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Einstellung bei Unterbeschäftigung

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ReineNeugier
Jul 2024 bearbeitet

Hallo,

bei mir hat sich eine Frage aus reiner Neugier ergeben: Kann ein Betriebsrat die Einstellung eines Bewerbers ablehnen, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, die wöchentliche Arbeitszeit mit Aufgaben auszufüllen? Oder ist das einfach unternehmerisches Risiko, daß der AG nicht genug Arbeit für denjenigen hat, und der Betriebsrat muß das einfach hinnehmen?

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Community-Antworten (16)

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RudiRadeberger

02.07.2024 um 14:43 Uhr

Nein, das ist kein Ablehnungsgrund. Ich frage mich auch, was da für den BR "hinzunehmen" ist?

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rtjum

02.07.2024 um 14:43 Uhr

wenn alle anderen noch genug Arbeit haben dann wird es eher schwer einen Widerspruch zu begründen. Aber wieso sollte ein AG neue MA einstellen wenn er keine Arbeit für sie hat, kennt ihr dann alle Aufgabenbereiche des "Neulings"?

G
GabrielBischoff

02.07.2024 um 15:07 Uhr

Langeweile ist nicht strafbar.

Der neue Kollege muss eingearbeitet werden, was Ressourcen bindet, danach erwartet der AG wohl einen Aufschwung.

Habt ihr mal im Rahmen des Monatsgesprächs gefragt oder ist das ein Eindruck?

M
Meph1977

02.07.2024 um 15:42 Uhr

Man könnte höchstens Bedenken äußern aber einen Widerspruchsgrund sehe ich auch nicht.

M
Muschelschubser

02.07.2024 um 16:08 Uhr

Da liegt für mich als erstes die Frage nahe, welche erwarteten Entwicklungen im Betrieb dem BR denn evtl. vorenthalten werden?

Wenn jedenfalls keine Ablehnungsgründe aus §99 BetrVG auf Euch zutreffen, dann gibt es sie auch nicht. Die Aufzählung ist abschließend.

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Fried

02.07.2024 um 19:39 Uhr

Ein Kommentar ist unterirdisch ...

Wenn der BR wissentlich einer Einstellung zustimmt, obwohl man weiß, dass sich der MA langweilen würde, wäre dass eine Entscheidung gegen die eigene Firma und völlig dumm.

Zur Frage ... Personalkosten/Produktivitätsschablonen sind ein Thema jedes Geschäftsführers, die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall eintrifft, liegt unter 5%.

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celestro

02.07.2024 um 20:20 Uhr

"Wenn der BR wissentlich einer Einstellung zustimmt, obwohl man weiß, dass sich der MA langweilen würde, wäre dass eine Entscheidung gegen die eigene Firma und völlig dumm."

Wie Du richtigerweise gelesen hast, kann der BR rechtlich nicht aus dem Grund "der AN wird sich langweilen" widersprechen. Also wie soll er das Deiner Meinung nach machen?

F
Fried

02.07.2024 um 21:34 Uhr

Das ist nicht meine Meinung, wohl aber die von User: GabrielBischoff

Das wäre klares handeln gegen die eigene Firma und völlig hirnverbrannt. Merke: Die MA werden aus einem Topf bezahlt, dass verstehen leider nicht alle. Folglich ist Kostenkontrolle extrem wichtig!

M
Meph1977

02.07.2024 um 23:50 Uhr

Der BR darf nur dann widersprechen wenn ein Gesetzlich definierter widerspruchsgrund vorliegt. Und doch sagst nur deine Meinung ohne auch nur Ansatzweise wissen über die Rechtslage.

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XYZ68

03.07.2024 um 09:19 Uhr

@ Reine Neugier die Meinung des Users Fried stellt, wie du aus den anderen Kommentaren auch sehen kannst, die Meinung einer Minderheit da.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber so viele Menschen einstellen, wie er es wünscht. Er muss noch nicht einmal auf die Qualifikation achten. Zumindest erwachsen daraus keine Widerspruchsgründe nach §99 BetrvG. Ob das unternehmerisch klug ist, steht auf einem ganz anderem Blatt. Ob man mit dem Arbeitgeber darüber reden darf, klar, nach §92 hat der Arbeitgeber den BR über die Personalplanung zu unterrichten und auch über die Umsetzung zu beraten. Daraus leitet sich aber kein Widerspruchsgrund ab.

F
Fried

03.07.2024 um 09:37 Uhr

Das ist leider nicht korrekt, @TE ... eine Firma existiert auf Dauer nur so lange, wie die Einnahmen größer sind als die Ausgaben, sollte hoffentlich jedem hier klar sein, auch solchen Personen wie GabrielBischoff.

