firma gegen die Wand fährt, ist der BR (leider) ziemlich machtlos.

F
Fried

03.07.2024 um 20:27 Uhr

Korrekt, Betriebsräte behindern den Wirtschaftskreislauf durch ihr handeln, stimm ich Dir voll zu.

C
celestro

03.07.2024 um 20:51 Uhr

Da ich das nicht gesagt habe, kannst Du mir da gar nicht zustimmen.

Der User "Fried" hat den Sinn des sehr einfachen Posts nicht verstanden. Setzen 6!

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DummerHund

03.07.2024 um 23:01 Uhr

Ist die GBV rechtens und lässt keine Ausnahmen zu ist es eine zwingende Bestimmung einer BV und steht in der Pyramide über dem AV.

https://www.hopkins.law/expertise/guenstigkeitsprinzip

Belustigt hat mich heute dieser Satz: "Wenn man als BR diese nicht anpassen möchte, handelt man Geschäftsschädigend, " Ein AG unterschreibt eine GBV und signalisiert damit ich handle gegen mein Unternehmen. Ist der das schreibende User aus der Muppets Show entwichen?

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