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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschlag bei Überstunden

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Zanthrax
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung ausgehangen, dort sollen Überstunden geleistet werden. Aber nur die Mitarbeiter die ein positives Gleitzeitkonto haben bekommen für die Überstunden einen Zuschlag. Ist das erlaubt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz? Mitarbeiter mit Minusstunden im Gleitzeitkonto leisten doch die gleiche Menge an Überstunden.

Normalerweise gibt es keine Regelung zu Überstunden da Sie immer nur bei bestimmten Arbeitssituationen angeordnet werden.

1.505028

Community-Antworten (28)

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celestro

02.05.2022 um 11:25 Uhr

Hmmm ... es wird wohl davon ausgegangen, das die MA mit "Minus" erst einmal ihre Stunden auf Null bringen.

Da sollte der BR mal einen Rechtsanwalt ins Boot holen.

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rtjum

02.05.2022 um 11:56 Uhr

Hallo, findet bei Euch ein Tarifvertrag Anwendung und was sagt dieser zu Mehrarbeit und Zusatzvergütungen?

P
Pickel

02.05.2022 um 12:01 Uhr

"Ist das erlaubt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz"

wie lautet dieser ominöse Satz denn?

K
Kjarrigan

02.05.2022 um 12:08 Uhr

Da muss man sich natürlich die ganze Regelung anschauen. Gleitzeit - Monatszeitsalden etc

Woher kommen die Minusstunden woher die Plus

Verstehen kann ich das schon

Sonst arbeite ich eine Woche immer 10 Minus die andere 10 Plus Stunden und bekomme für die 10 Plus dann Zuschläge, obwohl ich im 2 Wochenzeitraum genau meine AV lichen Stunden arbeite.

Bei uns werden Zuschläge für Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit (also etwa arbeiten nach 18.00 Uhr oder SA) gezahlt oder wenn man sich Stunden ausbezahlen lässt, weil man es nicht schafft die Plus Stunden im naher Zukunft abzubummeln. (Ausbezahlen ist aber freiwillig)

J
John_

02.05.2022 um 12:12 Uhr

"Ist das erlaubt nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz?"

Wenn du damit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz meinst dann ja. Das AGG verbietet Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht etc. Es verbietet nicht Ungleichbehandlung aufgrund von zulässigen objektiven Gründen.

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Relfe

02.05.2022 um 12:15 Uhr

wie lautet den die "Gleitzeitkontoregelung"?

hier spielen ja 2 Themen eine Rolle

  1. die Überstundenanordung
  2. das Stundenkonto

evt ist ja auch in der "Gleitzeitvereinbarung" ein Passus, das in einem solchen Fall erst das Konto aufgefüllt wird.

Beispiel: MA xy hat 10 Minusstunden und arbeitet die ohne Überstundenanordnung ab, dann bekommt er auch keine "Zuschläge", macht aber ja auch Überstunden um das Konto auszugleichen (das geht ja ohne Überstunden gar nicht)

MA yz hat auch 10 Minusstunden, arbeitet die aufgrund dieser Anordnung ab und bekommt jetzt "Zuschläge"? --> ist das "Gleichbehandlung"?

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 12:16 Uhr

Bei uns gibt es keinen Tarifvertrag! Generell gilt das alle Mitarbeiter Ihre Sollstunden arbeiten, sollten Sie freiwillig Mehrarbeit leisten gehen diese Stunden auf das Gleitzeitkonto.

Viele Mitarbeiter haben noch Minusstunden die Sie seit einiger Zeit mitschleppen weil es einen CyberAngriff gab. Andere haben einfach zuviel Gleitzeittage nehmen müssen oder einfach Ihre Sollzeit nicht geleistet.

Die Plusstunden kommen einfach vom hohen Arbeitsangebot, und die Kollegen dürfen oft nicht ausgleichen.

Sollte nicht jeder Mitarbeiter ein Anrecht auf Zuschlag haben wenn Überstunden angeordnet werden ? Wieso wird der Mitarbeiter mit Stunden bevorzugt bzw. besser gestellt?

https://www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz

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Relfe

02.05.2022 um 12:18 Uhr

falsche Frage:

wieso habt ihr Minusstunden oder Gleittage zu nehmen, wenn wegen eines Cyberangriffes nicht gearbeitet werden kann? Das wäre doch AG-Risiko gewesen und nicht AN-Risiko. Die Stunden sollte ihr schon wieder einfordern.

