Wir arbeiten zurzeit an einer BV bezüglich Leistungsbonus. Globales System, Globales Unternehmen.
Wir unterliegen keinem Tarif.
Dadurch haben wir nur Mitbestimmung bei der Verteilung.
Über die Punkte bei denen wir unsere Mitbestimmung sehen ist die örtliche Geschäftsleitung unserer Meinung.
Nach ihrer Aussage hat sie aber, weil die Vorgaben des Programms vom Mutterkonzern aus den USA kommen, keinen Gestaltungsraum.
Wenn die Company entscheide das ein Bonus gezahlt, hat das örtliche Werk immer noch die Möglichkeit an dem Programm nicht teilzunehmen.
Die BV die zurzeit verhandelt wird, regelt die Berechnung (Company und Business Anteil) und die Bandbreite des Bonus ( je nach Beurteilung).
Der Bonus an die Mitarbeiter soll je nach Beurteilung zwischen 50 und 125 % betragen. Die tatsächlichen Verteilungsmatrixen liegen aber noch nicht vor weil die Geschäftszahlen für 2011 ja noch nicht vorliegen.
Die tatsächliche Verteilung soll später in einer Ergänzungs- BV geregelt werden.
Von der Geschäftsleitung werden wir immer erpresst: Akzeptieren oder wenn es zur Einigungsstelle kommen sollte, wird der Bonus eben nicht gezahlt. (Weil ja das örtliche Werk am Programm nicht teilnehmen muß)
Jetzt meine Frage:
In diesem Jahr wollen wir unsere Mitbestimmung bei der BV nicht wahrnehmen mit der Begründung: wir können ja doch nichts gestalten. Dafür wollen wir, wenn das örtliche Werk entschieden hat, dass es zu einer Bonuszahlung kommt, die Mitbestimmung bei der dann zu erfolgenden Verteilung ziehen.
Besteht da für uns irgendein rechtlicher Nachteil oder müssen wir noch etwas berücksichtigen??