Betriebsratswahl / Neuwahl
Hallo, durch Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds bereits im September, standen bei uns nun Neuwahlen an, da wir nur noch 4 Mitglieder waren, ohne Ersatzmitglied. Für die Größe unseres Standortes wäre es ein Gremium von 7 Mitgliedern zu wählen. Eine Neuwahl wurde von uns vorbereitet, allerdings (so wurde uns im nachhinein von den Kollegeninnen mitgeteilt) nicht ausreichend genug im Haus publik gemacht.... Die Wahl war für den 12.01.2023 vorgesehen. Da sich aber für den geplanten und vorgesehenen Zeitraum nicht genügend Wahlbewerberinnen auf der ausgehängten Vorschlagsliste eingetragen haben, wurde von uns, ohne Betriebsvereinbarung, die Frist für die Vorschläge um eine Woche verlängert und diese Info hatten wir, weil wir es einfach nicht wussten, den Kollegen*innen weitergegeben. Das war wohl schon nicht korrekt. Bereits zum Jahresende haben wir die Liste abgehängt, weil sich bis zu diesem Zeitpunkt lediglich 4 Wahlbewerber aufgeschrieben haben und wir davon ausgegangen sind, dass die Wahl nun nicht stattfinden kann, weil zu wenig Bewerber und eben auch die Nachfrist schon überschritten war. Nun wissen wir lt. §9BetrVG , dass wir auch mit 5 oder in dem Fall mit 3 Wahlbewerbern eine Wahl hätten durchführen können, auch ohne Fristverlängerung. Jetzt werden wir natürlich zu Recht von allen Seiten angesprochen, dass es nicht sein kann, dass es keinen Betriebsrat bei uns mehr gibt, da nicht genügend Bewerber. Das haben wir in vorauseilendem "Pflichtbewusstsein" sowohl den Abteilungen im Haus und der ärztlichen Leitung an unserem Standort, als auch der Geschäftsführung etc. mitgeteilt. Gerne würden wir noch einmal einen Versuch für eine Wahl planen. Allerdings werden wir aus den im "www" aufgeführten Foren diesbezüglich nicht wirklich schlau. Die erste Frage, die sich auftut ist, ob wir als "Noch"-Betriebsrat, der wir ja nun eigentlich nicht mehr sind, nochmal eine Wahl mit allem was drumrum sein muss vornehmen können? Sind wir denn noch Amt und wenn ja, wie lange? Kann hierfür die bereits bestehende Wahlvorschlagsliste mit den 4 Wahlvorschlägen wieder ausgehängt werden oder muss eine komplett neue erstellt werden? Des weiteren ist es für uns wichtig zu wissen, ob wir durch einen Beschluss auch eine juristische Beratung für uns als "BR" in Anspruch nehmen können? Es gibt einige Fragen und wir hoffen, dass ihr uns da, baldmöglich, weiterhelfen könnt? Wäre wirklich sehr hilfreich und wir sehr dankbar für.
Community-Antworten (7)
17.01.2023 um 16:40 Uhr
Habt ihr einen Wahlvorstand bestellt? Wenn ja, sind ja auch Fristen zu beachten. Wahrscheinlich muss die Wahl erneut durchgeführt werden. Vielleicht muss der Wahlvorstand auf einer Betriebsversammlung gewählt werden. Zuerst würde ich Hilfe bei der Gewerkschaft holen.
17.01.2023 um 17:23 Uhr
Wenn ihr die BR Wahl abgebrochen habt ohne einen neuen BR zu wählen und das auch überall so kommuniziert habt seid ihr nicht mehr im Amt. Jetzt könnt ihr eine Wahlversammlung anleiern, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, der dann die BR Wahl organisiert. Wer auch immer in diesem Wahlvorstand Sitz und Stimme hat sollte dringend eine Schulung besuchen, damit solche handwerklichen Fehler nicht noch einmal passieren. Ihr solltet auch ein wenig Öffentlichkeitsarbeit machen, damit sich vielleicht auch in paar Kandidaten mehr finden. Das ist nämlich durchaus die Aufgabe von denen die möchten, dass es einen BR gibt.
17.01.2023 um 17:45 Uhr
Ich pflichte grundsätzlich seehas bei, möchte aber vielleicht auch die eine oder andere Erleichterung beisteuern.
