Zusammentreffen mehrer Zuschläge
In unserer Betriebsvereinbarung ist u.a. geregelt:
- 25% Mehrarbeitszuschlag bei Samstagarbeit, je Stunde
- 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Nachtschicht (Freitag zu
Samstag), je Stunde - 25% Zuschlag bei Nachtarbeit von 22.00-24.00 und von
4.00 - 6.00 Uhr, je Stunde - 35% Zuschlag bei Nachtarbeit von 24.00 - 4.00 Uhr, je Stunde
Jetzt folgender Fall und die Frage: Ein Arbeitnehmer arbeitet von Freitag auf Samstag in Nachtarbeit als Mehrarbeit 22.00 – 6.00 Uhr.
Gelten alle möglichen Zuschläge als Entgelt.? (siehe unten)
- 25% Mehrarbeitszuschlag bei 6. Schicht von Fr. auf Sa. -- 8 Std.
- 25% Zuschlag von 22.00-24.00 und 4.00-6.00 Uhr -- 4 Std.
- 35% Zuschlag von 24.00 - 04.00 Uhr -- 4 Std.
Liege ich da richtig oder wird nur ein einziger Zuschlag gezahlt?
Community-Antworten (4)
25.02.2019 um 12:34 Uhr
zuckertuete, wenn es in eurer BV nicht anders geregelt ist, müssten nach meiner Auffassung alle Zuschläge gezahlt werden.
25.02.2019 um 12:35 Uhr
Wenn das nicht eindeutig in der BV steht, ist sie schlecht ausgearbeitet. Ich würde davon ausgehen, dass mehrere Zuschläge addiert werden müssen.
Abgesehen davon, dass einige Zuschläge möglicherweise unter § 77 Abs 3 BetrVG fallen.
25.02.2019 um 14:08 Uhr
Merke aber auch: Die Zuschläge müssten jeweils auf den Basislohn zu zahlen sein.
25.02.2019 um 14:23 Uhr
Kein TV? In Unserem steht, dass bei mehreren anwendbaren Zuschlägen nur jeweils der höchste gezahlt wird.
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