BV und dann Insolvenz - Was gilt im Insolvenzgeld?
Hallo zusammen,
wir haben diese Frage auch schon an die Gewerkschaft geschickt aber bisher keine Stellungsnahme erhalten, vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen?!?
Wir haben Anfang des Jahres eine BV geschlossen in der wir unsere "Jahresleistung" von 95% auf 65% abgestockt haben - dies erforderte die wirtschaftliche Situation. Jetzt hat das Unternehmen zum 1.10 eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt, sprich wir beziehen Insolvenzgeld. Da wir nicht die erste Insolvenz durchlaufen ist uns bewusst das "Flex-Stunden" (Überstunden) in der Insolvenzmasse aufgehen. Bei der letzten Insolvenz gab es allerdings keine BV bzgl. Jahresleistung - damals haben wir Anteilig unsere Jahresleistung erhalten. Ist die BV mit Eintritt in die Insolvenz weiterhin bindend oder muss die Anteilige Jahresleistung vom TV und nicht von der BV berechnet werden?
Wir sind dem TV der IG BCE unterstellt, Firmenstandort ist in BW, AG ist im Arbeitsgeberverband.
Community-Antworten (3)
04.11.2022 um 10:52 Uhr
Ich würde sagen: "das solltet Ihr einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft fragen." Denn die Frage ist derart speziell ... da ist ein Betriebsrats-Forum mMn nicht das richtige Publikum.
04.11.2022 um 11:25 Uhr
BVs gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrenes weiter. Da die Insolvenzmasse dadurch nicht belastet wird, wird der Insolvenzverwalter wohl auf sein Kündigungsrecht verzichten.
04.11.2022 um 11:29 Uhr
Vielen Dank, das bringt uns doch deutlich weiter.
Rückmeldung der Gewerkschaft kam bisher leider keinerlei sonst wäre die Frage dort natürlich besser aufgehoben gewesen!
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