Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte um Anregung was wir beachten müssen da wir ein junger Ausschuss sind und uns nicht verarschen lassen möchten. Sie haben uns auch eine separate BV für den Indirekten Bereich vorgelegt. Ich bedanke mich im Voraus Liebe Grüße Dickerle S.
Betriebsvereinbarung
Arbeitszeit und Verfügungszeit für Mitarbeiter im direkten Bereich und produktionsnahen Bereichen
Zwischen
der ... GmbH (nachfolgend: Unternehmen)
und
dem Betriebsrat der ... GmbH am Standort XYZ (nachfolgend: Betriebsrat)
wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Mitarbeiter/Innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Präambel Geschäftsführung und Betriebsrat am Standort schließen die nachfolgende Betriebsvereinbarung um den veränderten Erfordernissen in Bezug auf die Schlüsselressource Arbeitszeit gerecht zu werden und gleichzeitig den Forderungen aus Tarifvertrag und Arbeitszeitgesetz Rechnung zu tragen. Bedingung für die Arbeitszeit der Mitarbeiter ist die Einhaltung aller Höchstgrenzen aus Arbeitszeitgesetz und Tarifvertrag.
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Geltungsbereich Die Betriebsvereinbarung gilt für alle vollzeit- und teilzeitbeschäftigten tariflichen Mitarbeiter im direkten Bereich (bzw. im Normal, Wechsel- und Nachtschichtbetrieb) wie auch Praktikanten & Aushilfskräfte. Weiterhin findet diese Betriebsvereinbarung für alle indirekten Mitarbeiter in den produktionsnahen Bereichen, die in den in dieser Betriebsvereinbarung dargestellten Arbeitsmodellen arbeiten, Anwendung (z.B. Mitarbeiter in Lager, Versand, Wareneingang, Messraum, Labor, Instandhaltung, Messmittel, Werkzeugbereitstellung, Metalllabor, Werkzeug-/Prototypenbau). Die Betriebsvereinbarung gilt nicht für die Meister der Kostenstellen und nicht für Auszubildende. Örtlich gilt die Betriebsvereinbarung für den Standort XYZ.
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Arbeitszeit im Normal-, Wechsel- und Nachtschichtbetrieb- Flexible Verteilung der Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Stunden. Das tarifliche Entgelt wird auf der Basis von 35 Wochenstunden bezahlt. Mitarbeiter in Teilzeit erhalten ihr Entgelt anteilig in Abhängigkeit ihrer individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit. In die betriebliche Arbeitszeit fallen die festgelegten Pausenzeiten. Die täglichen Arbeitszeiten und die Verteilung der Arbeitszeiten für Vollzeitmitarbeiter werden in Auslastungsmodellen festgelegt. Zur Verbesserung der Transparenz bei betriebsbedingtem und ggf. bereichsbezogenem Abbau von Verfügungszeiten wird ein weiteres flexibles Arbeitszeitkonto 2 (FAKO-Konto) eingerichtet und bedient. Die anwendbaren Auslastungsmodelle sind in Anlage 1 aufgeführt und sind Teil der Betriebsvereinbarung. Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat das jeweils gültige Auslastungsmodell für die Folgewoche je Kostenstelle und Arbeitsgruppe jeweils spätestens bis Donnerstag der Vorwoche schriftlich mit.
Die Liste „Arbeitsgruppen pro Kostenstelle“ wird als Anlage 2 Teil der Betriebsvereinbarung und wird bei Organisationsänderungen angepasst. Die Anlage 1 kann unabhängig von der Laufzeit der Betriebsvereinbarung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer neuen Regelung wirkt die vorherige Anlage nach. Der Arbeitgeber ist berechtigt, einen Schichtwechsel einzelner Mitarbeiter ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats vorzunehmen, sofern dieser aus urlaubsbedingten Gründen, aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder sonstiger vorübergehender Abwesenheit eines bereits zugeordneten Mitarbeiters erforderlich ist. Der Betriebsrat wird über die Maßnahme nachträglich informiert. Die individuelle Arbeitszeit der Mitarbeiter wird flexibel durch die jeweils angewendeten Schichtmodelle verteilt. Die flexible Verteilung der Arbeitszeit und vergütungspflichtige Überstunden sind streng zu trennen. Vergütungspflichtige Überstunden können nur dann entstehen, wenn sie durch den Arbeitgeber angeordnet werden und der Betriebsrat zugestimmt hat.
