Erstellt am 26.09.2014 um 15:59 Uhr von Pickel
Kann jetzt aus dem Sachverhalt nichts erkennen, was dem BRM vorzuwerfen wäre.
Erstellt am 26.09.2014 um 16:11 Uhr von wieso
sorry, hätte dazu schreiben müssen, dass das BRM sich der Meinung vollumfänglich angeschlossen hat und die vorgeschlagene Vorgehensweise (ohne Zuschlag arbeiten zu lassen) befürwortet hat.
Erstellt am 26.09.2014 um 16:29 Uhr von paula
und? Darf er diese Meinung nicht haben? Du hast eine andere und weißt zu Recht auf den TV hin. Nichtsdestotrotz darf er doch anderer Meinung sein. Oder darf bei Euch ein BRM keine eigene Meinung haben.
Hat der BRV bei seinem Hinweis denn den Beschluss des Gremiums gehabt und durfte der eine solche Frist setzen?
Erstellt am 26.09.2014 um 16:42 Uhr von wieso
natürlich darf ein jeder seine Meinung haben und auch äussern aber wenn Gesetz und/oder TV eindeutig und unmißverständlich etwas regelt oder besser gesagt vorschreibt, dann sollten Diskussionen darüber eigentlich hinfällig sein.
Beschluss hatte der BRV keinen, denn s.E. ist die Sachlage eindeutig und irgendwann musste ja eine Entscheidung auf den Tisch.
PS: gerade weil das Gremium nach Gefühl und Meinung entscheidet habe ich ja ein Problem.
Jedenfalls in Angelegenheiten die aufgrund gesetzlicher Regelung gar keine eigene Meinung bzw. Entscheidung zulassen. Hier geht es um Benachteiligung von MA und für die sind wir doch schliesslich da, oder?
Erstellt am 26.09.2014 um 16:50 Uhr von paula
dann hoffe ich mal dass du nicht für dein Gremium gesprochen hast sondern für dich als BRM....
sonst würde ich im Gremium mal über deine Rolle sprechen wollen
Erstellt am 26.09.2014 um 16:53 Uhr von wieso
@paula: kannst du das bitte begründen?
Erstellt am 26.09.2014 um 17:41 Uhr von Kölner
Wieso...
...weil du keine Fristen zu setzen hast. Und du kannst mit Beschluss agieren, aber nicht ohne. Paula würde dich vermutlich abwählen. Ich auch.
Erstellt am 26.09.2014 um 18:00 Uhr von gironimo
Ich sehe da jetzt auch nichts verwerfliches. Der § 80 BetrVG fordert vom BR die Anwendung der Tarife zu überwachen. Das da der BRV darauf hinweist, dass etwas offensichtlich anders läuft als vom Tarif vorgesehen, ist doch o.k.
So etwas Offensichtliches könnte jedes BR-Mitglied feststellen. Erst wenn daraus eine Aktion - wie auch immer - folgen soll, wäre ein Beschluss erforderlich.
(Hätte der BR etwas anderes beschließen können als die Einhaltung des Tarifes zu fordern?)
Erstellt am 26.09.2014 um 18:13 Uhr von ganther
Gironimo aber eben nicht für das Gremium! !! Und wie will ein einzelner BRD eine belastbare Frist setzen? Nur mit Allmachtsphantasien
Erstellt am 27.09.2014 um 09:58 Uhr von gironimo
Gute Argumente wirken oft besser als gerichtsfeste Fristsetzungen. Im Übrigen kann der BR ja im Falle, dass der AG auf gute Worte nicht hört, immer noch beschließen, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann.
Was ja hier in der Frage durchklingt: Dürfen einzelne BR-Mitglieder, die im Zuge ihrer BR-Tätigkeiten Missstände antreffen, diese ansprechen und den AG um Abhilfe bitten. Ich denke - das muss unbedingt möglich sein und ist auch richtig so. Es ist ja letztendlich keine "Aktivität" des BR.
Würde man jede Unregelmäßigkeit erst dann zur Sprache bringen können, wenn der BR dies auch beschlossen hat, verkommt der BR zum Beamtenapparat. Natürlich gehört dazu, dass die BR-Mitglieder in den BR-Sitzungen offen berichten, sodass - wenn es dann erforderlich wird - der BR als Gremium eventuell notwendige Aktivitäten beschließen kann.