Es ist also nicht egal, sollten Personen "gammeln", denn diese erhöhen die Kostenseite. Sollte der BR davon Kenntnis haben und dies dem AG nicht mitteilen, handelt man recht klar gegen die eigene Firma und gefährdet ALLE Mitarbeiter.

Das so ein Fall eintritt, liegt allerdings bei einer Wahrscheinlichkeit unter 5%.

P.S. In Foren wie diesen, herrscht immer noch die Auffassung, das Geld fällt vom Himmel, was völliger Unfug ist, die Realität ist eine andere. ;-)

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enigmathika

03.07.2024 um 09:58 Uhr

@Fried Wie, ist der Arbeitgeber nun doch nicht der Boss?

Tatsächlich hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei wirtschaftlichen Entscheidungen, was du an anderer Stellen ja durchaus begrüßt. Wenn also der Arbeitgeber jemanden einstellen will und kein Widerspruchsgrund laut §99 BetrVG vorliegt, kann der BR der Einstellung nicht die Zustimmung verweigern, sondern lediglich Bedenken äußern. Extra für Dich der Gesetzestext:

" Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn 1 .die personelle Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstoßen würde, 2. die personelle Maßnahme gegen eine Richtlinie nach § 95 verstoßen würde, 3. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten, 4. der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist, 5. eine nach § 93 erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist oder 6. die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der für die personelle Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber oder Arbeitnehmer den Betriebsfrieden durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigung, stören werde."

Diese Liste ist abschließend, leider, denn auch wir hätten manchmal andere Gründe, einer personellen Maßnahme zu widersprechen.

F
Fried

03.07.2024 um 10:09 Uhr

Was verstehst Du daran nicht?

"Es ist also nicht egal, sollten Personen "gammeln", denn diese erhöhen die Kostenseite. Sollte der BR davon Kenntnis haben und dies dem AG nicht mitteilen, handelt man recht klar gegen die eigene Firma und gefährdet ALLE Mitarbeiter."

Stellt der AG trotz der Info den MA ein, ist dies seine Entscheidung. Es geht um die Info an den AG!

Und nochmals, so ein Fall ist extrem Unwahrscheinlich.

E
enigmathika

03.07.2024 um 11:34 Uhr

Du kämpfst offenbar gern gegen Strohmänner. Niemand hat gesagt, man solle den Arbeitgeber nicht informieren, im Gegenteil: Mehrere Nutzer habe auf ein Gespräch hingewiesen. Es geht lediglich darum, dass es keinen Grund für einen qualifizierten Widerspruch gibt.

Du selbst jedoch hast gesagt: "Wenn der BR wissentlich einer Einstellung zustimmt, obwohl man weiß, dass sich der MA langweilen würde, wäre dass eine Entscheidung gegen die eigene Firma und völlig dumm." Es geht Dir also nicht um die Information, sondern um die Zustimmung.

"Und nochmals, so ein Fall ist extrem Unwahrscheinlich." Es gibt immer wieder Geschäftsführer, die einen Buddy oder den/die Angetrauten irgendwie im Unternehmen unterbringen wollen.

NB
nicht brauchen

03.07.2024 um 11:35 Uhr

Fried: Angenommen wir als BR bekommen so eine Einstellung. Wir wissen, dass die Abteilung (Versand) sowieso schon überbesetzt ist und die Leute max. 50% arbeiten. Uns wird ein Zettel von HR in die Hand gedrückt und macht mal. Welchen Widerspruchsgrund von der Liste sollen wir nehmen? Ich finde keinen. Wenn wir widersprechen (warum auch immer) und nächste Woche wird die Produktion um 200% gesteigert weil eine Zulieferfirma auch noch mit produziert und der Versand gar nicht mehr weiß wo ihm der Kopf steht. Jetzt wäre der Mitarbeiter gebraucht worden aber wir haben ja widersprochen. Der AG kann doch Leute einstellen so viel er will. Das ist doch seine unternehmerische Entscheidung. Und wenn seine unternehmerische Entscheidung ist: Wir fahren das Unternehmen gegen die Wand, dann kann man da als BR wenig machen. Dem AG mitteilen? Wo lebst du?

K
Kannnix

03.07.2024 um 13:04 Uhr

Lange nicht mehr so gelacht: Der User, der unter seinen 1001-Namen immer erklärt, dass der BR überflüssig ist und sogar schädlich für jede Firma und ähnlich substanzloses blah-blah, also ausgerechnet derjenige dessen ideale Firma keinen BR hat jetzt dem BR die Schuld gibt, dass jemand eingestellt wird der evtl. nicht genug zu tun hat und dabei völlig vergisst (oder intelektuell nicht in der Lage ist den Bezug herzustellen), dass ohne BR so jemand einfach so eingestellt würde - kannste dir nicht ausdenken

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