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 12:22 Uhr

@Relfe Das Gleitzeitkonto sieht dafür keine Regelung vor. Es gibt nur maximale Grenzen und was für eine Handlungsbedarf entsteht wenn ein bestimmter Stand erreicht ist.

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 12:24 Uhr

@Relfe Das ist richtig aber das ist schon sehr lange her und die Mitarbeiter und auch der Betriebsrat hat das einfach verpennt. Und soweit ich das vom Anwalt noch weiß gibt es Fristen die man einhalten muss wenn man Minusstunden einklagen will. Diese sind leider verstrichen.

R
RudiRadeberger

02.05.2022 um 12:25 Uhr

"Sollte nicht jeder Mitarbeiter ein Anrecht auf Zuschlag haben wenn Überstunden angeordnet werden ?"

Warum? Bin ich im Minus, schulde ich dem AG Arbeitszeit. Wenn ich diese Schulden begleiche...weshalb sollte mir der AG dafür mehr geben als vertraglich vereinbart?

Bin ich im Plus, habe ich dem AG Arbeitszeit zur Verfügung gestellt, für die er mich noch gar nicht bezahlt hat. Der Zuschlag ist dann seine Form der Wertschätzung dafür.

R
rtjum

02.05.2022 um 12:26 Uhr

Also ein Cyber-Angriff ist definitiv AG-Risiko und darf nicht zu Lasten der MA gehen. Wenn ich das so alles lese, gehe ich davon aus, dass Du nicht im BR bist, daher gehe mal nach einem Anwalt für Arbeitsrecht oder, falls du denn Mitglied bist, zur zuständigen Gewerkschaft. Auch wenn es keinen TV bei Euch gibt, so wirst Du zumindest Arbeitsrechtschutzberatung dort bekommen.

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 12:27 Uhr

Ein Beispiel: MA xy: 10 Minusstunden leistet Überstunden bekommt diese seinem Konto gutgeschrieben. Als Beispiel 8 Stunden

MA yz: 10 Plusstunden leistet Überstunden bekommt diese gutgeschrieben, aber mit einem Zuschlag von 50%. Als Beispiel 8 Stunden also insgesamt 12 Stunden.

Das kann doch so nicht erlaubt sein, oder ? Nur weil alle mit Minusstunden oder alle mit Plusstunden gleichbehandelt werden. Sollte nicht der Mitarbeiter ansich gleich behandelt werden ?

R
rtjum

02.05.2022 um 12:34 Uhr

Zuschläge für Mehrarbeit sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, so was wird normalerweise über Tarifverträge geregelt. Da ihr keinen habt, kommt es auf euren BR an was der verhandelt.

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 12:36 Uhr

@Rudi Stimmt schon, aber wenn ich ein GLZ Konto habe dann gehe ich davon aus, dass ich die Minusstunden nachhole kann wenn ich es für möglich erachte.

In diesem Fall sollen aber Überstunden in einem bestimmten Zeitraum geleistet werden. Also müssen alle Mitarbeiter mehr Arbeitsleistung erbringen als Sie müssen. Wieso wird dann hier beim Zuschlag unterschieden.

Ich kann nicht ein GLZ Konto als sachlichen Grund für etwas nehmen was zeitlich begrenzt ist. Ich stelle hier nur die Mitarbeiter besser die in diesem Zeitraum Plusstunden haben.

C
celestro

02.05.2022 um 12:39 Uhr

Bitte nicht Mehrarbeit und Überstunden durcheinander werfen. Warum sollte es für Mehrarbeit (Stundenkonto ausgleichen) Zuschläge geben? Für Überstunden ggf. schon ... das ist aber etwas anderes.

