In unserer Betriebsvereinbarung ist u.a. geregelt:

1. 25% Mehrarbeitszuschlag bei Samstagarbeit, je Stunde
2. 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Nachtschicht (Freitag zu
Samstag), je Stunde
3. 25% Zuschlag bei Nachtarbeit von 22.00-24.00 und von
4.00 - 6.00 Uhr, je Stunde
4. 35% Zuschlag bei Nachtarbeit von 24.00 - 4.00 Uhr, je Stunde

Jetzt folgender Fall und die Frage:
Ein Arbeitnehmer arbeitet von Freitag auf Samstag in Nachtarbeit als Mehrarbeit 22.00 – 6.00 Uhr.

Gelten alle möglichen Zuschläge als Entgelt.? (siehe unten)

1. 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Schicht von Fr. auf Sa. -- 8 Std.
2. 25% Zuschlag von 22.00-24.00 und 4.00-6.00 Uhr -- 4 Std.
3. 35% Zuschlag von 24.00 - 04.00 Uhr -- 4 Std.

Liege ich da richtig oder wird nur ein einziger Zuschlag gezahlt?