Mitbestimmung bei?
Bei uns im Betrieb werden die Zugangstore und Tore zum Autoparkplatz schon 15 Minuten nach Beendigung der Arbeitszeit geschlossen, damit keine fremden Leute sich Zutritt verschaffen können. Nun haben 2 MA das Problem länger wie die 15 Minuten arbeiten zu müssen. Diese kommen nur nach Anfrage beim Meister noch aus der Tür bzw. durch das Tor zum Parkplatz. Hat hier der BR ein Mitbestimmungsrecht über die Öffnungs-und Schließzeiten?
Community-Antworten (8)
27.08.2021 um 13:29 Uhr
Was sagt denn der BR zu den Arbeitszeiten? Denn wir kann jemand 15 Minuten länger brauchen, als die "Arbeitszeit" dauert?
27.08.2021 um 13:44 Uhr
Evtl. nach § 87 Nr. 1 BetrVG - Ordnung im Betrieb
Aber was will man da groß mitbestimmen. m Der AG möchte nicht, dass jeder einen Schlüssel bekommt - ok. Der Ag möchte das sein Betrieb / Werksgelände abgeschlossen und gesichert - ok Der Meister oder der Wachdienst ist da und die MA können den Betrieb verlasen - ok.
WAs möchte der BR jetzt erreichen?
27.08.2021 um 13:49 Uhr
BR möchte die Zeiten verlängern, weil 15 Minuten nach ertönen der Sirenen zum Arbeitsende und umziehen, waschen etc. nicht immer ausreichen um das Gebäude und den Parkplatz zu verlassen. Außerdem sollen die MA, welche länger arbeiten nicht nach jedem Arbeitsende erst den Meister rufen müssen.
27.08.2021 um 13:59 Uhr
Wer schließt denn da ab? Muss das innerhalb der 15 Minuten passieren? Klingt ja eher nach "könnte man auch später machen". Oder geht das automatisch? Dann wäre die Programmierung für 15 Minuten mehr ja sicher easy.
27.08.2021 um 14:09 Uhr
Warum hat man die Toroffenhaltezeit um 15 Minuten gekürzt?
27.08.2021 um 14:15 Uhr
warum fragen die 2 MA nicht während der Arbeitszeit beim Meister nach? Können ihm ja mitteilen: in 15 Minuten haben wir Feierabend, machst Du dann bitte rechtzeitg das Tor auf.
27.08.2021 um 15:30 Uhr
@petermännchen, Danke für den Link, ich dachte schon mit mir stimmt was nicht, da mir alles so bekannt vorkam :-))
27.08.2021 um 16:02 Uhr
Um hier mit dem AG zu verhandeln ist doch die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit vollkommen ausreichend.
"Lieber AG, könntest Du das Garagentor bitte täglich 15 Minuten länger auf lassen, damit es auch alle MA rechtzeitig aus der Garage schaffen?"
"Nein."
"Ok, dann müssen wir leider die Zustimmung zu sämtlichen Überstunden verweigern, damit es auch alle MA rechtzeitig aus der Garage schaffen."
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