R
Relfe

02.05.2022 um 12:40 Uhr

alternativ kann man natürlich vereinbaren, das "angeordnete Überstunden" dem Zeitkonto nicht gutgeschrieben werden, so das die Kontostände "eingefroren sind" Wenn man dann allen MA die angeordneten Überstunden komplett ausbezahlt, dann würden alle die Zuschläge bekommen. Aber wollen wir wetten? - damit sind dann die Minusstundeninhaber wieder nicht einverstanden :-)

R
RudiRadeberger

02.05.2022 um 12:42 Uhr

"Bitte nicht Mehrarbeit und Überstunden durcheinander werfen. Warum sollte es für Mehrarbeit (Stundenkonto ausgleichen) Zuschläge geben? Für Überstunden ggf. schon ... das ist aber etwas anderes."

Stimmt. Siehe Girokonto. Bin ich 1000 Euro im Minus und zahle 800 Euro ein, werden die 800 nicht verzinst. Bin ich bei 0 und zahle ein, gibt es Zinsen. Daraus resultiert aber keine Ungleichbehandlung der Kontoinhaber.

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Zanthrax

02.05.2022 um 12:55 Uhr

@Rudi Bei einem Dispo zahlt man ggf. Zinsen also gibt es Sie doch. Aber bei einem Bankkonto ist das vorher auch genau geregelt was ich zahlen muss wenn ich mehr in Anspruch nehme als ich habe. Dies ist bei unserem Gleitzeitkonto nicht der Fall. Da hier der Arbeitgeber den Mitarbeiter ein Minus von 40 gewährt kann er nicht sagen das Sie nun schlechter gestellt werden oder die anderen besser.

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XYZ68

02.05.2022 um 13:24 Uhr

@ ZanthraX

Das mit dem Cyberangriff ist ja schon angesprochen worden. Hier sehe ich zwar auch Annahmeverzug, aber das hätte ich auch individuell einfordern können. Da ihr keinen Tarifvertrag habt, steht hier noch die Frage im Raum, ob im Arbeitsvertrag eine andere als die gesetzliche Verjährungsfrist geregelt wurde. Ansonsten wäre dies Frist 3 Jahre. Ist der Angriff schon so lange her?

Ansonsten hat der Arbeitgeber den Leuten ihren Lohn gezahlt, als sie die Gleittage genommen haben. Warum sollte er für das Ausgleichen des Zeitkontos jetzt auch noch Zuschläge bezahlen? Das wäre den Kollegen gegenüber, die keine Minusstunden haben, ja auch ungerecht. Arbeitet ihr in feste Schichten oder in echter Gleitzeit? (können die Kollegen eigenständig über Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit bestimmen, solange sie sich in einem bestimmten Rahmen bewegen?)

K
Kjarrigan

02.05.2022 um 13:32 Uhr

Lieber zanthrax du möchtest es nicht verstehen oder? Auch wenn das Giromodell von rudi aus der aktuellen Zeit gefallen ist so stimmt doch das Prinzip.

Der MA im Minus hat irgendwann vorher seine Sollzeit nicht erreicht Ist aber vom AG VOLL bezahlt worden als hätte er alle Stunden gearbeitet Jetzt arbeitet er MEHR um die Zeit wieder auszugleichen - WARUM soll der AG dem MA jetzt Zuschläge zahlen für Zeiten die der MA dem AG schuldet?

Damit wäre der MA doch demjenigen bessergestellt der jede Woche seine Zeiten abarbeite.

Es kann natürlich Ausnahmesituation geben (wie bei Euch, wenn der AG die Minusstunden verursacht hat, aber das müsste der BR mit dem AG verhandeln)

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 13:48 Uhr

@xyz Wir arbeiten in echter Gleitzeit, ist gibt zwar eine Kernzeit wo man arbeiten muss aber darüber und darunter ist man frei wann man beginnt bzw. endet.

