Betriebsbegriff
Moin Betriebsräte,
in unserem Betrieb gärt es und mehren sich die Rufe nach einem Betriebsrat. Allerdings ist die Betriebsstruktur recht undurchsichtig:
Dem Namen nach sind es zwei Unternehmen:
Unternehmen A ist in mehrere Unter-GmbH´s aufgesplittet. Es stellt Kassen her und betreut diese; an einem Standort sind Support, Administration und Verwaltung angesiedelt, an einem anderen Standort wird die Software entwickelt und am dritten Standort werden die Kassen zusammengeschraubt und versendet. Lt. Impressum gibt es noch einen vierten Standort, mehr als ein briefkasten dürfte da aber nicht sein.
Unternehmen B tut faktisch dasselbe, hat sich aber auf eine spezielle Branche spezialisiert. Support und Entwicklung sind am selben Standort wie bei Unternehmen A, einzig Zusammenbau und Versand erfolgen von einem zweiten Standort (derselbe wie Unternehmen A).
Alle Unternehmen haben letztlich die immer gleichen drei Geschäftsführer; die Räumlichkeiten sind dieselben und es werden auch betriebsübergreifende Anweisungen erteilt.
Unterm Strich würde ich hier auf den Betriebsbegriff iSd BetrVG verweisen und von zwar diversen GmbH´s, aber faktisch einem Betrieb sprechen.
Gibt es hierzu eine plausible & verständliche Checkliste oder dergleichen? Denn von der Auslegung des Betriebsbegriffs hängt die Anzahl der zu errichtenden Betriebsräte und die Zahl deren Mitglieder ab ...
Danke sagt der
interessierte Arbeitnehmer
Community-Antworten (2)
07.02.2016 um 11:59 Uhr
Du meinst § 1 BetrVG: "Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden (...)"
wenn dem so ist - ist es auch ein gemeinsamer Betrieb. Deine Schilderung lässt es vermuten.
In den Kommentierungen zum BetrVG § 1, z.B. im Fitting oder Däubler, wird hierzu näher Stellung genommen. Vielleicht hast Du Zugriff auf eines dieser Bücher.
Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch auch mit der zuständigen Gewerkschaft beraten, die Euch auch bei der Wahlabwicklung behilflich sein kann. (Einige Mitglieder badarf es allerdings schon)
07.02.2016 um 12:44 Uhr
Verwandte Themen
Ubergangsmandat nach 21a aber wie lange jetzt wirklich
ÄlterWir haben soetwas wie eine Betriebsspaltung, eine große Firma wurde in fünf kleine Firmen zergliedert. Unser AG meint das wir seit dem nur noch ein Übergangsmandat haben. Jetzt wollen wir einen WV bil
Betriebsbegriff für die Betriebsratswahl - wann kann von einem gemeinsamen Betrieb zweier Unternehmen ausgegangen werden?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zum Betriebsbegriff während der Betriebsratswahl ab wann und an welchen Kiterien aufgehängt kann man von einem Gemeinschaftsbetrieb zweier Unternehmen ausgehen die von einem
Betriebsbegriff im Außendienst
ÄlterHallo zusammen, ich möchte euch einmal um eure Meinung bitten in folgendem Fall: Bislang wurde der Außendienst (Verkauf und Service) in 6 regionalen "Profitcentern" organisiert, die hatten jeweils ei
Gründung Gesamtbetriebsrat
ÄlterDefinition Unternehmensbegriff Definition Betriebsbegriff Wann gründe ich einen Konzernbetriebsrat? Wann gründe ich einen Gesamtbetriebsrat