- Verfügungszeit (VZ), Verfügungszeitkonto (VZ-Konto und FAKO-Konto) Grundsätzlich beträgt die tägliche durchschnittliche Sollarbeitszeit bei Mitarbeitern in Vollzeit derzeit 7h je Arbeitstag gem. § 7.1/7.5 ff. MTV. Für jeden Mitarbeiter wird ein Verfügungszeitkonto (VZ-Konto) geführt. Der Auf- und Abbau von Verfügungszeitguthaben auf dem VZ-Konto erfolgt durch die ungleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit durch die jeweiligen Schichtpläne. Die entstehenden Zeitdifferenzen zwischen tatsächlich geleisteter Arbeitszeit und täglicher Sollarbeitszeit werden über das Verfügungszeitkonto (VZ-Konto) pro Mitarbeiter erfasst. Betriebsbedingter Abbau von Verfügungszeiten erfolgt über das FAKO-Konto der Mitarbeiter.
Grenzen des Verfügungszeitkontos (VZ-Grenzen, Zeitkontorahmen) Das VZ-Konto hat einen Zeitkontorahmen zwischen -70 h als Untergrenze und +250 h als Obergrenze.
Verfügungszeittage (VZ-Tage) - Verwendung des VZ-Kontos Sofern sich das VZ-Konto im positiven Bereich bewegt, können Mitarbeiter bis maximal 3 VZ-Tage als ganze freie Tage („Freischichten“) pro Monat beantragen. Diese sind von der Führungskraft zu genehmigen, sofern keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Beantragung muss mindestens 5 Arbeitstage vorab erfolgen. In strittigen Fällen ist eine Entscheidung zwischen Produktionsleitung und Betriebsrat herbeizuführen. In Sonderfällen (z.B. Mitarbeiter in Altersteilzeit, vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses etc.) können abweichende Regelungen vereinbart werden. Darüber hinaus stehen die Stunden des VZ-Kontos in Form ganzer FAKO-Tage für den Ausgleich von Auslastungsschwankungen im Rahmen der in Anlage 1 vereinbarten Auslastungsmodelle und zum Ausgleich bei sehr niedriger Auslastung dem Unternehmen zur Verfügung.
Auszahlung von VZ-Stunden Bei einer Überschreitung der VZ-Obergrenze von +250 h kommen die überschreitenden VZ-Stunden mit der jeweils folgenden Entgeltabrechnung mit Mehrarbeits-Zuschlägen automatisch zur Auszahlung. VZ-Kontostände über einer Grenze von +150 h im Monat August (Stand 31. August) jeden Jahres kommen mit der Entgeltabrechnung September mit Mehrarbeits-Zuschlägen automatisch zur Auszahlung.
VZ-Kontostände über einer Grenze von +150 h im Monat Februar (Stand 28./29. Februar) jeden Jahres kommen mit der Entgeltabrechnung März mit Mehrarbeits-Zuschlägen automatisch zur Auszahlung.
- Weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten Hohe Auslastung - Zusatzschichten Bei sehr hoher Auslastung in der Fertigung wird die Möglichkeit für zusätzliche Schichten im direkten Bereich der Produktion vereinbart. Die Teilnahme an diesen weiteren Flexibilisierungsmöglichkeiten ist für jeden Mitarbeiter freiwillig. Die Ankündigung und Anmeldung von geplanten Zusatzschichten an den Betriebsrat erfolgt analog des bisherigen Genehmigungsweges per Formular durch den Meister bis zur Regelkommunikation mit dem Betriebsrat am Donnerstag. Die geleisteten Stunden aus den weiteren Flexibilisierungsmöglichkeiten laufen nicht über das Verfügungszeitkonto (VZ-Konto). Diese Stunden kommen mit den tariflichen Zuschlägen direkt zur Auszahlung.
Zusatzschichten • 6. Nachtschicht von Freitag auf Samstag Die Nachtschicht wird von den Mitarbeitern der Nachtschicht der laufenden Woche geleistet.
• Samstagsfrühschicht im Zeitraum 6:00 Uhr bis 12:00 Uhr, ohne Pausen, mind. 5 Stunden. Die Frühschicht wird von den Mitarbeitern der Frühschicht der laufenden Woche geleistet.
