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Nur noch 1. Vorsitzende - gibt es bei Rücktritt Neuwahl?

L
liane
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich brauche dringend euren Rat. wir sind ein neues Team gemischt mit den Neuen als Freigestellte, und den alten Br Mitgliedern im Gremiun.Mit einer sehr knappen Mehrheit (1 Stimme) wurden wir gewählt.Diese eine Stimme ist sehr launisch und wechselt je nach Laune die Fronten.Weil unsere Vorsitzende richtig sauer wurde und ihm die Meinung sagte setzte er uns alle auf die Tagesordnung zur Abwahl. Am Montag wurden wir den abgewäht, alle außer unsere Vorstzende.

Auf dem Top stand nur die Abwahl, nicht die Neuwahl!! Jetzt haben wir ab Montag nur noch unsere Vorsitzende. Stellvertreter und alle Freigestellten sind abgewählt. Frage: Wenn unsere Vorsitzende jetzt zurücktritt, gibt es denn eine Neuwahl?

Die Neuwahl wollten wir schon lange, aber die Mehrheit ist dagegen ( mit der besagten Stimme)

Die Belegschaft ist zu Recht sauer, und steht hinter uns in Sachen Neuwahl.

Wir kommen doch so nicht weiter, und wollen die Vertrauensfrage stellen aber jeder Antrag auf Neuwahlen scheitert immer an dieser Stimme. Wir wissen auch warum er war vorher Vorsitzender und hat sein Vertrauen zur Belegschaft und Fraktion genauso wie zur Opposition verspielt. Er ist das Zünglein an der Waage und spielt das super geschickt aus.

Unsere Hoffnung ist, das er jetzt mit der Abwahl einen Fehler gemacht hat und wenn die Vorsitzende aus ihrer Funktion zurücktritt es Neuwahlen gibt.

Aber wir finden einfach nichts im Betriebsverfassungsgesetz wo so etwas genau beschrieben ist.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Liane

3.75904

Community-Antworten (4)

H
Heini

20.09.2006 um 00:29 Uhr

Auch wenn den Freigestellten auf Beschluss des BR die Freistellung aufgehoben wurde, es keinen Betriebsratsvorsitzenden mehr gibt und keinen Stellvertreter, so besteht aber immer noch der Betriebsrat aus den gewählten Mitgliedern. Somit erübrigt sich eine Neuwahl des BR. Der BR ist zur Zeit nur nicht funktionsfähig, da er nicht organisiert ist. Das beschließen neuer Freistellungen, des Vorsitzenden und des Stellvertreters sowie die nötigen Ausschüsse ist ein Verwaltungsakt des BR und schnell umzusetzen. Im Übrigen ist solch ein Handeln aus Machtgehabe einzelner Mitglieder eine Sauerei gegen über den Wählern. Ach ja, dem Arbeitgeber wird dieser Betriebsrat gefallen, so lange sich die Dummen selbst zerfleischen, hat er seine Ruhe.

C
Catweazle

20.09.2006 um 00:36 Uhr

Hallo Liane,

ich bin verwirrt, etwas sehr verwirrt. Warum macht bei euch die "1 Stimme" die TO? Die TO macht eigentlich die BRV. Sie sollte zumindet wenn eine Abwahl ansteht vorsorglich die Neuwahl als TOP aufnehmen.

Eure BRV ist ja nicht abgewählt worden. Bleibt also nur der Stellvertreter zum abwählen übrig. Was meinst du mit "Am Montag wurden wir abgewählt"? Soll das heißen, dass ihr keine BRM mehr seit??? Das ist natürlich Unsinn. Ein BR kann keine BRM abwählen oder per Beschluss ausschließen.

Freistellungen kann man nur abberufen. Wenn ihr die Freistellungen nach Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt habt, bedarf die Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des BR.

RI
Ramses II

20.09.2006 um 02:36 Uhr

Wie immer: Die Qualität der Antworten kann einfach nicht besser sein als die Qualität der Frage.

S
spider

20.09.2006 um 12:23 Uhr

Liane, eure BRV sollte sich einmal das Betr.VG § 29 und § 38 mit Kommentierung anschauen, solche "Spielchen" einzelner BRM´s muss man nicht mitmachen.

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