Erstellt am 22.09.2008 um 10:00 Uhr von paula
die Insolvenzeröffnung ist ja an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese werden vom insolvenzgericht geprüft. Es kann sein, dass der Insolvenzverwalter bestimmte Verpflichtungen mit dem Käufer vereinbart hat. Habt Ihr denn Anhaltspunkte dass diese nicht erfüllt werden?
Ansonsten: die Eröffung der Insolvenz bei zahlungsunfähigkeit ist eine gesetzliche Verpflichtung. Die Verletzung dieser Pflicht kann mit Haftstrafe geahndet werden. Der Firmeninhaber hat da kein Wahlrecht
Vielleicht hat der Insolvenzverwalter einfach den falschen Käufer gewählt... wenn er überhaupt eine Wahl hatte...
Seid Ihr anwaltschaftlich beraten? Wenn nein... dann mal los!
Erstellt am 22.09.2008 um 22:44 Uhr von Der alte Heini
serka29
so wie sich das anhört, droht der neu Inhaber mit einer Insolvenz, wenn die Beschäftigten nicht so spurten wie er es gerne möchte. Richtig??
Aber wie Paula es schon schrieb, eine Insolvenz kann der AG sich nicht so einfach aussuchen.