• Samstagsspätschicht 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr ohne Pausen, mindestens 5 Stunden. Die Spätschicht wird von den Spätschichtmitarbeitern der laufenden Woche geleistet. Samstagsspätschichtarbeit kann nur erfolgen, wenn eine Samstagfrühschicht am gleichen Arbeitsplatz vorangeht. Die Samstagsspätschicht schließt unmittelbar nahtlos an die Samstagfrühschicht an.
Sehr niedrige Auslastung Bei sehr niedriger Auslastung kann eine weitere Absenkung der Arbeitszeit und damit der Abbau von Verfügungszeiten (FAKO) notwendig werden.
Eine Absenkung erfolgt in diesem Fall durch • Entfall von ganzen Schichten/Schichtblöcken (Reduzierung durch den Entfall von ganzen Schichten, beginnend mit Spätschichten von freitags rückwärts in Form von FAKO-Tagen) • Festlegung von Brückentagen als ganze FAKO-Tage • Festlegung von Betriebsruhe in Form von FAKO-Tagen. Diese Absenkungen der Arbeitszeit erfolgen erst nach Abstimmung und mit Zustimmung des Betriebsrats.
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Salvatorische Klausel Sollten einzelne Punkte in dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein, wird dadurch die Wirksam-keit der gesamten Vereinbarung nicht berührt. Für die unwirksame Klausel ist eine Regelung zu fin-den, die der unwirksamen inhaltlich nahe kommt.
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Geltung/Kündigung Diese Betriebsvereinbarung löst die bisherigen Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Regelungen zur Arbeitszeit und Verfügungszeit für die in Punkt 1 genannten Mitarbeiter ab. Diese Betriebsvereinbarung tritt zum 01.10.2019 in Kraft und kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Sie wirkt bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach.
XYZ, 11.06.2019
... GmbH
Dr. ... ... ... Geschäftsführer HR Director Betriebsratsvorsitzender Vice President
Anlage 1
zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit für Mitarbeiter im direkten Bereich und produktionsnahen Bereichen
Arbeitszeitmodelle
Normalschicht: Grundmodell Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Normalschicht 5 Tage 07:00 15:30 7,75 0,75 0,75 x 5 +3,75 h
Pausenzeiten: 9:00 Uhr - 9:15 Uhr und 12:00 Uhr - 12:30 Uhr, insgesamt 0,75 h unbezahlte Pausen pro Tag. Die Pausen werden automatisch zum Abzug gebracht.
Zweischicht: Grundmodell Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Frühschicht 2-Schicht 5 Tage 05:30 14:00 8 0,5 1 x 5 5 h Spätschicht 2-Schicht 5 Tage 14:00 22:30 8 0,5 1 x 5 5 h VZ/2 Wochen +10 h
Pausenzeiten: Frühschicht 9:00 Uhr - 9 :15 Uhr und 12:00 Uhr - 12:15 Uhr, insgesamt 0,5 h unbezahlte Pausen pro Tag. Spätschicht 17:30 Uhr - 18:00 Uhr, insgesamt 0,5 h unbezahlte Pausen pro Tag. Die Pausen werden automatisch zum Abzug gebracht. Die bisherige Regelung bezüglich der Kantinennutzung und der damit verbundenen Ausstempelung zwischen 11:45 Uhr und 12:15 Uhr bleibt bestehen.
Wechselschicht (3-Schicht): Zur Anpassung der Beschäftigung an die Auslastungssituation werden auslastungsabhängige Schichtmodelle vereinbart und als Grundlage festgelegt. Als Basis gilt zunächst das festgelegte Grundmodell. Die Nachtschicht beginnt in allen Modellen mit der ersten Nachtschicht sonntags um 22:30 Uhr. Der Sonntagsbeginn wird gemäß § 9 Abs. 2 ArbZG und § 9.6 MTV entsprechend vorverlegt. Die Schichtabfolge wird auf rückwärtsrollierend festgelegt (NS, SS, FS, NS …). Die Anpassung des jeweils gültigen Auslastungsmodells erfolgt in Abhängigkeit zur Auslastung auf Kostenstellen-/ Arbeitsgruppenebene durch die Produktionsleitung. Grundlage hierzu ist die monatliche Produktionsplanung. Die Ankündigung einer Änderung bzw. den Wechsel des Schichtmodells auf Arbeitsgruppenebene erfolgt bis spätestens donnerstags der Vorwoche per Formular an den Betriebsrat in der Regelkommunikation. Bei hoher Auslastung besteht die Möglichkeit die Nachtschicht versetzt in 2 Gruppen einzuteilen: Gruppe 1 mit Nachtschichtbeginn sonntags und Gruppe 2 mit Nachtschichtbeginn montags. Die Pausen in der Nachtschicht werden bezahlt. Für den Dreischichtbetrieb werden ebenfalls die Pausen innerhalb der Frühschicht und Spätschicht bezahlt.
