Bei unserer Firma werden Überstunden ohne jede schriftlich niedergelegte Vereinbarung "traditionell" mit 25% Zuschlag auf den Grund-Stundenlohn bezahlt. Wochenarbeitszeit ist von Montag bis Freitag mit 40 Stunden pro Woche. Wir sind ohne Tarifvertrag, es existiert keine BV über die Zuschläge für die Vergütung von Überstunden

Wir sind ein Service-Unternehmen und berechnen unseren Endkunden bei Einsätzen am Samstag 50% Zuschlag auf die Technikerstunde, an Sonntagen (eher selten der Fall) 100% Zuschlag auf die Technikerstunde.

Es kursiert eine scheinbare Gewissheit, dass die Techniker eigentlich einen Anspruch darauf hätten, die Arbeitszeiten/Überstunden dementsprechend auch mit 50% Zuschlag an Samstagen und 100% Zuschlag auf den Grundstundenlohn sonntags vergütet zu bekommen.

Wir vom BR haben gesucht und recherchiert, aber kein Urteil oder gar ein gesetzliche Regelung gefunden, auf die wir uns berufen könnten. Weiss jemand aus unserer Runde hier Rat?