Wer hat Einsicht in die Gehaltslisten?
Hallo Zusammen,
heute gleich eine neue Frage. Unser AG hat keine klaren Gehaltsstrukturen weshalb es immer wieder Beschwerden aus der Belegschaft hinsichtlich ungerechter Bezahlung gibt.
Bisher hat seitens des BR keine Kommunikation mit HR stattgefunden um Einsicht in die Gehaltslisten zu erhalten. Generell hat der BR aber auch keinen guten Stand in der Belegschaft. Hinzu kommt, dass sich das Gremium generell oft nicht einig ist, da es über 2 Standorte agiert und hier die Interessen meist nur im eigenen Standort liegen (Zitat BRV "klär das für deinen Standort mit der GL, wir wollen damit nichts zu tun haben").
Ein Vertrauen in den BRV ist somit nicht vorhanden, weder von der Belegschaft, noch von Teilen des Gremiums an sich.
Hierzu die Frage: unter welchen Bedingungen ist nun eine Einsicht in die Gehaltslisten möglich und wie wird festgelegt, wer die Einsicht bekommt? Ich lese immer nur vom BRV bzw. einem weiteren BRM, aber wie wird die Person festgelegt? Durch Abstimmung im Gremium? Wie kann man vermeiden, dass der BRV alleine die Einsicht erhält, weil man der Person nicht traut? Danke für eure zahlreichen Antworten!
Community-Antworten (13)
21.07.2020 um 12:56 Uhr
Also mal aus dem Bauch heraus gesagt, könnte es u.U. das Vertrauen in den BR und in den BRV durch die Mitarbeitenden noch mehr erschüttern, wenn ihr ohne triftigen Grund in die Bruttogehaltslisten schauen wollt. Das Gehalt wird bei den Kolleginnen und Kollegen ja immer als "heilige Kuh" angesehen.
Zu den Fragen:
"unter welchen Bedingungen ist nun eine Einsicht in die Gehaltslisten möglich und wie wird festgelegt, wer die Einsicht bekommt?"-> per Beschluss in einer BRS. Ihr beschließt also, dass ihr Einsicht in die Gehaltslisten haben wollt und wer aus dem BR daran teilnimmt.
" Ich lese immer nur vom BRV bzw. einem weiteren BRM,...."-> In § 80 Abs. 2 BetrVG ist vom Betriebsrat die Rede. Wüsste jetzt nicht, dass es nur der BRV und ein weiteres Mitglied sein sollen. Im Fitting hab ich dazu auch nichts gefunden. Wo hast Du das gelesen?
"Wie kann man vermeiden, dass der BRV alleine die Einsicht erhält, weil man der Person nicht traut?"-> [einen neuen BRV wählen! ;-)] Na eben durch einen Beschluss der festlegt, wer Einsicht nimmt.
21.07.2020 um 13:03 Uhr
@takkus erstmal vielen Dank für die umfangreiche Antwort.
Ein triftiger Grund liegt ja insoweit vor, dass viele MA sich eben über ungerechte Bezahlungen beschweren - das ist doch ein Grund zur Einsicht oder nicht? Wir werden nicht nach Tarif bezahlt, man "orientiert" sich lediglich daran (und aus eigener Erfahrung weiß ich, wie weit wir davon entfernt sind).
"Für Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern besteht das Einblicksrecht für den Betriebsratsvorsitzenden oder ein durch Betriebsratsbeschluss anderweitig bestimmtes Betriebsratsmitglied." -> https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn--und-gehaltsliste Daher die Aussage mit dem BRV.
Eine Neuwahl wäre wünschenswert, findet aber theoretisch erst in knapp 2 Jahren wieder statt.
21.07.2020 um 13:28 Uhr
Okay. Würde mich trotzdem die Rechtsgrundlage interessieren. Ich habe dazu leider nichts gefunden. Das ihr weniger als 9 BR seid, wusste ich nicht.
Einsicht schön und gut aber was wollt ihr dann weiter vorgehen? Scheinbar verhandelt ihr Eure Gehälter im Rahmen der Einstellung selbst. Wendet Euch doch mal an die zuständige Gewerkschaft: vielleicht wäre ein Haustarifvertrag etwas, über das man nachdenken kann.
"Eine Neuwahl wäre wünschenswert, findet aber theoretisch erst in knapp 2 Jahren wieder statt."-> zumindest den BRV könnt ihr doch neu wählen.
21.07.2020 um 13:30 Uhr
"Ein triftiger Grund liegt ja insoweit vor, dass viele MA sich eben über ungerechte Bezahlungen beschweren - das ist doch ein Grund zur Einsicht oder nicht?"
Nee - das ist erst einmal das Empfinden eines oder mehrerer MA.
Was ist denn "ungerecht"? bekommt einer mehr als der andere? Mit Sachgrund oder ohne? Mehraufgaben? oder weil ihr so weit vom Tarif weg liegt? oder Verstoß gegen ein Gesetz / Verordnung?
WAs soll Euch (dem BR) die Einsichtsichtnahme bringen? Das solltet ihr dem AG gegenüber verargumentieren können.
Mit TV oder Eingruppierungsgrundregeln ist es wesentlich leichter mit dem AG zu verhandeln und gegenüber den Kollegen transparenter, Warum Wer Wie und Wieviel Lohn / Gehalt bekommt. Von daher wurde ich als BR da ansetzen und mit dem AG Eingruppierungsgrundlagen verhandeln.
