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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsbegriff

F
Fummelonkel
Nov 2016 bearbeitet

Moin Betriebsräte,

in unserem Betrieb gärt es und mehren sich die Rufe nach einem Betriebsrat. Allerdings ist die Betriebsstruktur recht undurchsichtig:

Dem Namen nach sind es zwei Unternehmen:

Unternehmen A ist in mehrere Unter-GmbH´s aufgesplittet. Es stellt Kassen her und betreut diese; an einem Standort sind Support, Administration und Verwaltung angesiedelt, an einem anderen Standort wird die Software entwickelt und am dritten Standort werden die Kassen zusammengeschraubt und versendet. Lt. Impressum gibt es noch einen vierten Standort, mehr als ein briefkasten dürfte da aber nicht sein.

Unternehmen B tut faktisch dasselbe, hat sich aber auf eine spezielle Branche spezialisiert. Support und Entwicklung sind am selben Standort wie bei Unternehmen A, einzig Zusammenbau und Versand erfolgen von einem zweiten Standort (derselbe wie Unternehmen A).

Alle Unternehmen haben letztlich die immer gleichen drei Geschäftsführer; die Räumlichkeiten sind dieselben und es werden auch betriebsübergreifende Anweisungen erteilt.

Unterm Strich würde ich hier auf den Betriebsbegriff iSd BetrVG verweisen und von zwar diversen GmbH´s, aber faktisch einem Betrieb sprechen.

Gibt es hierzu eine plausible & verständliche Checkliste oder dergleichen? Denn von der Auslegung des Betriebsbegriffs hängt die Anzahl der zu errichtenden Betriebsräte und die Zahl deren Mitglieder ab ...

Danke sagt der

interessierte Arbeitnehmer

1.30902

Community-Antworten (2)

G
gironimo

07.02.2016 um 11:59 Uhr

Du meinst § 1 BetrVG: "Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden (...)"

wenn dem so ist - ist es auch ein gemeinsamer Betrieb. Deine Schilderung lässt es vermuten.

In den Kommentierungen zum BetrVG § 1, z.B. im Fitting oder Däubler, wird hierzu näher Stellung genommen. Vielleicht hast Du Zugriff auf eines dieser Bücher.

Im Zweifelsfall könnt Ihr Euch auch mit der zuständigen Gewerkschaft beraten, die Euch auch bei der Wahlabwicklung behilflich sein kann. (Einige Mitglieder badarf es allerdings schon)

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