Wieviel Zuschlag?
Hab gerade nur einen TV von 97 von der IG Metall zur Hand kann mir jemand sagen ob es immer noch so ist das nur 13% vom Betrieb länger als 35 Std in der Woche arbeiten dürfen?
wie ist es wenn ich jetzt einen 40 Std Vertrag habe muß dann ein Zuschlag von der 35 bis zur 40 Std bezahlt werden?
Wenn ich jetzt Sonntag Nacht anfange zu Arbeiten als Mehrarbeit muß ich ja 60% (ist Nachtarbeit zugleich Mehrarbeit, beträgt der Zuschlag 60%v.H des Stundenverdienstes) zuschlag bekommen. Was ist aber mit der Zeit ab 22.00 die ja auf Sonntag auch noch fällt bekäme ich dann für die 2 Std insgesamt 110% Zuschlag ? Da ja unter §6 Zif 5 Abs(II) steht "Beim Zusammentreffen mehrer Zuschläge nach Ziff. 1-4 für diesselbe Arbeitsstunde ist nur 1 Zuschlag zu zahlen und zwar der höchste"
kann mir vielleicht jemand Auskunft geben bin noch nicht so ganz fit in BR Arbeit gehe erst noch auf mein erstes BR Seminar dieses Jahr
Vielen Dank im Voraus Rumpelstilzchen
Community-Antworten (5)
24.03.2007 um 11:28 Uhr
Hallo Rumpelstilchen,
- es sind 18% die einen 40 Std.-Vertrag haben können
- der Zuschlag für Mehrarbeit beginnt bei einen 40 Std.-Vertrag ab der 41. Std.
- der Sonntagszuschlag beträgt 70%
- der Nachtzuschlag beträgt 25% der LG7 egal in welcher LG Du bist!
- Nachtarbeit wenn es Mehrarbeit ist 50%
- es gibt Ausnahmen im §6 MTV wo es zu zwei Zuschlägen gleichzeitig kommt die ich aber nicht ohne Nachschlagen beantworten kann. ich schaue am Montag nach und gebe Bescheid.
24.03.2007 um 19:32 Uhr
Danke Werner bis Montag
24.03.2007 um 19:35 Uhr
rumpelstilzchen,
"Danke Werner bis Montag" ....
ah ja ..... Frage hat ihr kein intranet oder E-Mail , ist der austausch von Info´s über das forum nicht etwas " Lang" ?? Oder hatte dieses einen Besonderen grund ?
25.03.2007 um 01:32 Uhr
"Danke Werner bis Montag" ....
ah ja ..... Frage hat ihr kein intranet oder E-Mail , ist der austausch von Info´s über das forum nicht etwas " Lang" ?? Oder hatte dieses einen Besonderen grund ? Antwort 3 Erstellt
Sorry "Werner" arbeitet nicht bei uns im Betrieb, wüßte ich zumindest nicht, hat sich nur höflich auf meine Frage geäusert und wollte mich nur bedanken für seine Arbeit nachzuschauen! Tut mir leid wenn es jetzt für jemanden so qusgesehen hat als würden wir uns kennen.
Rumpelstilzchen
26.03.2007 um 12:41 Uhr
Hallo Rumpelstilzchen, die Ausnahmen: Spätarbeitszuschlag und Nachtarbeitszuschlag bei Sonntagsarbeit Arbeit am 01.Jan. am 1. Ostertag am 1. Pfingsttag am
- Weihnachtstag an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen.
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