Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
Unsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter und wir sind jetzt mit 80 Mitarbeitern dazugekommen. Bereits im Vorfeld, wurden wir darüber informiert, dass der bereits seit 2006 bestehende Betriebsrat im Jahr 2008 zur außerordentlichen Neuwahl antreten kann, da mehr MA zu der Firma hinzugekommen sind, als eigene MA dort beschäftigt waren. Bis zum heutigen Tag haben wir den bestehenden BR (5 Mitglieder) nicht kennengelernt und eine Betriebsversammlung in der neuen Konstellation fand auch noch nicht statt. Wir vermuten nun, dass der bestehende BR kein Interesse an einer Neuwahl hat, da wir dann ja auch BR-Vertreter aus unseren Reihen in den BR wählen werden/wollen. Gibt es eine bestimmte Frist nach der Neueingliederung, in der man eine Neuwahl im Jahr 2008 beantragen muss? An wen muss dann das Schreiben gehen? In welchem Monat würde dann die Neuwahl stattfinden? Oder geht alles automatisch seinen Gang und es werden Listen ausgehängt, in denen man sich zur Wahl stellen lassen kann. Wir fühlen uns auf jeden Fall zur Zeit nicht richtig vertreten.
Community-Antworten (2)
17.03.2007 um 21:23 Uhr
Hallo Dieter,
dies ist zwar ein Forum für "von BR an BR" aber wenn der BR seine Arbeit nicht macht find ich's auch Kac... den es heißt i.A. "BR - jaja bringt der Firma nix gutes". Also: besorge dir ein Gesetzestext (auch online) und schau nach: §23(1) Satz1 BetrVG §43(1) BetrVG §86a Satz 2 BetrVG
Zu den Wahlen in 2008 vgl. §13(2) Satz 1.
Was ich nicht verstehe: es waren 40 MA - und Eurer BR hat 5 Mitglieder????
Gruß, Hans
17.03.2007 um 23:31 Uhr
hans, ich weiß nicht recht, was der §13 hier helfen soll?
Dieter, denke, dass der § 21a des BetrVG Dir hier sicher weiterhilft. Zitiere schon mal den Abs.2, aber auch Abs.1 ist sehr wichtig. "(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend."
2008 ist für eine Neuwahl eindeutig zu spät. Falls Du einen der BRM kennst, solltest Du Kontakt aufnehmen und ihnen klar machen, dass sie einer BR losen Zeit entgegensteuern, wenn sie nicht innerhalb eines halben Jahres Neuwahlen einleiten und durchführen.
Noch was: Ihr hattet in Eurem Teil der Firma vorher keinen eigenständigen BR?
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