Erstellt am 06.12.2011 um 18:24 Uhr von paula
sehe jetzt nicht ganz das Problem. Man kann doch regeln nach welchen Grundsätzen ein Bonus aus den USA (falls er ausgeschüttet wird) gezahlt wird. Was muss da dann noch konkret betrachtet werden was ihr heute nicht kennt?
Euer Problem der Erpressung bleibt doch auch wenn ihr so wie jetzt geplant vorgeht: der AG entscheidet sich dann halt später dagegen obwohl er schon ja gesagt hat. Das kann zwar eine Behinderung der BR-Arbeit sein, aber wenn der AG es geschickt formuliert, dann schaut ihr zwischen den Fingern durch.
Unser AG hat ein Jahr nachdem die neue Bonus-BV nicht in seinem Sinne ausgehandelt wurde in der Einigungsstelle noch die Bremse reingehauen. Begründung: das von der Einigungsstelle vorgesehene Bonusmodell würde die unternehmerischen Ziele nicht genügend berücksichtigen und daher kein Bonus. Den schwarzen Peter hatte der BR und unsere Versuche dagegen vorzugehen waren von Null erfolgt gekrönt
Erstellt am 06.12.2011 um 21:03 Uhr von Lernender
@Paula
hab ich dich richtig verstanden der AG hat einen Bonus in Summe schon zugesagt und dann wieder zurückgezogen?
Wenn ja was hat das Arbeitsgericht dazu gesagt, dass ihr ja bestimmt angerufen habt.
Erstellt am 07.12.2011 um 18:21 Uhr von paula
@Lernender
Der AG hat einen Bonus abhängig vom Geschäftserfolg in die Verhandlungen eingebracht. X,X% der Umsatzrendite. Wir konnten uns über die Verteilung nicht einigen. Es ging insbesondere darum, ob die Leistung des einzelnen eingeht oder ob es nur auf die Leistung einer organisatorische Gruppe geht.
Anrufung der Einigungsstelle durch AG. Ein gut bezahlter BAG-Richter als Einigungsstellenvorsitzender hat durch das Programm geführt. Der grundsätzliche Dissens blieb bestehen. Der Einigungsstellenvorsitzende hat dann ein eigenes Modell entwickelt. Grundsätzlich Leistung der Gruppe, aber Abweichungen für den einzelnen MA möglich, wenn dieser nicht genug zum Gruppenerfolg beiträgt. Für MA inStabsbereichen mit Spezialistenfunktion auch individuelles Zielverfahren möglich.
AG reichte das nicht. Ziel des Bonuses sei die individuelle Leistungentlohung als Anreizsystem. Dies sei mit diesem Vorschlag nicht umsetzbar. Also kein Bonus.
Der BAG-Richter hat sich geärgert wie die S.. aber er machte uns schon keine Hoffung. So hat es auch das ArbG gesehen. Das wäre keine Behinderung der BR-Arbeit. UNd da das MBR aus §87 BetrVG nur auf dioe Verteilungsgrundsätze gehe und nicht auf das ob, könne der AG jederzeit den Stecker ziehen außer er habe sich durch eine BV für eine bestimmte Zeit gebunden
Tja und so war der Böse der BR in den Augen der MA....
Erstellt am 07.12.2011 um 18:39 Uhr von Lernender
@Paula
wie war der Hergang?
Die Einigungsstelle hat einen Spruch gefällt mit dem der AG nicht einverstanden war. Der AG ist dann vors Arbeitsgericht gezogen um den Spruch anzufechten und das Arbeitsgericht hat ihm Recht gegeben.
Wäre nett wenn du noch was dazu sagst. Wir haben auch eine Gewinnbeteiligung und entsprechend eine BV abgeschlossen.
Ich war aber immer der Meinung einmal zugesagte Gelder dürfen nicht mehr zurückgezogen werden.
Erstellt am 07.12.2011 um 22:45 Uhr von paula
okay noch mal Hergang:
1. AG kündigt Bonus an. Er geht auf BR zu um Verteilungsgrundsätze zu verhandeln
2.Verhandlungen
3. Scheitern, Anrufung Einigungsstelle
4. Verhandlungen Einigungsstelle
5. halb drei nachts in der Verhandlung der Einigungsstelle: Einigungsstellenvorsitzende präsentiert seinen Kompromiss und BR würde diesem zustimmen. Daraufhin zieht der AG in dieser Sitzung der Einigungsstelle sein Angebot des Bonus zurück. Daraufhin erfolgte kein Spruch der Einigungsstelle mehr da es nichts zu verteilen gab
6. BR zieht vor das ArbG; Behinderung BR-Arbeit etc.
7. BR verliert vor ArbG
8. BR zieht vors LAG
9. Reguläre BR-Wahl: Fraktion die dem BR die ganze schuld am Scheitern gibt gewinnt Wahl
10. Beschwerde vor dem LAG wird zurück genommen
Bei Eurer BV musst du unterscheiden: ist die BV befristet oder gibt der AG für die Jahre x bis y eine Zusage auszuschütten? Wenn ja dann seid ihr für diese Zeit sicher.
Wenn es eine unbefristete BV ist gibt es ein Problem: die Verteilungsgrundsätze sind in der zwingenden Mitbestimmung daher wirkt eine solche BV insoweit nach. Aber nicht hinsichtlich des OB! Das bedeutet wenn der AG die BV kündigt muss er auch nimmer zahlen wenn er nichts zur Ausschüttung bringen möchte. Das hatten wir nämlich vor ein paar Jahren auch schon. Auch das wollten wir vor Gericht überprüfen lassen aber der Erfolg stellte sich nicht ein
Diese Bonuszahlung ist bei uns schon lange umstritten. Am Ende des Tages ist es der nie geklärte Dissens der Leistungstransparenz. Der AG will wissen wer was und wie leistet und das besonders belohnen und der BR ist dagegen
Erstellt am 08.12.2011 um 14:51 Uhr von Lernender
@Paula
Danke, schade das eskeinen Spruch vorm LAG gab.
Erstellt am 08.12.2011 um 23:39 Uhr von paula
wie meinte der Einigungsstellenvorsitzende: sie können jetzt klagen oder den AG überzeugen für Kinder in Afrika zu spenden. Mit der zweiten Sache machen Sie etwas sinnvolles. Wenn Sie klagen werden sie nur Geld verbrennen denn diese Klage kann der BR nicht gewinnnen. Der AG muss kein Geld an die Belegschaft verschenken und er muss bei einer solchen Sache den BR nicht im guten Licht erscheinen lassen. BRs müssen einfach mal die Grenzen erkennen...
Das war echt frustrierend!