@Kjarrigan Grundsätzlich stimme ich euch zu. Aber wenn in einem festen Zeitraum alle Mitarbeiter überstunden leisten müssen ist das nicht in Ordnung. Hätte zum Beispiel Mitarbeiter xy mit Minusstunden gewusst das es in diesem Bereich Zuschläge gibt hätte er vielleicht vorher sein Konto ausgeglichen. Der Sachliche Bezug ist für mich der Zeitraum. Und ich finde es unangebraucht nur weil diese Mitarbeiter zum aktuellen Zeitpunkt ein Saldo aufweisen diese schlechter zu stellen. Das hat nix damit zu tun das Sie arbeit nachholen müssen. Genauso könnte man fragen warum der Mitaribeiter mit PlusStunden belohnt werden sollte. Denn innerhalb dieses Zeitraum sollen alle die Gleiche Menge an Überstunden arbeiten also Sollzeit + Überstunden.

Zu jedem anderen Zeitpunkt hätte niemand einen Zuschlag erhalten. Tut mir leid das möchte ich wirklich nicht verstehen. Wie man zeitlich begrenzt Mitarbeiter schlechter da stellt nur weil Sie ein geduldetes Gleitzeitkonto im Saldo haben.

C
celestro

02.05.2022 um 16:06 Uhr

"Jetzt arbeitet er MEHR um die Zeit wieder auszugleichen - WARUM soll der AG dem MA jetzt Zuschläge zahlen für Zeiten die der MA dem AG schuldet?"

Weil das eine Mehrarbeit ist und das andere Überstunden. ;-)))

R
Relfe

02.05.2022 um 16:19 Uhr

@ZanthraX

wenn jemand etwas nicht verstehen möchte, dann bedeutet das: Erklärungen kann man sich sparen, weil derjenige bereits beschlossen hat, Argumenten keinen Zutritt zu lassen.

btw: ich hatte einen Ausweg aus dem Dilemma vorgeschlagen siehe weiter oben.

NB
nicht brauchen

02.05.2022 um 16:40 Uhr

So wir vergleichen jetzt mal 2 Mitarbeiter:

Einer arbeitet 2 Monate ganz normal und er hat 0 Plus und 0 Minusstunden. Gearbeitet sagen wir mal 8*40h=320h Einer arbeitet 2 Monate aufgrund was auch immer weniger und er hat jetzt 30 Minusstunden (also 290h gearbeitet). Jetzt macht der Erste 20 Überstunden und bekommt dann einen Zuschlag von 50% mittels Zeitgutschrift. Also 30h. Gearbeitet 340h Bezahlt 350h

Du willst, dass der 2te jetzt wenn er 20h mehr arbeitet dann auch die 30h bekommt? Obwohl er dann nicht mal auf seinen Sollstunden ist und erst 310h gearbeitet hat.

Ausgleichen auf 0 und dann bekommt man auch den Überstundenzuschlag...

Z
Zanthrax

02.05.2022 um 16:59 Uhr

Ja genau das möchte ich, weil er dazu aufgefordert wird in diesem Zeitraum die Überstunden zu leisten.

Wenn man nur den angeordneten Zeitraum betrachtet leisten alle Mitarbeiter ihre Sollzeit + Überstunden nur das nicht alle Mitarbeiter die gleichen behandelt werden. Es ja immerhin eine Ausnahmesituation und nicht der Regelfall. Im Regelfall würde auch der Mitarbeiter im Plusbereich keinen Zuschlag für noch mehr arbeit erhalten.

Denn normalerweise gibt es ja keinen Zuschlag und man würde die Minusstunden mit normaler Mehrarbeit ohne Zuschlag ausgleichen.

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XYZ68

02.05.2022 um 17:14 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf und in der BV es so geregelt wurde und der BR den Überstunden zugestimmt hat, dann ist das so. Gerechtigkeit hin oder her, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Überstundenzuschläge. Es sei denn in einen Tarifvertrag, einer BV oder im Arbeitsvertrag ist etwas anderes geregelt. Ich vermute mal, das der BR glücklich ist, überhaupt so gute Zuschläge herausgehandelt zu haben. Die Leute mit den Minusstunden sollten halt drauf achten, ihre Stunden auszugleichen. Wir haben auch einen Gleitzeitkorridor und ich bemühe mich ständig etwas über Null zu sein. Überstunden mit Zuschlägen gibt es bei uns nur bei Zusatzschichten. Und auch in dem Fall nur, wenn das Zeitkonto über 0 war. Da wir Gehalt bekommen ist das für uns auch so in Ordnung.

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