Wechselschicht Grundmodell (5 FS, 5 SS, 4 NS) Grundmodell Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Frühschicht 3-Schicht 5 Tage 05:30 14:00 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Spätschicht 3-Schicht 5 Tage 14:00 22:30 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Nachtschicht 3-Schicht 4 Tage 22:30 05:30 6,5 0,5 (0 x 4) -7 -7 VZ/3 Wochen +8
Pausenzeiten: Frühschicht 9:00 Uhr - 9:15 Uhr und 12:00 Uhr - 12:15 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Spätschicht 17:30 Uhr - 18:00 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Nachtschicht 2:00 Uhr - 2:30 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Die bisherige Regelung bezüglich der Kantinennutzung und der damit verbundenen Ausstempelung zwischen 11:45 Uhr und 12:15 Uhr bleibt bestehen.
Wechselschicht Hochauslastungsmodell (5 FS, 5 SS, 5 NS) Hochauslastungs-modell Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Frühschicht 3-Schicht 5 Tage 05:30 14:00 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Spätschicht 3-Schicht 5 Tage 14:00 22:30 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Nachtschicht 3-Schicht 5 Tage 22:30 05:30 6,5 0,5 0 x 5 0/ VZ/3 Wochen +15
Pausenzeiten: Frühschicht 9:00 Uhr - 9:15 Uhr und 12:00 Uhr - 12:15 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Spätschicht 17:30 Uhr - 18:00 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Nachtschicht 2:00 Uhr - 2:30 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Die bisherige Regelung bezüglich der Kantinennutzung und der damit verbundenen Ausstempelung zwischen 11:45 Uhr und 12:15 Uhr bleibt bestehen.
Wechselschicht Niedrigauslastungsmodell 1 (5 FS, 5 SS, 4 NS) - ausgedünnte Nachtschicht (nur 50% der MA sind in der NS anwesend, die anderen 50% nehmen FAKO-Tage(Freischichten)) Niedrigauslastungs-modell 1 Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Frühschicht 3-Schicht 5 Tage 05:30 14:00 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Spätschicht 3-Schicht 5 Tage 14:00 22:30 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Nachtschicht 3-Schicht 5 Tage bzw. FAKO-Woche 22:30/0 05:30/0 6,5/0 0,5 (0 x 5)/(-7 x 5) 0/-35 FAKO/3 Wochen +15/-20
Pausenzeiten: Frühschicht 9:00 Uhr -9:15 Uhr und 12:00 Uhr -12:15 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Spätschicht 17:30 Uhr -18:00 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Nachtschicht 2:00 Uhr - 2:30 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Die bisherige Regelung bezüglich der Kantinennutzung und der damit verbundenen Ausstempelung zwischen 11:45 Uhr und 12:15 Uhr bleibt bestehen.
Wechselschicht Niedrigauslastungsmodell 2 (5 FS, 5 SS, Nachtschicht nimmt FAKO) Die Nachtschicht nimmt FAKO-Tage (Freischichten)
Niedrigauslastungs-modell 2 Schicht- beginn Schicht- ende Arbeits- zeit bez. Pause unbez. Pause VZ-Aufbau Tag VZ-Aufbau Woche Frühschicht 3-Schicht 5 Tage 05:30 14:00 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Spätschicht 3-Schicht 5 Tage 14:00 22:30 8 0,5 1,5 x 5 7,5 Nachtschicht 3-Schicht entfällt. FAKO-Woche -7 x 5 -35 VZ/3 Wochen -20
Pausenzeiten: Frühschicht 9:00 Uhr - 9:15 Uhr und 12:00 Uhr - 12:15 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Spätschicht 17:30 Uhr - 18:00 Uhr, insgesamt 0,5 h bezahlte Pausen pro Tag. Die bisherige Regelung bezüglich der Kantinennutzung und der damit verbundenen Ausstempelung zwischen 11:45 Uhr und 12:15 Uhr bleibt bestehen.