Und da wäre auch der ganze BR beteiligt - nicht nur der BRV. Im übrigen kann ein BRV jederzeit abgewählt und ein Neuer BRV gewählt werden - eine Mehrheit im Gremium vorausgesetzt.
21.07.2020 um 13:39 Uhr
@takkus: Wir sind exakt 9 Mitglieder, da war mir auch noch nicht klar, ob ab diesem Punkt der Betriebsausschuss für die Thematik zuständig ist (ich bin mir sehr sicher, dass nicht mal einer existiert).
Das Problem ist bei uns, dass wir ein Unternehmen mit 2 völlig unterschiedlichen Bereichen sind (Maschinenbau und Lohndienstleister), daher ist das mit der Gewerkschaft nicht so einfach, weil eine Hälfte immer auf der Strecke bleibt. Generell hat der BR keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft (BRV "das gibt nur Ärger mit der GL").
Dass der BRV vorzeitig neu gewählt werden kann wusste ich auch noch nicht (sorry, ich muss mich an dieser Stelle mal umfangreich schämen, wir haben keinerlei Fachwissen und Kompetenzen, es werden keine Schulungen gemacht usw.). Reicht an dem Punkt tatsächlich das Misstrauen des Gremiums?
@Kjarrigan okay, das verstehe ich durchaus, dass das keine Grundlage ist. Aber was ist es dann? Und was bringt dann die Einsicht, wenn man nichts ändern kann oder kein Argument dafür hat, reinzuschauen? Sollte man die Argumentation abringen, dass offen unter Kollegen über das Gehalt gesprochen hat (was ja immer äußerst unerwünscht ist)? Denn genau daher kommt ja das Gefühl der ungerechten Behandlung. Gleicher Job, unterschiedliche Bezahlung.
21.07.2020 um 13:50 Uhr
Sorry, aber bei Euch fehlen anscheinend ganz viele Basics. Wenn kein BA existiert, kann das schon mal einen groben Verstoß gegen das BetrVG darstellen. Wenn euer ArbGeb nicht möchte das ihr in die BGL schaut, geht er damit zum ArbG und lässt Euren BR auflösen. dann ist er erstmal alle Sorgen los.
21.07.2020 um 13:51 Uhr
Würde mich trotzdem die Rechtsgrundlage interessieren. Ich habe dazu leider nichts gefunden.
@takkus Fitting Rn70,71 zu §80, DKKW Rn 126 zu §80
21.07.2020 um 13:56 Uhr
Oh man Alex_Bea: verrennt euch nicht in Sachen die euch überfordern werden! "wir haben keinerlei Fachwissen und Kompetenzen"-> das ist ein Problem.
Ihr seid 9 Betriebsräte, da müsst ihr einen BA gründen. Der nimmt dann auf Beschluss Einsicht. Oder aber ein von Euch anderer geründeter Ausschuss. Wenn ihr aber keine "Ahnung" von Euren Rechten und Pflichten und einer Strategie habt, dann wird es eher ein Krampf.....
21.07.2020 um 14:09 Uhr
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Leider bin ich die einzige Person, die regelmäßig bzgl. Schulungen und mangelndem Fachwissen nörgelt. Es besteht schlichtweg keinerlei Interesse in irgendeiner Form Fachwissen aufzubauen und seinen Pflichten als BR nachzukommen. Das ist definitiv ein riesiges Problem, aber wenn es 1:8 steht, was soll man tun?!
21.07.2020 um 14:10 Uhr
Ich denke doch, der § 80 BetrVG ist eindeutig. Der Betriebsausschuss (den müsst Ihr ja haben!)schaut in die Listen (und macht sicjh "Notizen"). In kleineren Betrieben der BRV (bzw. Stellv.).
Außerdem könnt Ihr in der BR-Sitzung per Beschluss einen Ausschuss wählen, der dann in die Listen schaut (und sich Notizen macht).
Anlaß für die Einsichtnahme ist immer § 80 Abs. 1 BetrVG. Die Informationen und Notizen derer, die Einblick genommen haben, stehen dann allen BR-Mitgliedern zu.
www.bzo-wissen.de siehe unter § 80 BetrVG
21.07.2020 um 14:25 Uhr
@rtjum
Da- da- danke. Hab`s gefunden.
21.07.2020 um 14:56 Uhr
Da ich mich noch einmal rückversichern wollte, habe ich den BRV konkret nach dem BA gefragt. Zitat BRV "haben wir nicht, es kann für bestimmte Angelegenheiten einer gewählt werden! Für welches Anliegen benötigst du einen?"
Was soll ich dazu noch sagen...
21.07.2020 um 17:20 Uhr
"Was soll ich dazu noch sagen... "
Euer Betriebsrat möchte doch sicher, dass sich der Arbeitgeber an die Gesetze hält. Dann wäre es doch nur logisch, dass auch der Betriebsrat sich an die Gesetze hält. In diesem Fall §27 BetrVG. (Da steht im Absatz 2 auch drin, was der BA überhaupt machen soll.) Das würde ich allerdings nicht mit dem BRV allein besprechen, sondern tatsächlich mal im gesamten Gremium ansprechen.
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