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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch in der vorläufigen Insolvenz

B
Bwler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

mal eine Frage. Unser Betrieb befindet sich in der vorläufigen Insolvenz. Lt Aussage des Insolvenzverwalters haben wir Anspruch auf 20 Tage Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz und momentan auch nur anteilig Urlaub. Es gibt dazu aber keine offizielle Mitteilung und auch keine einheitliche Regelung.

Bei Nachfrage bei unserem BR sagte man mir, dass ich bis jetzt (da es keine Urlaubssperre gibt und noch nicht abzusehen ist, dass es Kündigungen geben wird) meinen Urlaub wie vorher auch nehmen kann und das es dazu zwischen BR und Insolvenzverwalter noch keine Regelung gibt.

Wer hat nun Recht? Wem soll ich glauben? Vielleicht kann mir hier jemand eine konkrete Antwort geben.

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Community-Antworten (5)

B
Bwler

19.07.2011 um 18:09 Uhr

Vielen Dank für die genannten Infos. Denke, das hilft mir auf jeden FAll weiter. Vielen Dank

K
Kurzarbeiter

19.07.2011 um 19:16 Uhr

Bwler die fand man ganz einfach im Web mit google wenn man Deine Überschrift "Urlaubsanspruch in der vorläufigen Insolvenz" als Suchbegriff eingegeben hat ;-)

Also beim nächsten mal einfach ma google versuchen!! ;-))

K
Kölner

19.07.2011 um 19:45 Uhr

@kurzarbeiter Aber 'Bwler' kam extra hierhin um diese Frage zu stellen. Du verweist ihn wieder zu den Jungs von google.

K
Kurzarbeiter

19.07.2011 um 21:04 Uhr

Kölner ..was spricht dagegen Koll. zu einer gewissen Selbstständigkeit anzuregen. In Sitzungen oder Gesprächen mit AG haben sie ja auch kein Forum zur Seite. Weiter hat das BAG sich ja auch schon zum Thema Qualifizierung sehr klar geäußtert. Dazu gehört dann aber nicht, andere Fragen / Probleme klären zu lassen. Oder??

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