Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss bei Insolvenz
Hallo meine Frage bezieht auf den Gläubigerausschuss, in dem der Betriebsrat vertreten ist durch ein Mitglied. Braucht man dafür auch einen Beschluss des Gremiums, da es ja eine Sollvorschrift ist.
Community-Antworten (7)
24.10.2023 um 20:04 Uhr
Was Ausschüsse anbelangt lese mal komplett folgendes:
https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/ausschuesse-des-betriebsrats
Evtl könnte für euch auch noch Folgendes Interessant sein
https://www.kanzlei-banse.de/insolvenzrecht-haeufige-fragen-als-betriebsrat
In jedem Fall würde ich einen Ausschuss hier aber so bilden das wenn eine Person krank oder im Urlaub ist die Sache nicht an den BR vorbei läuft.
*vom Administrator angepasst
24.10.2023 um 20:25 Uhr
Ich denke nicht dass dies hier zielführend ist. Der Gläubigerausschuss ist kein Gremium des Betriebsrates sondern wird vom Insolvenzgericht vorläufig eingesetzt und später von den Gläubigern gewählt. Reguliert wird das ganze in der Insolvenzordnung in der ich mich aber nur begrenzt auskenne.
https://www.kpb-inso.de/kommentar/inso-k0067/
Was ich so lese ist es eher üblich das als Arbeitnehmervertreter ein Vertreter der Gewerkschaft dem Gläubigerausschuss angehört denn ein Betriebsrat.
24.10.2023 um 20:31 Uhr
Das ist klar, da der BR die Vertretung der Arbeitnehmer ist, ist er in so einem Ausschuss gesetzt in Form einer Person im Regelfall der BRV. Doch meine Frage ist ebend, wer bestimmt, welche Person des Gremiums in den Ausschuss kommt.
24.10.2023 um 20:38 Uhr
Das Insolvenzgericht bei einem vorläufigen Gläubigerausschuss. Bei einem durch die Gläubigerversammlung gewählten die Gläubigerversammlung.
Der Arbeitnehmervertreter muss nicht unbedingt Mitglied des Betriebsrates sein es kann auch ein Gewerkschaftssekretär sein oder auch ein Rechtsanwalt der mehrere Arbeitnehmer mit Lohnforderungen vertritt.
Wenn keine Lohnforderungen von Arbeitnehmern offen sind gibt es auch keinen Arbeitnehmervertreter.
24.10.2023 um 20:41 Uhr
Eine Außenstehende Person wird schlecht entscheiden können welches BRM welches Rechtsverständnis hat. Demnach wird es an dem Gremium liegen.
Nachtrag. Ich würde hier sogar einen Fachanwalt bevorzugen.
24.10.2023 um 20:44 Uhr
Genau das tut es nicht. Natürlich kann das Gremium jemanden vorschlagen aber die Entscheidung trifft die Gläubigerversammlung.
Nachtrag: https://www.insolvenz-arbeitsrecht.de/glaeubigerausschuss-arbeitsrecht-insolvenz.html
ich finde da steht eine auf den ersten Blick gute Zusammenfassung.
24.10.2023 um 20:49 Uhr
In dem Fall ist es der BRV, es hat sich seit 2021 auch noch einiges geändert. Bin selbst gerade am Lesen einiger Abhandlungen und deshalb kam diese Frage bei mir auf.
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