faktisch 4 Tage Woche rechnerisch 5 Tage Woche
Ich Arbeite von Montag bis Donnerstag 34 Std. erfasst werden rechnerisch tägl. 6,8 Std. Am Montag bis Donnerstag Arbeite ich für den freien Freitag rein sprich 6,8 Std. Am 2.12 am Freitag war ich Krank mit AU mein Arbeitszeitkonto wurde mit Minusstunden belastet 6,8 Std. Die Antwort von der Personalstelle sagte sie arbeiten ja nur 4 Tage also brauch ich mich freitags nie krank schreiben lassen. Ist das rechtens oder wie verhält sich dies. Auch die Feiertage werden immer mit Minus 1,7 Std. am Freitag belastet. Wenn ich freitags krank bin dann ist das rechtens normal muss 0 Std im Arbeitskonto stehen. Ich kann nicht dafür das ich freitags krank war und meine Zeit von 6,8 Std. hab ich ja erarbeitet. Ich werd betsraft der Ag rechnet wie er lustig ist, letztendlich werde ich betrsft bei Feiertagen und Krank mit AU am Freitag. Bitte um Antwort, Lieben Dank.
Community-Antworten (10)
13.12.2022 um 14:04 Uhr
Dein Arbeitgeber ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Wenn du Mo bis Do 34 Stunden arbeitest müssen auch 34 Stunden bezahlt werden. Von den Freitagen, die der Arbeitgeber nicht bezahlt, kann er nichts abziehen. Man kann rechnen wie man will am Ende müssen 34 Stunden bezahlt werden. Auch bei freitags krank, Feiertag oder Vollmond.
13.12.2022 um 14:05 Uhr
Es kommt darauf an ... was sagt denn der Arbeitsvertrag zu den Arbeitstagen? Und musst Du für Freitag normalerweise Urlaub einreichen?
13.12.2022 um 16:26 Uhr
Ja ich muss 5 Tage Urlaub einreichen.
13.12.2022 um 17:09 Uhr
Dann stellt sich natürlich zunächst einmal die Frage, was genau jetzt die Vereinbarung ist. Hast Du eine 5 Tage-Woche und kommst nur einfach nur 4 Tage?
13.12.2022 um 21:06 Uhr
Faktisch arbeite ich an 4 Tagen von Montag bis Donnerstag 34 std. rechnerisch sind diese 34 stad auf 5 Tage verteilt, pro Tag 6,8 Std. An Feiertagen von Montag bis Donnerstag bekomm ich am Freitag immer minus 6,8 stad. Das heißt der Feiertag wird immer mit minus berechnet 1,7. Der AG hat zwei Anwendungen wenn ich Freitag krank bin muss ich mich nicht krank melden da ich nur an 4 Tagen Arbeite. Bin ich aber ab Dienstag krank muss ich spätestens am Freitag eine Krankmeldung einreichen. Am 2.12 war ich ein Tag krank wg der Booster Impfung mit AU vom Arzt und mir wurden for den Tag minusstunden von 6,8 abgezogen. So wie es dem AG passt.
14.12.2022 um 10:07 Uhr
Da du eine 5 Tage Woche hast, hast du am Freitag zu arbeiten. Deine geschuldete Arbeitsleistung ist der Durchschnitt. Wenn du Urlaub hast oder krank bist so verändert sich dein Zeitkonto nicht. Also ±0h. Dies gilt an allen Tagen. (in deinem Fall hast du von Montag bis Donnerstag 6,8h Plus gemacht und am Freitag, da krank, ±0; Also musst du 6,8h Plus haben) Feiertag minus geht auch nicht. Es müssen ±0h auf dem Arbeitszeitkonto erscheinen. Wenn natürlich am Montag Feiertag ist, dann fehlen Dir die Stunden die du am Montag mehr als Durchschnitt machst und in dieser Woche hast du dann Minusstunden.
Das geht auch mit einer theoretischen 20 Tage Woche.... Siehe auch: https://www.betriebsrat.com/br-forum/344931/urlaubstag-zeitkonto
Ach ja: Mit diesem System, das uns (aber eigentlich eher der Geschäftsleitung) sogar vom Verband der AG erklärt wurde, ist für den AN oder den AG kein Vorteil erkennbar. Die GL brauchte ewig das zu kapieren....
14.12.2022 um 10:27 Uhr
@Fehlberechnung
Es wäre hilfreich, wenn Du Fragen beantworten würdest, anstelle den immer gleichen Text mit unwichtigen Details nochmal zu bringen.
"was sagt denn der Arbeitsvertrag zu den Arbeitstagen? Hast Du eine 5 Tage-Woche und kommst nur einfach nur 4 Tage?"
Das sind relevante Dinge ... weswegen Du krank warst ist dagegen völlig egal ... und das Du faktisch nur 4 Tage kommst hattest Du ja schon gesagt. Das sagt aber nichts darüber aus, was eigentlich vereinbart ist.
14.12.2022 um 10:47 Uhr
na er schreibt doch indirekt das er 5-Tage-Woche vereinabrt hat und Freitags immer reinarbeitet und 5 tage Urlaub nehmen muss. Die Personalabteilung scheint aber auch selten d..... zu sein, wenn er für 1 Woche 5 Tage Urlaub einreichen soll, aber für Freitags keine AUB benötigt. --> hier liegt eine 5 Tage Woche vor, da muss man sich auch für Mo-Fr ggf eine AUB ausstellen lassen (unbedingt machen!!) Wenn die PA die nicht braucht, ihr Problem, immer schön abgeben. Und natürlich stehen Dir dann für den Freitag die Stunden zu, die Du planmäßig gearbeitet hättest oder 13 Wochen Durchschnitt, also --> keine (da Du ja Fr planmäßig nie arbeitest) Die Minusstunden am Freitag hast Du ja an den Tagen vorher immer schon vorgearbeitet.
Und nun der Knackpunkt der Rechnung: auch Mo-Do stehen Dir die Stunden zu die Du normalerweise gearbeitet hättest!! --> also inkl der Stunden die Du immer schon für Freitag vorarbeitest. Kannst auch mit Durchschnitt der letzten 13 Wochen berechnen für den einzelenen Wochentag, da müsstest Du auch auf volle Wochenarbeitszeit kommen.
14.12.2022 um 11:27 Uhr
Lieben Dank für diese schnelle Antwort. Ich danke recht herzlich. Liebe Grüße und besinnliche Weihnachtstage. LG Isabella
14.12.2022 um 11:44 Uhr
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet eine 5 Tage Woche. Ich wollte schon seit Jahren das dies geändert wird in eine 4 Tage Woche. Doch da sagt die personalstelle das geht nicht. Der AG rechnet nach 2 Systemen und das ist immer zu Lasten des AN.
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