Erstellt am 09.07.2020 um 08:59 Uhr von takkus
Mir ist jetzt auf die Schnelle nicht geläufig dass es dazu eine gesetzliche Regelung gibt. Ich wär schon froh, wenn wir ausreichend Mitarbeiterparkplätze hätten. Hier kann ich nur sagen: ihr Glücklichen. Unsere Kolleginnen und Kollegen haben auch eine solche Wegstrecke zu (Gott- sei- Dank noch kostenfreien) öffentlichen Parkplätzen.
Auf der anderen Seite ist dies doch eine perfekte Erziehungsmaßnahme um Mehrarbeit/ Überstunden zu vermeiden. Der ArbG zwingt die Mitarbeitenden ja regelrecht zu einem pünktlichen Feierabend. Sehr gut.
Erstellt am 09.07.2020 um 09:01 Uhr von celestro
wie kann das Tor "zu früh" verschlossen sein, wenn es bis ca. 30 Minuten nach Arbeitsende noch offen ist?
Erstellt am 09.07.2020 um 09:25 Uhr von UdoWoe
Zu "früh" kann ein Tor nie verschlossen sein. Wie schon takkus erwähnte, erzieht das die MA keine Überstunden zu machen. 30 min nach Arbeitsende finde ich auch eine realistische Zeit.
Sollte euch dies zu wenig sein, dann müsstet ihr mit dem AG sprechen. Das könnte unter den Punkt Betriebliche Ordnung fallen.
Schön ist auch, dass ihr immer noch kostenlose Parkplätze habt.
Wer schließt den das Tor ab? Jemand aus der Verwaltung? Wenn er nach Hause geht?
Erstellt am 09.07.2020 um 10:08 Uhr von Kratzbürste
Warum brauchen denn die Angestellten eine halbe Stunde vom Gebäude bis zum Tor? Oder anders herum: warum machen sie nicht Feierabend, wenn Feierabend ist? Um den Punkt solltet Ihr euch mehr kümmern als um die Frage, wie mache ich es den Angestellten noch leichter, sich vom Arbeitgeber "ausbeuten" zu lassen.
Ansonsten wäre die Schließzeit natürlich eine Frage der Ordnung im Betrieb.
Erstellt am 09.07.2020 um 10:14 Uhr von celestro
"als um die Frage, wie mache ich es den Angestellten noch leichter, sich vom Arbeitgeber "ausbeuten" zu lassen."
Wenn nachher raus kommt, das der Betrieb (z.B. Produktion) freitags einfach früher Schluss macht, als z.B. die Verwaltung, wirst Du Dich hoffentlich angemessen entschuldigen.
Erstellt am 09.07.2020 um 10:45 Uhr von Kjarrigan
Den Angestellten wird doch nicht der Weg zum Parkplatz versperrt, sondern sie müssen einen anderen Weg nehmen, der 8 - 10 MIn (keine halbe Std. Kratzbürste) länger ist als der Weg - sozusagen - quer durch den Betrieb der halt zu einer bestimmten Uhrzeit verschlossen wird (Sichheitsergründe oder was weis ich)
Ich glaube auf manchen Betriebsgeländer - ich denk mal so an Flughafen Frankfurt oder ähnliches - wären die MA froh nur 10 min vom Gebäude des Arbeitsplatzes bis zum Auto laufen zu müssen.
Erstellt am 09.07.2020 um 11:04 Uhr von Kratzbürste
Nachdenken hilft. Da steht in der Frage:
Eine halbe Stunde nach Feierabend wird zu gemacht. Wenn also die Angestellten Feierabend haben, warum schaffen sie es nicht in der halben Stunde (und müssen dann einen Umweg laufen)? Warum ist das so?
a) der Weg ist zu lang: dann andere Schliesszeiten mit dem AG aushandeln.
b) die Angestellten machen nicht Feierabend, wenn Feierabend ist: dann dafür sorgen, das der AG den Feierabend durchsetzt.
Da ich selbst "Angestellter" bin, bin ich mir zu 99,5987% sicher, dass es keinen Anlass zur Entschuldigung geben wird.
Erstellt am 09.07.2020 um 11:21 Uhr von Betriebsrat LM
Es geht darum ,das einige ,die Gleizeit haben, dann nicht aus dem verschlossenem Tor zum Parktplatz des Autos kommen und dann einmal außerhalb des Betriebsgeländes rum zum Parkplatz erst gelangen.
Erstellt am 09.07.2020 um 11:25 Uhr von rtjum
habt ihr denn mal mit dem AG gesprochen ob das tor nicht länger aufbleiben kann, wenn ihr doch Gründe dafür habt wird ein einigermaßen vernünftiger AG dich auch an einer Lösung interessiert sein.
Erstellt am 09.07.2020 um 11:25 Uhr von celestro
Tja Kratzbürste ... verloren!^^
Erstellt am 09.07.2020 um 11:39 Uhr von Kjarrigan
@Kratbürste - und wer den ganzen Eröffnungsthread lesen würde hätte auch "
nd wir dann ganz um das Gebäude gehen müssen, um durch ein anderes geöffnetes Tor auf den Parkplatz zu gelangen" gelesen.
- manchmal kann man auch wegen 0,4013 % daneben liegen - GW celestro
- und die Verwaltung "vergisst" immer das Tor zu schließen und da ist es halt sicherer wenn die Produktion das Tor bei Produktionsschluss schließt (Entscheidung AG - billiges Ermessen)
Erstellt am 09.07.2020 um 12:56 Uhr von Dummerhund
BetriebsratLM
Wie @Kratzbürste schon schreibt, tangiert diese Vorgehensweise § 87 Abs.1 Nr. Dies kann auch ein "billiges Ermessen nicht aushebeln.
Heisst, ihr müsstet an den AG heran treten und versuchen euch mit ihm zu einigen.
Gleitzeit wird ja üblicherweise in einer Kernzeit gepackt. Hier scheint es dann ja offensichtlich verschiedene Auffassungen zu geben wo das Ende der Eigentlichen Kernzeit liegt. Entweder bewegt sich der AG, oder aber ihr könntet dem AG andeuten das ihr euch ganz neu mit ihm über das Thema Gleitzeit unterhaltet.
Ganz am Rande mal erwähnt, obwohl ich eure Gegebenheiten vor Ort nicht kenne. Frauen könnten gerade in den Wintermonaten wenn es früher dunkel wird Angst haben so einen langen Weg alleine zurück zu legen ;-)
Und wenn gar nichts hilft, hilft auch mal die Einigungsstelle........oder auch nur die Anmerkung gegenüber dem AG das man diesen Weg gehen könnte.
Erstellt am 09.07.2020 um 13:54 Uhr von titapropper
"Frauen könnten gerade in den Wintermonaten wenn es früher dunkel wird Angst haben so einen langen Weg alleine zurück zu legen" Das habe ich auch im Hellen wenn ich in FF/ M oder HH auf dem Bahnhof ankomme....
Erstellt am 09.07.2020 um 17:01 Uhr von nicoline
...... und Männer haben natürlich nie Angst.
Erstellt am 09.07.2020 um 18:30 Uhr von Dummerhund
"...... und Männer haben natürlich nie Angst."
Ich zumindest nicht..........mehr.
Erstellt am 09.07.2020 um 21:35 Uhr von nicoline