Anlage 2
zur Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit für Mitarbeiter im direkten Bereich und produktionsnahen Bereichen
Definition der Arbeitsgruppen pro Kostenstelle
Verschiedene Kostenstellen in Arbeitsgruppen eingeteilt die ich leider nicht nennen darf.
Community-Antworten (6)
11.07.2019 um 18:39 Uhr
Ich glaube es ist nicht Aufgabe dieses Forums ganze BVen zu überprüfen, da würde ich mich an Deiner Stelle lieber an die Gewerkschaft oder andere fachkundige Berater oder Anwälte wenden. Offensichtlich hattet Ihr mit der alten BV ja keine Probleme, während der AG Handlungsbedarf sah. Ihr solltet zunächst mal schauen in welchen Punkten sich die BVen unterscheiden und wo Euch ggf. Nachteile entstehen.
11.07.2019 um 18:41 Uhr
bin da absolut bei Cyber99
11.07.2019 um 21:39 Uhr
Warum beschließt ihr nicht einfach einen Berater hinzuzuziehen. Oder können wir dir eine Rechnung zusenden, die du an den AG weiterleitest.
12.07.2019 um 09:37 Uhr
Paar witzige Sachen, die sich der AG da genehmigen will. Wenn euch die Fallstricke nicht selbst klar sind solltet ihr zwingend einen Berater zur Hilfe ziehen.
12.07.2019 um 11:06 Uhr
Was mich persönlich stören würde, sind die -70 Stunden und + 250 Stunden, meiner Meinung nach viel zu viel nach oben und unten. Dann wird ein Arbeitgeberrisiko der zuviel oder zuwenig Arbeit auf die Angestellten abgewälzt. Ich wäre mit dieser BV, persönlich ,nicht glücklich.
12.07.2019 um 14:01 Uhr
Solch eine BV ist immer sehr schwierig zu verstehe wenn man weder den betrieblichen, noch den tarifvertraglichen Hintergrund kennt.
Ein paar Dinge die mir aufgegefallen sind:
- Die Geschlechterformulierung würde ich den aktuellen Gegebenheiten anpassen, z.B. "... für alle Geschlechter."
Dann werden viele Begriffe verwendet welche weder definiert werden, noch aus sich heraus verständlich sind. Möglicherweise weiß aber bei Euch jeder was damit gemeint ist, z.B. "direkter Bereich" (wobei dann nicht klar ist, ob sie für Praktikanten und Aushilfen auch nur im "direkten Bereich" gilt, oder auch in anderen Bereichen. So wie es geschrieben ist gilt es bei diesen in allen Bereichen). Was sind "indirekte Mitarbeiter"? Werkverträge? AÜG? Was ist "betriebliche Arbeitszeit"? Offensichtlich etwas anderes als die "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit"?
Diese Auslastungsmodelle scheinen mir sehr essentiell zu sein, warum sollte sich der BR da nur mit einer Information begnügen?
Warum nur eine nachträgliche Information des BR bei Schichtwechseln? Das sollte heute doch wirklich zeitgleich möglich sein.
"Die flexible Verteilung der Arbeitszeit und vergütungspflichtige Überstunden sind streng zu trennen." Wie geschieht das? Ist das nicht im Widerspruch zu den Regelungen zur Auszahlung bei 150+?
"Verfügungszeitkonto"? Der Name deshalb weil der Arbeitgeber darüber frei verfügen kann?
Was passiert wenn die -70 Stunden gerissen werden? Wird dann auf -70 Stunden hochgesetzt?
Diese FAKO-Tage kommen aus dem FAKO-Konto? Das FAKO-Konto wird doch nirgendwo gefüllt?
Jedenfalls sehe ich bhier sehr viel Punkte die zu unnötigen Diskussionen führen können wenn dann die BV gelebt wird.
Ob Ihr die Regelungen so haben wollt, müsst Ihr entscheiden. Mir entsteht der Eindruck dass der Arbeitgeber sich hier einen Stundenpuffer auf Kosten der Arbeitnehmer verschafft.
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