Hier gibt es zahlreiche Hilfen zur BR-Wahl, z.B. Checklisten und Musterformulare: https://www.betriebsratswahl.de/formulare
Ansonsten wird die Wahl komplett bei "0" gestartet, alle Fristen starten von neuem. Das heißt, es müssen auch neue Vorschlagslisten eingereicht werden. Das ist auch gut so, denn so vermeidet Ihr ggf. dass eventuelle Fehler aus der ersten Vorschlagsliste (kein Listenführer, keine Reihenfolge, keine Stützunterschriften...) wiederholt werden. Und der erste Fehler bestand schon darin, dass die Liste einfach so ausgehängt wurde.
Führt Euch auf jeden Fall gründlich die Wahlordnung zu Gemüte! Schaut Euch genau an, was die Einleitung der Wahl bedeutet, was bis dahin vorbereitet werden muss und wann welche Fristen ausgelöst werden.
Und macht Euch ein zeitliches Raster, um bloß keine Fristen zu verpassen. Es gibt hierfür Fristenrechner im Internet, einfach mal googeln.
Wenn die Posse um die erste Wahl etwas gutes hat, dann vielleicht dass jetzt jedem bewusst ist dass ein Betriebsrat gegründet werden soll und dass es zu wenig Bewerber*Innen gab. Vielleicht hat das einen positiven Effekt auf die zweite Wahl und es denken einige Leute mehr über die Kandidatur nach.
Nimm Dir am besten nochmal Zeit für folgende Informationen zur BR-Gründung: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/betriebsrat-gruenden
Ein Seminar für Wahlvorstände würde ich für unerlässlich halten, bei der zweiten Wahl sollte man sich keinesfalls angreifbar machen. Das kann der Wahlvorstand beschließen, sobald er sich konstituiert hat.
Für eine Rechtsberatung würde ich zunächst die im H ause vertretene Gewerkschaft konsultieren. Die Hausjuristen beantworten sicherlich im Vorfeld die eine oder andere Frage und sagen Euch schon, ab wann man einen Beschluss für eine Rechtsberatung benötigt. Vielleicht habt Ihr ein Gewerkschaftsmitglied, das in die Wahl involviert ist. Das kann da am ehesten anrufen und wird dann sicherlich auch bereitwillig Auskünfte erhalten.
17.01.2023 um 17:51 Uhr
Warum bleibst Du nicht in Deinem "alten" Thema?
https://www.betriebsrat.com/br-forum/612402/ausserordentliche-br-wahl-fristverlaengerung
Mir würde jedenfalls nicht einfallen, wieso ihr jetzt kein BR mehr sein solltet.
"Kann hierfür die bereits bestehende Wahlvorschlagsliste mit den 4 Wahlvorschlägen wieder ausgehängt werden oder muss eine komplett neue erstellt werden?"
Wie schon im anderen Thread erwähnt:
Der BR (bzw. der WV) hängt keine Vorschlagsliste aus, sondern nimmt Wahlvorschläge von MA entgegen, die eine bestimmte Form aufweisen müssen.
Hier:
https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahl/wahlhilfen/formblaetter-muster.html
findet man einige Formblätter als Muster. Wenn bei Euch aber niemand Ahnung davon hat, wie so eine Wahl durchgeführt wird, sollte der BR einen WV einsetzen und der dann für sich erst einmal eine Schulung beschließen. Sonst passiert einfach nur ganz viel anderer Murks.
17.01.2023 um 17:59 Uhr
"Wenn bei Euch aber niemand Ahnung davon hat, wie so eine Wahl durchgeführt wird, sollte der BR einen WV einsetzen und der dann für sich erst einmal eine Schulung beschließen. Sonst passiert einfach nur ganz viel anderer Murks. "
"Sollte" ist hier verwirrend, ich würde mal sagen, ohne Wahlvorstand keine Wahl! Und bei der bisherigen Vorgehensweise bin ich bezüglich der Schulung absolut bei Dir.
17.01.2023 um 18:17 Uhr
"Sollte" ist hier verwirrend, ich würde mal sagen, ohne Wahlvorstand keine Wahl!"
Soweit richtig ... aber es hat ja schon einen Wahlversuch gegeben und somit gibt es ja ggf. noch den WV. Und das "sollte" gehört eher in den hinteren Teil des Satzes, ja. Denn man kann ja niemanden zwingen, sich schulen zu lassen.
18.01.2023 um 10:12 Uhr
Uns hat die Software https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/betriebsratswahl sehr geholfen. Den Onlinezugang gabs zum Wahlseminar mit dazu. Kostet sonst 68€. Diese müsste imho der AG zahlen, ebenso wie die Kosten für das Wahlseminar.
LG BB
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