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Zusammentreffen mehrer Zuschläge

Z
zuckertuete
Feb 2019 bearbeitet

In unserer Betriebsvereinbarung ist u.a. geregelt:

  1. 25% Mehrarbeitszuschlag bei Samstagarbeit, je Stunde
  2. 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Nachtschicht (Freitag zu
    Samstag), je Stunde
  3. 25% Zuschlag bei Nachtarbeit von 22.00-24.00 und von
    4.00 - 6.00 Uhr, je Stunde
  4. 35% Zuschlag bei Nachtarbeit von 24.00 - 4.00 Uhr, je Stunde

Jetzt folgender Fall und die Frage: Ein Arbeitnehmer arbeitet von Freitag auf Samstag in Nachtarbeit als Mehrarbeit 22.00 – 6.00 Uhr.

Gelten alle möglichen Zuschläge als Entgelt.? (siehe unten)

  1. 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Schicht von Fr. auf Sa. -- 8 Std.
  2. 25% Zuschlag von 22.00-24.00 und 4.00-6.00 Uhr -- 4 Std.
  3. 35% Zuschlag von 24.00 - 04.00 Uhr -- 4 Std.

Liege ich da richtig oder wird nur ein einziger Zuschlag gezahlt?

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

25.02.2019 um 12:34 Uhr

zuckertuete, wenn es in eurer BV nicht anders geregelt ist, müssten nach meiner Auffassung alle Zuschläge gezahlt werden.

K
krambambuli

25.02.2019 um 12:35 Uhr

Wenn das nicht eindeutig in der BV steht, ist sie schlecht ausgearbeitet. Ich würde davon ausgehen, dass mehrere Zuschläge addiert werden müssen.

Abgesehen davon, dass einige Zuschläge möglicherweise unter § 77 Abs 3 BetrVG fallen.

P
Pickel

25.02.2019 um 14:08 Uhr

Merke aber auch: Die Zuschläge müssten jeweils auf den Basislohn zu zahlen sein.

S
Schwarzwälder

25.02.2019 um 14:23 Uhr

Kein TV? In Unserem steht, dass bei mehreren anwendbaren Zuschlägen nur jeweils der höchste gezahlt wird.

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