Erstellt am 27.09.2014 um 10:18 Uhr von ganther
Ja sicher als BRM darf ich mich so äußern. Aber dabei MUSS gerade der BRV jeden Anschein unterlassen dass er für das Gremium handelt! Und ehrlich: so wie wieso schreibt habe ich da gigantische Zweifel dran. Nein er will bist lieber Maßnahmen gegen einen Kollegen der SEIN Ultimatum mittragen will. Wo sind wir denn bitte? Das geht gar nicht! Er macht SEIN Ding und der Kollege soll an die wand gestellt werden. Da habe ich dann massive Zweifel an der Eignung als BRV!!!
Erstellt am 27.09.2014 um 21:05 Uhr von alterMann
Ich kann die Haltung von wieso gut verstehen. Die AN bekommen eindeutig weniger gezahlt, als ihnen nach TV zusteht. Nach Jahren wird das bekannt, und der AG spricht mit einem BRM, der möge doch bitte auf den BRV einwirken, dass die AN noch einmal ohne die ihnen zustehenden Zuschläge arbeiten. Der Versuch ist schon reichlöich merkwürdig. Aber als BRM dem AG in einer solchen Situation Recht zu geben, kann ich nun gar nicht mehr nachvollziehen.
Mag sein, dass sich wieso etwas ungeschickt verhalten hat. Aber wenn es jetzt eine Diskussion im BR braucht, dann doch wohl darum, welche Rechte der BR denn nun vertritt?!
Ich hätte an wiesos Stelle jedenfalls auch einen dicken Hals, und das hat nichts mit Allmachtsphantasien zu tun.
Erstellt am 27.09.2014 um 21:09 Uhr von alterMann
Und noch ein Nachtrag: Als BR würde ich den betroffenen AN einen besonderen Service bieten, nämlich ein Formschreiben, in der sie die ihnen noch zustehenden Zuschläge der letzten 6 (?) Monate einfordern.
Erstellt am 28.09.2014 um 00:32 Uhr von ganther
Mal ehrlich ist wäre so einfach gewesen:wieso ist BRV. Also warum hat er nicht kurzfristig zur Sitzung geladen und sich einen Beschluss geholt? Nein er erweckt den Eindruck für das Gremium zu handeln. Von mir würde er eine dunkelgelbe Karte bekommen. Aber nur nach Entschuldigung
Erstellt am 29.09.2014 um 17:54 Uhr von wieso
Zitat wieso:
"Die Zusage, dass mit Zuschlag vergütet wird, kam nach dem Gespräch mit dem BR Kollegen"
Heute ist Montag also ist der Samstag Vergangenheit und die Zusage ist plötzlich aufgehoben mit Begründungen die ich nicht nachvollziehen kann.
Morgen ist Sitzung und heute um 17 Uhr sagt o.g. BRM die Teilnahme an der Sitzung ab. Er ist Aussendienstler und hat einen wichtigen Kundentermin.
Erstellt am 29.09.2014 um 18:11 Uhr von paula
@wieso
und? was willst du damit denn sagen?
Du hast morgen Deine Sitzung und kannst ganz im Sinne des BetrVG Deine Beschlüsse herbeiführen. Und wenn Dein Kollege nicht an der Sitzung teilnimmt, dann ist das so. Das hier der Kollege seine Funktion als BRM verkennt und einen Kundentermin ihm wichtiger ist, ist sicher nicht schön. Andererseits hat so was sicher schon jedes Gremium erlebt.
Das ist aber für mich immer noch kein Sachverhalt um eine Sonderbehandlung für den Kollegen zu fordern. Man kann ihn daran erinnern welchen Stellenwert sein BR-Amt hat, aber es gibt für mich keinen Grund über seine Gesinnung etc zu sprechen. Denn gerade das ist in einem demokratisch gewählten Gremium zunächst eine Sache des einzelnen BRM
Erstellt am 29.09.2014 um 18:34 Uhr von wieso
sagen, will ich nichts sondern nur den aktuellen Stand mitteilen.
Kann sich jeder denken was er will.