Zur Ermittlung der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb bedarf es einen Rückblick und der Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung. Nach Mitteilung des Arbeitgebers sind zur Zeit knapp unter 400 MA beschäftigt. Nach unseren Recherchen sind in unserem Betrieb noch ca. 30 offene Stellen zu besetzen. Dies würde unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung bedeuten, dass wir rechnerisch über 401 MA beschäftigen werden.
Wie berücksichtige ich die noch offenen Stellen beim Erlass des Wahlausschreiben, da faktisch laut Wählerliste die Anzahl der zum Stichtag aktuell Beschäftigten unter 400 liegt und somit ein neuner Gremium gewählt werden muss, obwohl mit den zukünftig noch zu besetzenden Stellen der Schwellenwert überschritten wird und dadurch ein 11er Gremium gewählt werden müsste?