Ausgleichzahlung Urlaub Krankheit BR und GBR Arbeit - beim prämienberechtigten Außendienst?
Moin Leute,
ich habe die schwierige Frage zu klären wie wird die Ausgleichzahlung beim prämienberechtigten Außendienst berechnet. Unser Unternehmen berechnet den Durchschnitt nach folgender Regel. Zugrunde gelegt wird der Zeitraum der letzten 12 Monate. Ausgleichslohnarten wird durch die Summe der Arbeitstage (ohne Berücksichtigung von Fehlzeiten ) dividiert. Unsere Frage ist Der Durchschnitt darf nicht durch mögliche Arbeitstage sondern durch tatsächliche gearbeitete Arbeitstage errechnet werden. Kann hier jemand helfen? Wo sthet es festgeschrieben?
Gruß Klaus
Community-Antworten (1)
18.07.2009 um 13:39 Uhr
@klausb, "Unser Unternehmen berechnet den Durchschnitt nach folgender Regel".....also gibt es eine Regelung!?
naja, üblicherweise werden Prämienregelungen im TV oder einer BV vereinbart und sind grundsätzlich nach §87 BetrVG mitbestimmungspflichtig.
lies mal hier... http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053199.php#7
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